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   BSG, 12.12.1995 - 9 RV 26/94   

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BSG, 12.12.1995 - 9 RV 26/94 (https://dejure.org/1995,3259)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 9 RV 26/94 (https://dejure.org/1995,3259)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 9 RV 26/94 (https://dejure.org/1995,3259)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine generelle Vertrauensvorschrift für über 55jährige Beschädigte bei Verschlimmerungsantrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Erhöhung - Alter - Rentenanpassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 62 Abs. 3 S. 1 § 56; SGB X § 48 Abs. 3
    Erhöhung der MdE bei ursprünglicher Unrichtigkeit, besonderer Bestandsschutz für über 55jährige Beschädigte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RV 32/88

    Anwendung von § 62 Abs. 3 S. 1 BVG bei wesentlicher Besserung des

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 26/94
    In seiner Entscheidung vom 29. August 1990 (BSG SozR 3-3100 § 62 Nr. 1) hat der Senat § 62 Abs. 3 Satz 1 BVG auch in denjenigen Fällen angewandt, in denen über 55-jährige Beschädigte Leistungen von Anfang an zu Unrecht erhalten hatten, etwa weil ein Versorgungsleiden zu Unrecht als solches anerkannt worden war.

    Die seinerzeitige Entscheidung (SozR 3-3100 § 62 Nr. 1) betraf lediglich die regelmäßigen Anpassungen der Versorgungsrenten an die wirtschaftliche Entwicklung (vgl § 56 BVG, seit 1. Januar 1992 idF des Art. 39 des Rentenreformgesetzes 1992).

    Daß sich das vom Senat in der Entscheidung SozR 3-3100 § 62 Nr. 1 aufgestellte Aussparungsverbot nur auf die betragsmäßigen Anpassungen bezieht, hat der Senat bereits in mehreren Entscheidungen ausgesprochen (vgl Beschlüsse vom 9. Februar 1993 - 9/9a BV 161/92 - und vom 18. Oktober 1995 - 9 BV 94/95 sowie in seinem Urteil vom 8. März 1995 - 9 RV 7/93).

  • BSG, 22.10.1986 - 9a RVs 55/85

    Verfügungssätze eines Verwaltungsaktes - Inhalt der Bestandskraft eines

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 26/94
    Die bestandskräftig zu hoch festgesetzte MdE wird trotz einer Verschlimmerung der Schädigungsfolgen solange nicht erhöht, wie sie die nunmehr tatsächlich vorliegende MdE übertrifft oder erreicht (Bestätigung von BSG vom 22.10.1986 - 9a RVs 55/85 = BSGE 60, 287 = SozR 1300 § 48 Nr. 29).

    Hier hat es bei dem Grundsatz des § 48 Abs. 3 SGB X zu verbleiben, wonach die neu festgestellte Rente höchstens den Betrag erreichen kann, der - ohne Berücksichtigung des Grundlagenbescheides den heutigen Verhältnissen entspricht (vgl dazu bereits BSG Urteil vom 26. November 1975 - 10 RV 151/75 = BVBl 1976, S 100; BSGE 40, 120 = SozR 3100 § 30 Nr. 8 und BSGE 60, 287, 291 = SozR 1300 § 48 Nr. 29).

  • BSG, 08.03.1995 - 9 RV 7/93

    Voraussetzungen für die Wiedergewährung einer entzogenen Versorgungsrente -

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 26/94
    Daß sich das vom Senat in der Entscheidung SozR 3-3100 § 62 Nr. 1 aufgestellte Aussparungsverbot nur auf die betragsmäßigen Anpassungen bezieht, hat der Senat bereits in mehreren Entscheidungen ausgesprochen (vgl Beschlüsse vom 9. Februar 1993 - 9/9a BV 161/92 - und vom 18. Oktober 1995 - 9 BV 94/95 sowie in seinem Urteil vom 8. März 1995 - 9 RV 7/93).
  • BSG, 26.11.1975 - 10 RV 151/75

    Wesentliche Besserung und neue Schädigungsfolgen

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 26/94
    Hier hat es bei dem Grundsatz des § 48 Abs. 3 SGB X zu verbleiben, wonach die neu festgestellte Rente höchstens den Betrag erreichen kann, der - ohne Berücksichtigung des Grundlagenbescheides den heutigen Verhältnissen entspricht (vgl dazu bereits BSG Urteil vom 26. November 1975 - 10 RV 151/75 = BVBl 1976, S 100; BSGE 40, 120 = SozR 3100 § 30 Nr. 8 und BSGE 60, 287, 291 = SozR 1300 § 48 Nr. 29).
  • BSG, 18.10.1995 - 9 BV 94/95

