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   BSG, 13.02.1975 - 8/7 RKg 14/73   

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https://dejure.org/1975,11083
BSG, 13.02.1975 - 8/7 RKg 14/73 (https://dejure.org/1975,11083)
BSG, Entscheidung vom 13.02.1975 - 8/7 RKg 14/73 (https://dejure.org/1975,11083)
BSG, Entscheidung vom 13. Februar 1975 - 8/7 RKg 14/73 (https://dejure.org/1975,11083)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.11.1970 - 3 RK 67/67
    Auszug aus BSG, 13.02.1975 - 7 RKg 14/73
    Sein Verhalten sei zum großen Teil durch die Behörde selbst verursacht werden° Eine grobe Fahrlässigkeit des Klägers könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn die Beklagte sich völlig fehlerfrei verhalten hätte° Das fehlerhafte Verhalten der Beklagten sei nicht nur ursächlich für das Handeln des Klägers gewesen, sondern auch schuldhaft" Rechtstheoretisch stelle der Rückforderungsanspruch einen Anspruch auf Schadensersatz und keinen Bereicherungs- oder Gewährleistungsanspruch dar, denn es werde ein Verschulden vorausgesetzt° Daher müsse % 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) entsprechend angewendet werden° Zu Unrecht habe sich das LSG auf das BSG-Urteil vom 10" November 1970 - 3 RK 67/67 - gestützt° Der Kläger beantragt sinngemäß,.

    Die von dem 3. Senat in seinem Urteil vom 10° November (BSG 32, 52 ff) 1970 in dieser Richtung zu 5 223 RVO ange$tellten Erwägungen sind im Kindergeldrecht nicht maßgebend, weil hier, wie auch auf anderen Rechtsgebieten, im Gegensatz zu dem Recht der Krankenversicherung die Voraussetzungen der Rückzahlungspflicht ausdrücklich geregelt sind° Ein Verschulden der Beklagten kann daher nur insoweit von Bedeutung sein, als dadurch ggf. das Maß der Fahrlässigkeit des Empfängers unrechtmäßigen Kindergeldes beeinflußt wird.

  • BSG, 14.11.1968 - 7 RAr 15/68

    Schlechtwettergeld - Rückforderungsrecht - Verwaltungsaktsbefugnis

    Auszug aus BSG, 13.02.1975 - 7 RKg 14/73
    Auch die Grundsätze des % 254 BGB können nicht auf die Rückzahlungsverpflichtung nach dem BKGG angewendet werden." Es handelt sich hier nicht um einen Schadensersatz-, söndern um einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch, für den der Grundsatz gilt, daß zu Unrecht empfangene Leistungen zurückzuzahlen sind (vgl. BSG 29, 6, 7; 31, 23, 29 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 13.12.1972 - 7 RKg 9/69
    Auszug aus BSG, 13.02.1975 - 7 RKg 14/73
    Auszugehen ist dabei von der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichts» vermögen und Verhalten des Betroffenen unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles (BSG 35, 108, 112; SozR (neue Folge) 5870 5 13 BKGG Nr° 1).
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BSG, 13.02.1975 - 7 RKg 14/73
    Bürgerliches Gesetzbuch 34. Aufl., Anm. 2 zu 5 277 BGB), indem er nicht das beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem einleuchten mußte (BGHZ 10, 14, 16, 69, 74) oder wenn er schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt hat (R62 163, 106), so daß sein Verhalten auch subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (BSG SozR aaO).
  • BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 41/82

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs - Geltung des BGB - Haftungdes

    Dieses habe im Urteil vom 13. Februar 1975 - 8/7 RKg 14/73 - herausgestellt, daß die Grundsätze des § 254 BGB nicht auf den Erstattungsanspruch nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) angewendet werden könnten.
  • LSG Hessen, 30.11.1978 - L 1 Ar 128/78

    Angabe von Tatsachen; Arbeitslosenhilfe; Einkommen; zweckgebundene Leistungen zur

    Im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs, um den es sich auch bei der Rückforderung nach § 152 AFG handelt, ist eine, auch rechtsanaloge, Anwendung der Bestimmung des § 254 Bürgerliches Gesetzbuch nicht zulässig, so dass ein etwaiges Mitverschulden der Beklagten nicht zu einer Minderung der Rückforderung führen könnte (vgl. Urt. des BSG vom 13.2.1975, Az.: 8/7 RKg 14/73).
  • LSG Hessen, 13.11.1980 - L 1 Ar 1332/79

    Kenntnis; Empfang der Leistung; Kennenmüssen; Zeitpunkt

    Auch wenn ein Verschulden des Leistungsträgers in diesem Zusammenhang unerheblich ist, so kann dieses jedoch im Rahmen der Beurteilung des Masses der Fahrlässigkeit des Empfängers der Leistung von Bedeutung sein (vgl. BSG, Urt. vom 13. Februar 1975 - 8/7 RKg 14/73).
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