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   BSG, 13.02.2012 - B 6 KA 4/11 C   

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BSG, 13.02.2012 - B 6 KA 4/11 C (https://dejure.org/2012,90182)
BSG, Entscheidung vom 13.02.2012 - B 6 KA 4/11 C (https://dejure.org/2012,90182)
BSG, Entscheidung vom 13. Februar 2012 - B 6 KA 4/11 C (https://dejure.org/2012,90182)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 42/07 B
    Auszug aus BSG, 13.02.2012 - B 6 KA 4/11 C
    Die vom Kläger im Februar 2005 erhobene Restitutionsklage gegen das LSG-Urteil vom 18.10.2000 blieb ebenso erfolglos (Urteil des LSG vom 14.9.2005 - L 11 KA 27/05; Beschluss des BSG vom 7.2.2006 - B 6 KA 66/05 B; Beschluss des BVerfG vom 12.7.2006 - 1 BvR 1116/06) wie seine Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Zulassungsentziehung (Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 7.4.2006 - 11 U 173/04 - und Beschluss des BGH vom 2.10.2007 - III ZR 124/06) und die erneut im Juli 2006 erhobene Restitutionsklage gegen das LSG-Urteil vom 18.10.2000 (Urteil des LSG vom 25.4.2007 - L 11 KA 69/06; Beschluss des BSG vom 5.11.2008 - B 6 KA 42/07 B).

    Dies wäre aber schon deswegen erforderlich gewesen, weil der Richter E. an den Entscheidungen des Senats, die in der Zeit vor dem Beschluss des Senats vom 5.11.2008 (B 6 KA 42/07 B), die Richterin Dr. D. an solchen vor dem Beschluss des Senats vom 9.2.2011 (B 6 KA 49/10 B) in Angelegenheiten des Klägers getroffen wurden, überhaupt nicht beteiligt waren.

    Wie der Kläger selbst vorträgt, gingen dem am 15.9.2009 geführten Telefonat Schreiben des Klägers an den Senatsvorsitzenden sowie an den seinerzeit im Senat tätigen Richter G. "im Nachgang des Verfahrens B 6 KA 42/07 B" voraus, in denen es dem Kläger zum einen "um Ausräumung" der vereinzelten Bezeichnungen "Urkundenfälschung" und "Fortbildungsverweigerung" ging, zum anderen um ein "Auskunftsersuchen über Herrn Dr. Di. anlässlich seiner Mitwirkung in der Sitzung vom 5.11.2008".

    Der am 5.11.2008 getroffene Beschluss B 6 KA 42/07 B hatte die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen das eine Restitutionsklage des Klägers betreffende Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 25.4.2007 zum Gegenstand.

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus BSG, 13.02.2012 - B 6 KA 4/11 C
    Es ist aber anerkannt, dass in bestimmten Fallgruppen unzulässiger bzw missbräuchlicher Ablehnungsgesuche der Spruchkörper abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO ausnahmsweise unter Mitwirkung des abgelehnten Richters entscheidet (vgl BVerfG , BVerfGK 5, 269, 281; BVerfG , NJW 2007, 3771 und BVerfG , BVerfGK 11, 434, 441; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 7 RdNr 11 mwN; BSG, Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 52/10 B RdNr 15 - juris).

    11 a) Vorliegend ist eine pauschale Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers gegeben (vgl vorgenannte Rechtsprechung; s außerdem BVerfG , NJW 2007, 3771; BVerfG , SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 26; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 7 RdNr 11; BGH NJW-RR 2012, 61 RdNr 8).

    12 Im Falle eines gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gerät eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (BVerfG , BVerfGK 5, 269, 281 f; BVerfG , NJW 2007, 3771 und BVerfG , BVerfGK 11, 434, 442; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 6 RdNr 10).

    Bei dieser Prüfung ist das Gericht in besonderem Maße verpflichtet, das Ablehnungsgesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen (BVerfG , NJW 2007, 3771; BVerfG , BVerfGK 11, 434, 444; BGH NJW-RR 2012, 61 RdNr 8).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/10 B

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Wiederzulassung nach vorangegangener

    Auszug aus BSG, 13.02.2012 - B 6 KA 4/11 C
    Die gegen das Urteil des LSG vom 26.5.2010 erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (B 6 KA 49/10 B) hat das BSG mit Beschluss vom 9.2.2011 zurückgewiesen (die hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Beschluss vom 5.5.2011 - 1 BvR 999/11 - wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen).

    Diese Möglichkeit besteht beispielsweise immer dann, wenn eine Richterablehnung ohne neue Gesichtspunkte wiederholt wird, das Gesuch offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen soll oder der gesamte Spruchkörper pauschal abgelehnt wird (vgl BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 8; s zB auch BSG, Beschluss vom 9.2.2011 aaO RdNr 16; BVerwGE 50, 36, 37; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 60 RdNr 10d mwN).