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Anerkennung einer

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 26/94
    Daß sich das vom Senat in der Entscheidung SozR 3-3100 § 62 Nr. 1 aufgestellte Aussparungsverbot nur auf die betragsmäßigen Anpassungen bezieht, hat der Senat bereits in mehreren Entscheidungen ausgesprochen (vgl Beschlüsse vom 9. Februar 1993 - 9/9a BV 161/92 - und vom 18. Oktober 1995 - 9 BV 94/95 sowie in seinem Urteil vom 8. März 1995 - 9 RV 7/93).
  • BSG, 31.07.1975 - 9 RV 354/74

    Keine Befugnis der Versorgungsverwaltung, im Rahmen eines neuen

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 26/94
    Hier hat es bei dem Grundsatz des § 48 Abs. 3 SGB X zu verbleiben, wonach die neu festgestellte Rente höchstens den Betrag erreichen kann, der - ohne Berücksichtigung des Grundlagenbescheides den heutigen Verhältnissen entspricht (vgl dazu bereits BSG Urteil vom 26. November 1975 - 10 RV 151/75 = BVBl 1976, S 100; BSGE 40, 120 = SozR 3100 § 30 Nr. 8 und BSGE 60, 287, 291 = SozR 1300 § 48 Nr. 29).
  • BSG, 12.12.1974 - 10 RV 317/73

    Zur bedingten Neufeststellung der Beschädigtenrente

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 26/94
    Der besondere Bestandsschutz für über 55jährige Beschädigte (§ 62 Abs. 3 S 1 BVG) steht einer Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X nur bei den regelmäßigen Rentenanpassungen (§ 56 BVG) entgegen (Abgrenzung zu BSG vom 29.8.1990 - 9a/9a RV 32/88 = SozR 3100 § 62 Nr. 1).
  • BSG, 08.12.2021 - B 2 U 10/20 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - wesentliche Änderung

    dd) Auch der 9. Senat hat in seinem Urteil vom 12.12.1995 (9 RV 26/94 - SozR 3-3100 § 62 Nr. 2) zum sozialen Entschädigungsrecht in einer vergleichbaren Sachverhaltsgestaltung eine Aufstockung einer zu Unrecht bestandskräftig zu hoch festgesetzten MdE wegen Schädigungsfolgen nach dem BVG trotz deren Verschlimmerung abgelehnt, weil die nunmehr vorliegende MdE derjenigen der ursprünglich bestandskräftig festgesetzten MdE entsprach.
  • BSG, 15.12.1999 - B 9 V 26/98 R

    Keine Abschmelzung bei über 55 Jahre alten Versorgungsberechtigten

    Wie der Senat bereits mit Urteil vom 20. August 1990 (SozR 3-3100 § 62 Nr. 1) entschieden hat, ist die an sich nur für den Fall der Besserung des Versorgungsleidens (Änderung der Verhältnisse "zu Ungunsten" des Versorgungsberechtigten) geltende Regelung des § 62 Abs. 3 BVG auch für den Fall anwendbar, daß die seit mehr als zehn Jahren unverändert anerkannte MdE zu Unrecht festgestellt war (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl unveröffentlichtes Urteil vom 8. März 1995 - 9 RV 7/93; SozR 3-3100 § 62 Nr. 2).

    Bei den sonstigen - nicht die regelmäßige Anpassung der Leistungen betreffenden - Änderungen der Verhältnisse zugunsten des Berechtigten (zB Wegfall der Voraussetzungen für die Teilversorgung bei gleichzeitigem Eintritt der Voraussetzungen für die Vollversorgung - vgl unveröffentlichtes Urteil des Senats vom 8. März 1995 9 RV 7/93 - oder Erhöhung der MdE - SozR 3-3100 § 62 Nr. 2 -) bleibt es dagegen bei der Anwendung des § 48 Abs. 3 SGB X. Denn derjenige, dessen MdE gemäß der in § 62 Abs. 3 BVG getroffenen Regelung nicht mehr verändert werden kann, kann sich nur darauf verlassen, daß ihm die Leistung mit den sich aus der Dynamisierung ergebenden Erhöhungen so verbleibt, wie es dem endgültig festgestellten, nicht mehr zu seinen Lasten veränderbaren MdE-Grad entspricht.

    In diesen Fällen genügt es nicht nur, sondern liegt es sogar nahe, den Hinweis auf die Möglichkeit der Abschmelzung erst zusammen mit dem Bescheid zu erteilen, der anläßlich der Änderung der Verhältnisse ergeht (BSG SozR 3-3100 § 62 Nr. 2).

