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   BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 32/14 B   

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BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 32/14 B (https://dejure.org/2014,49358)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2014 - B 9 SB 32/14 B (https://dejure.org/2014,49358)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2014 - B 9 SB 32/14 B (https://dejure.org/2014,49358)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidungserheblichkeit der Nichteinholung eines Gutachtens; Rüge der Verletzung des Fragerechts; Verletzung des rechtlichen Gehörs als wesentlicher Verfahrensmangel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidungserheblichkeit der Nichteinholung eines Gutachtens; Rüge der Verletzung des Fragerechts; Verletzung des rechtlichen Gehörs als wesentlicher Verfahrensmangel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 33/14 B

    Prozessunfähigkeit eines Beteiligten und Vertreterbestellung; Nicht-Ladung eines

    Auszug aus BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 32/14 B
    In der Hauptsache ist die Aufhebung von Bescheiden vom 8.2.2010 und 27.7.2010 streitig, mit dem der Beklagte die getroffene Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens Blindheit ("BL") zurückgenommen hat (Gegenstand des Parallelverfahrens B 9 SB 33/14 B), ferner die Aufhebung des Bescheides vom 28.12.2010, mit dem der Beklagte den Grad der Behinderung (GdB) von 100 vH auf 30 vH herabgesetzt und die Feststellung weiterer Merkzeichen zurückgenommen hat bzw die Verpflichtung des Beklagten, über seinen Widerspruch gegen den genannten Bescheid vom 28.12.2010 zu entscheiden (Gegenstand des Verfahrens vor dem SG Lüneburg unter S 15 SB 36/14 WA).

    Insoweit hätte sich der Kläger damit auseinandersetzen müssen, dass das LSG in seinem Urteil im Parallelverfahren unter B 9 SB 33/14 B festgestellt hat, dass der Bescheid vom 8.2.2010 dem Kläger persönlich bekanntgegeben worden ist und dessen Prozessbevollmächtigten vom SG mit Verfügung vom 18.3.2010 Akteneinsicht auch in die Verwaltungsakten des Beklagten gewährt worden ist.

    Demgegenüber hat der Kläger nach den Feststellungen der Tatsachengerichte im Verfahren B 9 SB 33/14 B seine Blindheit - auch zur Überzeugung des erkennenden Senats - vorgetäuscht, um entsprechende Feststellungen des Beklagten zu erwirken.

    Nach den Feststellungen des LSG im Parallelverfahren B 9 SB 33/14 B liegt eine Blindheit des Klägers tatsächlich und rechtlich aber gerade nicht vor.

  • BSG, 18.06.2014 - B 3 P 2/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 32/14 B
    Insoweit werde auf das Parallelverfahren B 3 P 2/14 B verwiesen.

    Sozialgerichtliche Verfahren sind schon grundsätzlich nicht wegen mangelnder Prozessfähigkeit des Klägers unzulässig; vielmehr ist dem Prozessunfähigen nach § 72 Abs. 1 SGG für das Verfahren ein besonderer Vertreter zu bestellen (vgl BSG Beschluss vom 18.6.2014 - B 3 P 2/14 B - NZS 2014, 838, 839, RdNr 5 mwN).

    Vor dem Hintergrund der vom Kläger selbst zitierten Ausführungen des BSG in dessen Parallelverfahren B 3 P 2/14 B (Beschluss vom 18.6.2014, NZS 2014, 838 [BSG 18.06.2014 - B 3 P 2/14 B]) muss sich das Berufungsgericht im Falle eines zuerkannten Merkzeichens "BL" nur dann zu weiterer Aufklärung veranlasst sehen, wenn es Zweifel hat, ob der Kläger eine blinde oder sehbehinderte und damit eine nach § 1 Abs. 1 ZMV berechtigte Person ist.

    Diese, dem 3. Senat des BSG in seinem Beschluss vom 18.6.2014 (B 3 P 2/14 B, NZS 2014, 838) offensichtlich nicht bekannten Feststellungen, binden den Senat nach § 163 SGG, weil der Kläger mit seinen dagegen gerichteten Rügen nicht durchzudringen vermag.

  • LSG Bayern, 01.07.2014 - L 15 SB 36/14

    Wegen Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 32/14 B
    In der Hauptsache ist die Aufhebung von Bescheiden vom 8.2.2010 und 27.7.2010 streitig, mit dem der Beklagte die getroffene Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens Blindheit ("BL") zurückgenommen hat (Gegenstand des Parallelverfahrens B 9 SB 33/14 B), ferner die Aufhebung des Bescheides vom 28.12.2010, mit dem der Beklagte den Grad der Behinderung (GdB) von 100 vH auf 30 vH herabgesetzt und die Feststellung weiterer Merkzeichen zurückgenommen hat bzw die Verpflichtung des Beklagten, über seinen Widerspruch gegen den genannten Bescheid vom 28.12.2010 zu entscheiden (Gegenstand des Verfahrens vor dem SG Lüneburg unter S 15 SB 36/14 WA).

