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   BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 27/16 R   

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https://dejure.org/2017,50713
BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 27/16 R (https://dejure.org/2017,50713)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2017 - B 11 AL 27/16 R (https://dejure.org/2017,50713)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2017 - B 11 AL 27/16 R (https://dejure.org/2017,50713)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 48 Abs 1 S 1 SGB 10, § 145 Abs 1 S 1 SGB 3, § 145 Abs 1 S 2 SGB 3, § 137 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 138 Abs 1 Nr 3 SGB 3
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse - Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit - Ende der Nahtlosigkeitsregelung - Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch ...

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Bewilligung von Alg wegen Feststellung einer verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger; Sperrwirkung einer Nahtlosigkeitsregelung; Fiktion objektiver Verfügbarkeit

  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse - Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit - Ende der Nahtlosigkeitsregelung - Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung der Bewilligung von Alg wegen Feststellung einer verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger; Sperrwirkung einer Nahtlosigkeitsregelung; Fiktion objektiver Verfügbarkeit

  • rechtsportal.de

    Aufhebung der Bewilligung von Alg wegen Feststellung einer verminderten Erwerbsfähigkeit durch den Rentenversicherungsträger

  • datenbank.nwb.de

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse - Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit - Ende der Nahtlosigkeitsregelung - Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 770
  • NZS 2018, 198
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 17.09.2019 - VI ZR 437/18

    Übergang des Schadensersatzanspruchs gemäß § 116 Abs. 1 SGB X ; Bestimmung des

    Die Fiktion gesundheitlichen Leistungsvermögens und objektiver Verfügbarkeit und damit auch die Sperrwirkung der Nahtlosigkeitsregelung gegenüber der Arbeitsverwaltung dauern bis zur Feststellung, dass verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt, wobei diese Feststellung gemäß § 145 Abs. 1 Satz 2 SGB X dem zuständigen Rentenversicherer vorbehalten ist (BSG, Urteile vom 12. Dezember 2017 - B 11 AL 27/16 R, BeckRS 2017, 137017 Rn. 12; vom 21. März 2007 - B 11a AL 31/06 R, BeckRS 2007, 45853 Rn. 16 f. zu § 125 Abs. 1 SGB III a.F.).
  • LSG Sachsen, 09.01.2020 - L 3 AL 147/18

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Diese Feststellung ist nach § 145 Abs. 1 Satz 2 SGB III vom zuständigen Rentenversicherungsträger zu treffen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 11 AL 27/16 R - SGb 2018, 560 ff. = juris Rdnr. 12).

    Diese Feststellung ist nach § 145 Abs. 1 Satz 2 SGB III vom zuständigen Rentenversicherungsträger zu treffen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2017 a. a. O. Rdnr. 12).

  • LSG Hessen, 19.03.2021 - L 7 AL 31/20

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Anforderungen an den Eintritt der

    Mit der Feststellung des Rentenversicherungsträgers entfällt der Anwendungsbereich der Nahtlosigkeitsregelung (so zuletzt BSG vom 12. Dezember 2017 - B 11 AL 27/16 R, juris Rn. 12 mit Verweis auf BSG vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 19/95 - RdNr 13 ff; BSG vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 R - BSGE 84, 262 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7, juris RdNr 15 zu § 105a AFG; vgl. auch Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 145 RdNr 35, 63, Stand Juli 2013; Aubel in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl 2014, § 145 RdNr 11; Mutschler in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 5. Aufl. 2017, SGB III, § 145 RdNr 8, 12).

    Sinn und Zweck dieser egelung ist indes nicht, Arbeitslosengeld solange zu gewähren, bis vom Rentenversicherungsträger letztlich eine Rente gewährt wird (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 11 AL 27/16 R, in juris) oder die Erwerbsfähigkeit ggf. wiederhergestellt ist.

  • BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 22/19 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Dies hat der Senat in seiner von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung ausdrücklich betont ( BSG vom 12.12.2017 - B 11 AL 27/16 R - RdNr 12 mwN).

    Es hat auch betont, dass ein Anspruch auf Alg nach der Nahtlosigkeitsregelung auch dann entfällt, wenn eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit - wie hier - nicht oder noch nicht zu zahlen sei, wenn etwa die Wartezeiten nicht erfüllt seien (vgl nur BSG vom 29.4.1998 - B 7 AL 18/97 R - SozR 3-4100 § 105a AFG Nr. 5; BSG vom 12.12.2017 - B 11 AL 27/16 R - RdNr 14 mwN).

  • SG Nordhausen, 20.04.2021 - S 18 AL 266/20

    Arbeitslosengeldanspruch - Minderung der Leistungsfähigkeit -

    Diese Fiktion hindert die Arbeitsverwaltung daran, einen Anspruch auf Alg mit der Begründung zu verneinen, der Arbeitslose sei wegen einer Leistungsminderung auf weniger als 15 Stunden wöchentlich über eine Dauer von mehr als sechs Monaten nach Maßgabe von § 138 Abs. 5 Nr. 1 SGB III objektiv nicht verfügbar und deshalb nicht arbeitslos im Sinne der §§ 137 Abs. 1 Nr. 1, 138 Abs. 1 Nr. 3 SGB III. Die Fiktion objektiver Verfügbarkeit und damit auch die Sperrwirkung der Nahtlosigkeitsregelung dauert bis zur Feststellung, dass verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 43 Abs. 1 bis 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - ) vorliegt; diese Feststellung ist nach § 145 Abs. 1 Satz 2 SGB III vom zuständigen Rentenversicherungsträger zu treffen (zum Ganzen Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 11 AL 27/16 R - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2019 - L 12 AL 1584/17
    Mit der Feststellung des Rentenversicherungsträgers entfällt der Anwendungsbereich der Nahtlosigkeitsregelung (BSG, Urteil vom 12.12.2017, B 11 AL 27/16 R, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2018 - L 7 AL 33/16
    Die durch die Nahtlosigkeitsregelung erfolgende Fiktion objektiver Verfügbarkeit und die damit verbundene Sperrwirkung dauert nach der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. Bundessozialgericht (BSG) Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 11 AL 27/16 R - und Urteil vom 9. September 1999 - B 11 AL 13/99 R -, SozR 3-4100 § 105a Nr. 7, vgl. auch: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. Juni 2016 - L 1 AL 94/14) lediglich bis zur gemäß § 145 Abs. 1 Satz 2 SGB III vom zuständigen Rentenversicherungsträger zu treffenden Feststellung über eine etwaig verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2020 - L 7 AL 71/19
    Die Fiktion objektiver Verfügbarkeit und damit auch die Sperrwirkung der Nahtlosigkeitsregelung dauert aber nur bis zur Feststellung, dass verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt, wobei diese Feststellung nur vom zuständigen Rentenversicherungsträger zu treffen ist (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2017 - B 11 AL 27/16 R-).
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