    Aus dem Urteil des Senats vom 12. Dezember 1995 (SozR 3-3100 § 62 Nr. 2) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

  • BSG, 02.12.2010 - B 9 V 1/10 R

    Grundrente - Versorgungsberechtigter - Alterszulage - Erhöhung -

    Entgegen der Auffassung des LSG habe das BSG mit seinem Urteil vom 12.12.1995 (SozR 3-3100 § 62 Nr. 2) entschieden, dass der besondere Bestandsschutz für über 55-jährige Beschädigte nach § 62 Abs. 3 Satz 1 BVG einer Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X nur bei den regelmäßigen Rentenanpassungen (§ 56 BVG) entgegenstehe, und für die Fälle der Leidensverschlimmerung bereits deutlich gemacht, dass darauf die sich auf die regelmäßige Rentenanpassung beschränkende Rechtsprechung nicht auszudehnen sei.

    Dies wird aus dem "Rechtsgedanken", also den Sinn und Zweck der Norm hergeleitet (s weiter BSG Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 26/94 - SozR 3-3100 § 62 Nr. 2).

  • BSG, 28.07.1999 - B 9 V 18/98 R

    Schwerstbeschädigtenzulage - rechtswidrige anfängliche Feststellung -

    Der § 62 Abs. 3 BVG zugrundeliegende Rechtsgedanke zeigt, daß die Versorgungsempfänger nicht nur gegen den Eingriff wegen einer rechtswidrig gewordenen, sondern auch gegen einen Eingriff wegen einer anfänglich rechtswidrigen Anerkennung geschützt sein sollen (stRspr des Senats; vgl SozR 3-3100 § 62 Nr. 1; Urteil vom 8. März 1995 - 9 RV 7/93 - unveröffentlicht; SozR 3-3100 § 62 Nr. 2; zustimmend Schneider-Danwitz in Gesamtkommentar Sozialversicherung, § 48 SGB X RdNr 9g, 126; Wiesner bei Schroeder-Printzen, SGB X, 3. Aufl, § 48 RdNr 30).

    Nur insoweit steht aber der besondere Bestandsschutz der Vorschrift einer Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X entgegen (vgl Urteil des Senats SozR 3-3100 § 62 Nr. 2; Urteil vom 8. März 1995 - 9 RV 7/93 - unveröffentlicht).

    Auf diese Fälle ist - anders als hier - § 62 Abs. 3 Satz 1 BVG deshalb nicht analog anzuwenden (vgl näher Urteil des Senats SozR 3-3100 § 62 Nr. 2).

  • BSG, 28.07.1999 - 9 V 18/98
    Der § 62 Abs. 3 BVG zugrundeliegende Rechtsgedanke zeigt, daß die Versorgungsempfänger nicht nur gegen den Eingriff wegen einer rechtswidrig gewordenen, sondern auch gegen einen Eingriff wegen einer anfänglich rechtswidrigen Anerkennung geschützt sein sollen (stRspr des Senats; vgl SozR 3-3100 § 62 Nr. 1; Urteil vom 8. März 1995 - 9 RV 7/93 - unveröffentlicht; SozR 3-3100 § 62 Nr. 2; zustimmend Schneider-Danwitz in Gesamtkommentar Sozialversicherung, § 48 SGB X RdNr 9g, 126; Wiesner bei Schroeder-Printzen, SGB X, 3. Aufl, § 48 RdNr 30).

    Nur insoweit steht aber der besondere Bestandsschutz der Vorschrift einer Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X entgegen (vgl Urteil des Senats SozR 3-3100 § 62 Nr. 2; Urteil vom 8. März 1995 - 9 RV 7/93 - unveröffentlicht).

    Auf diese Fälle ist - anders als hier - § 62 Abs. 3 Satz 1 BVG deshalb nicht analog anzuwenden (vgl näher Urteil des Senats SozR 3-3100 § 62 Nr. 2).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2022 - L 15 U 316/17

    Rechtmäßigkeit der Anerkennung von Unfallfolgen in der gesetzlichen

    Der 9. Senat hat beispielsweise - allerdings ohne tiefer gehende dogmatische Erwägungen - angenommen, dass eine nach Eintritt der geltend gemachten Verschlimmerung erfolgte Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Rentenbewilligung die Ablehnung der (rückwirkenden) Erhöhung der Rente gemäß § 48 Abs. 3 SGB X rechtfertigt (BSG, Urt. v. 12.12.1995 - 9 RV 26/94 -, juris Rn. 15 f.).
  • BSG, 08.11.2007 - B 9/9a V 1/06 R