    Er habe erst aus dem Urteil über die Beiziehung der Akten L 5 SB 142/12 und S 6 SB 87/11 = S 15 SB 36/14 WA erfahren.

    Soweit der Kläger hilfsweise vorträgt, im Falle einer Anfechtungsklage sei zumindest im Verfahren S 15 SB 36/14 WA die Rechtshängigkeit durch Verfügung des Gerichts vom 22.5.2013 entfallen und sodann erneut erst durch weitere gerichtliche Verfügung vom 12.2.2014 über die Fortsetzung des dortigen Verfahrens eingetreten, nachdem zu diesem Zeitpunkt bereits eine vorrangige Rechtshängigkeit im hiesigen Verfahren eingetreten sei, so verkennt er, dass im Falle der Fortsetzung eines zunächst kraft Rücknahmefiktion beendeten Verfahrens (§ 102 Abs. 2 S 1 SGG) die Fortsetzung des Verfahrens im nachhinein zu einer durchgehenden Rechtshängigkeit führt (vgl BSG Urteil vom 28.11.2002 - B 7 AL 26/02 R - Juris; Jaritz in Roos/Wahrendorf, SGG, 2014, § 94 RdNr 60).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 32/14 B
    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]; 96, 205, 216 f).

    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE, aaO), zB wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt oder den Vortrag eines Beteiligten als nichtexistent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]) oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 32/14 B
    Entsprechendes gilt, soweit der Kläger eine unzureichende Rechtsanwendung des LSG rügen wollte (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10).
  • BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 32/14 B
    Insoweit fehlt es bereits an der Darlegung der medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen, nach denen sich das LSG zu diesem Vorgehen hätte veranlasst sehen müssen (zu den Voraussetzungen s zB Senatsbeschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3 RdNr 6).
  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 43/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 32/14 B
    Allerdings stellt es einen Verfahrensmangel dar, wenn durch Prozessurteil entschieden wird, obwohl eine Sachentscheidung hätte ergehen müssen (vgl BSG Beschluss vom 4.3.2014 - B 1 KR 43/13 B - Juris; zur Fortwirkung Kummer, Die Nichtzulassungsbeschwerde, 2. Aufl 2010, RdNr 447).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 32/14 B
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Berücksichtigung von Vorbringen ist nur dann anzunehmen, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (BVerfGE, aaO), zB wenn ein Gericht das Gegenteil des Vorgebrachten - ohne entsprechende Beweisaufnahme - annimmt oder den Vortrag eines Beteiligten als nichtexistent behandelt (vgl BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]) oder wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, nicht eingeht, sofern der Tatsachenvortrag nach der Rechtsauffassung des Gerichts nicht unerheblich ist (BVerfGE 86, 133, 146 [BVerfG 19.05.1992 - 1 BvR 986/91]).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 32/14 B
    Die Vorschrift soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (s § 128 Abs. 2 SGG; vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12; BVerfGE 84, 188, 190) und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274 [BVerfG 19.07.1967 - 2 BvR 639/66]; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 32/14 B
    Die Rüge der Verletzung des Fragerechts eines Beteiligten kann nach den §§ 116, 118 SGG iVm §§ 397, 402, 411 ZPO als Ausschluss des Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäß § 62 SGG und Art. 103 Abs. 1 GG (vgl BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1) einen wesentlichen Verfahrensmangel darstellen, wenn der Beteiligte die nach seiner Ansicht erläuterungsbedürftigen Punkte dem Gericht rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung schriftlich mitgeteilt hat und die aufgeworfenen Fragen objektiv sachdienlich sind (vgl BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 4 RdNr 5 = Juris RdNr 6).
  • BSG, 28.11.2002 - B 7 AL 26/02 R

    Form und des Prozessvergleichs - Wirksamkeit - Klageantrag -Anfechtung -

  • BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13

    Prozessunterlagen müssen nur dann nicht in Blindenschrift zugänglich gemacht

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 222/04 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 18.12.2012 - B 1 KR 90/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit der

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1113/86

    Mietrechtliche Vorlagepflicht und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.04.2014 - L 5 SB 142/12
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 311/99 B

    Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren, Einholung von

  • BGH, 04.11.1999 - III ZR 306/98

    Rechtsfolgen der Prozeßunfähigkeit des (Berufungs-)Klägers

  • BSG, 28.05.1957 - 3 RJ 98/54

    Prozessabweisung wegen Prozessunfähigkeit

  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

  • BSG, 24.03.1976 - 9 BV 214/75

    Verfahrensmangel - Formgerechte Bezeichnung - Nicht gehörter Zeuge

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