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   BSG, 13.01.2009 - B 6 KA 29/08 R   

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BSG, 13.01.2009 - B 6 KA 29/08 R (https://dejure.org/2009,39769)
BSG, Entscheidung vom 13.01.2009 - B 6 KA 29/08 R (https://dejure.org/2009,39769)
BSG, Entscheidung vom 13. Januar 2009 - B 6 KA 29/08 R (https://dejure.org/2009,39769)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 5/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumen der Klagefrist - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BSG, 13.01.2009 - B 6 KA 29/08 R
    4 Ein Verschulden im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Wahrung der Frist diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden im Hinblick auf die Fristwahrung geboten ist und ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (BSG, Urteil vom 27.5.2008, B 2 U 5/07 R, RdNr 14 zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG-Komm, 9. Aufl 2008, § 67 RdNr 3).

    Für ein Verschulden für Hilfspersonen des Bevollmächtigten gilt dasselbe dann, wenn dieses vom Bevollmächtigten selbst zu vertreten, also als dessen eigenes Verschulden anzusehen ist (BSG, Urteil vom 27.5.2008, aaO).

    5 Den Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen zu 8. und 9. trifft vorliegend ein diesen Beteiligten zuzurechnendes Organisationsverschulden, da die Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist darauf beruht, dass er es versäumt hat, durch eine zweckmäßige Büroorganisation, insbesondere hinsichtlich der Frist- und Terminüberwachung und der Erledigungs- und Ausgangskontrolle, ausreichende Vorkehrungen zur Vermeidung von Fristversäumnissen zu treffen (vgl BSGE 61, 213, 215 = SozR 1500 § 67 Nr. 18 S 43; zuletzt BSG, Urteil vom 27.5.2008, aaO, RdNr 14 und Beschluss vom 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B - RdNr 7 ff).

  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 8/86

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus BSG, 13.01.2009 - B 6 KA 29/08 R
    5 Den Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen zu 8. und 9. trifft vorliegend ein diesen Beteiligten zuzurechnendes Organisationsverschulden, da die Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist darauf beruht, dass er es versäumt hat, durch eine zweckmäßige Büroorganisation, insbesondere hinsichtlich der Frist- und Terminüberwachung und der Erledigungs- und Ausgangskontrolle, ausreichende Vorkehrungen zur Vermeidung von Fristversäumnissen zu treffen (vgl BSGE 61, 213, 215 = SozR 1500 § 67 Nr. 18 S 43; zuletzt BSG, Urteil vom 27.5.2008, aaO, RdNr 14 und Beschluss vom 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B - RdNr 7 ff).
  • BSG, 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B

    Fristversäumnis bei der Einhaltung der Revisionsfrist, Organisationsverschulden

    Auszug aus BSG, 13.01.2009 - B 6 KA 29/08 R
    5 Den Prozessbevollmächtigten der Beigeladenen zu 8. und 9. trifft vorliegend ein diesen Beteiligten zuzurechnendes Organisationsverschulden, da die Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist darauf beruht, dass er es versäumt hat, durch eine zweckmäßige Büroorganisation, insbesondere hinsichtlich der Frist- und Terminüberwachung und der Erledigungs- und Ausgangskontrolle, ausreichende Vorkehrungen zur Vermeidung von Fristversäumnissen zu treffen (vgl BSGE 61, 213, 215 = SozR 1500 § 67 Nr. 18 S 43; zuletzt BSG, Urteil vom 27.5.2008, aaO, RdNr 14 und Beschluss vom 11.12.2008 - B 6 KA 34/08 B - RdNr 7 ff).
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