    Kriegsopferversorgung - Hilfsmittelversorgung - serbischer Staatsangehöriger mit

    Die im Bescheid vom 8.3.1993 getroffene Regelung beschränkte sich darauf, gemäß § 48 Abs. 3 SGB X eine weitere Leistungserhöhung auszusparen und bis zur Höhe des Bestandsschutzes abzuschmelzen (hierzu BSG, Urteil vom 29.8.1990 - 9a/9 RV 32/88, SozR 3-3100 § 62 Nr. 1 S 4; BSG, Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 26/94, SozR 3-3100 § 62 Nr. 2 S 7 f; BSG, Urteil vom 28.7.1999 - B 9 V 18/98 R, SozR 3-3100 § 62 Nr. 3 S 11; BSG, Urteil vom 15.12.1999 - B 9 V 26/98 R ,SozR 3-3100 § 62 Nr. 4 S 15 ff; BSG, Urteil vom 19.9.2000 - B 9 SB 3/00 R, BSGE 87, 126, 128 f = SozR 3-1300 § 45 Nr. 43 S 144 f; BSG, Urteil vom 16.12.2004 - B 9 VS 1/04 R, BSGE 94, 133 = SozR 4-3200 § 81 Nr. 2 jeweils RdNr 7).
  • BSG, 06.07.2006 - B 9a V 4/05 R

    Kriegsopferversorgung - Erstfeststellung der MdE nach dem BVG im Beitrittsgebiet

    Im Kern geht es darum, den Gesichtspunkt des Besitzstandsschutzes gegen Herabsetzungen desjenigen Vomhundertsatzes der MdE in Stellung zu bringen, auf den die - seit der Neufassung vom 28. Dezember 1966 - über 55-jährigen Versorgungsberechtigten durch Zeitablauf vertraut haben (so expressis verbis "besonderer Bestandsschutz für über 55-jährige Beschädigte": Senatsurteil vom 12. Dezember 1995, SozR 3-3100 § 62 Nr. 2 LS 2; vgl entsprechend zum Besitzstandsschutz für die Höherbewertung der MdE wegen besonderen beruflichen Betroffenseins: Senatsurteil vom 24. Juni 1998, BSGE 82, 169, 170 f = SozR 3-3100 § 30 Nr. 20 S 54).
  • LSG Bayern, 26.02.1998 - L 15 V 127/94

    Anspruch auf eine Erhöhung einer Schwerstbeschädigtenzulage; Zur analogen

    In der hier entscheidenden Frage einer analogen Anwendung der Rechtsfolgen des § 62 Abs. 3 Satz 1, 2 BVG auch für Tatbestände, bei denen es sich nicht um eine Besserung des Gesundheitszustandes des Versorgungsberechtigten, sondern um eine anfänglich unrichtige Feststellung zu dessen Gunsten handelt, schließt sich der Senat der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts an, wonach der besondere Bestandsschutz des § 62 Abs. 3 Satz 1 BVG jedenfalls bei den regelmäßigen Leistungsanpassungen nach § 56 BVG einem Einfrieren der Leistung nach § 48 Abs. 3 SGB X entgegensteht (BSG Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 26/94 = SozR 3-3100 § 62 Nr. 2 in Fortsetzung von SozR 3-3100 § 62 Nr. 1 und Urteil vom 08.03.1995 - 9 RV 7/93 - sowie Beschlüsse vom 09.02.1993 - 9/9a BV 161/92 - und vom 18.10.1995 - 9 BV 94/95).

    Zwar greifen in diesem Falle nicht alle vom Bundessozialgericht (SozR 3-3100 § 62 Nr. 2) aufgeführten Argumente für den Schutz vor einer Abschmelzung: Neben dem Schutz älterer Leistungsempfänger davor, daß die Versorgungsrente, die sie über einen längeren Zeitraum im wesentlichen unverändert bezogen haben, in Zukunft geschmälert werden könnte, sollten sie nämlich auch nicht durch medizinische Ermittlungen über den seinerzeitigen und derzeitigen Gesundheitszustand behelligt werden; daneben sollte die Versorgungsverwaltung vor Mehrarbeit durch Nachuntersuchungen bewahrt werden.

  • LSG Bayern, 16.11.2015 - L 15 SB 13/15

    Höherer Grad der Behinderung

    Die naheliegende Frage, ob es dem Beklagten möglich gewesen wäre, mit Blick auf die Regelung des § 48 Abs. 3 SGB X (sog. Abschmelzung - vgl. BSG, Urteil vom 12.12.1995, Az.: 9 RV 26/94, und vom 19.09.2000, Az.: B 9 SB 3/00 R) einen GdB von weniger als 70 anzusetzen, bedarf mangels Entscheidungserheblichkeit keiner Erörterung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2010 - L 11 V 42/08

    Beschädigtenversorgung: Beurteilung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2022 - L 7 R 1186/19
  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.04.2018 - L 3 RS 7/17

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

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