    Dies wäre aber schon deswegen erforderlich gewesen, weil der Richter E. an den Entscheidungen des Senats, die in der Zeit vor dem Beschluss des Senats vom 5.11.2008 (B 6 KA 42/07 B), die Richterin Dr. D. an solchen vor dem Beschluss des Senats vom 9.2.2011 (B 6 KA 49/10 B) in Angelegenheiten des Klägers getroffen wurden, überhaupt nicht beteiligt waren.

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

    Auszug aus BSG, 13.02.2012 - B 6 KA 4/11 C
    11 a) Vorliegend ist eine pauschale Ablehnung eines gesamten Spruchkörpers gegeben (vgl vorgenannte Rechtsprechung; s außerdem BVerfG , NJW 2007, 3771; BVerfG , SozR 4-1500 § 178a Nr. 11 RdNr 26; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 7 RdNr 11; BGH NJW-RR 2012, 61 RdNr 8).

    Bei dieser Prüfung ist das Gericht in besonderem Maße verpflichtet, das Ablehnungsgesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen (BVerfG , NJW 2007, 3771; BVerfG , BVerfGK 11, 434, 444; BGH NJW-RR 2012, 61 RdNr 8).

    Auch wenn man im Übrigen in Betracht zieht, dass auch ein alle Mitglieder eines Spruchkörpers betreffendes Ablehnungsgesuch hinreichend individualisiert sein kann (vgl BGH NJW-RR 2012, 61 RdNr 8), und dies vorliegend unterstellt, beschränken sich die weiteren Ausführungen des Klägers darauf, den an der Entscheidung beteiligten Senatsmitgliedern vorzuwerfen, ihre Entscheidung unter bewusster Verfälschung des Sachverhalts getroffen zu haben.

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus BSG, 13.02.2012 - B 6 KA 4/11 C
    Es ist aber anerkannt, dass in bestimmten Fallgruppen unzulässiger bzw missbräuchlicher Ablehnungsgesuche der Spruchkörper abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO ausnahmsweise unter Mitwirkung des abgelehnten Richters entscheidet (vgl BVerfG , BVerfGK 5, 269, 281; BVerfG , NJW 2007, 3771 und BVerfG , BVerfGK 11, 434, 441; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 7 RdNr 11 mwN; BSG, Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 52/10 B RdNr 15 - juris).

    12 Im Falle eines gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gerät eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (BVerfG , BVerfGK 5, 269, 281 f; BVerfG , NJW 2007, 3771 und BVerfG , BVerfGK 11, 434, 442; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 6 RdNr 10).

    Bei dieser Prüfung ist das Gericht in besonderem Maße verpflichtet, das Ablehnungsgesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen (BVerfG , NJW 2007, 3771; BVerfG , BVerfGK 11, 434, 444; BGH NJW-RR 2012, 61 RdNr 8).

  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 18/06 B

    Entscheidungsbefugnis des Revisions- oder Beschwerdegerichts über

    Auszug aus BSG, 13.02.2012 - B 6 KA 4/11 C
    Diese Möglichkeit besteht beispielsweise immer dann, wenn eine Richterablehnung ohne neue Gesichtspunkte wiederholt wird, das Gesuch offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen soll oder der gesamte Spruchkörper pauschal abgelehnt wird (vgl BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 8; s zB auch BSG, Beschluss vom 9.2.2011 aaO RdNr 16; BVerwGE 50, 36, 37; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 60 RdNr 10d mwN).

    Eine gesonderte Entscheidung ist immer dann entbehrlich, wenn eine Richterablehnung ohne neue Gesichtspunkte wiederholt wird, das Gesuch offensichtlich der Verfahrensverschleppung dienen soll oder der gesamte Spruchkörper pauschal abgelehnt wird (vgl BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 4 RdNr 8 und die weiteren Angaben oben A. 1. vor a).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BSG, 13.02.2012 - B 6 KA 4/11 C
    Es ist aber anerkannt, dass in bestimmten Fallgruppen unzulässiger bzw missbräuchlicher Ablehnungsgesuche der Spruchkörper abweichend vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO ausnahmsweise unter Mitwirkung des abgelehnten Richters entscheidet (vgl BVerfG , BVerfGK 5, 269, 281; BVerfG , NJW 2007, 3771 und BVerfG , BVerfGK 11, 434, 441; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 7 RdNr 11 mwN; BSG, Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 52/10 B RdNr 15 - juris).

    12 Im Falle eines gänzlich untauglichen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchs gerät eine Selbstentscheidung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine Entscheidung in eigener Sache ist (BVerfG , BVerfGK 5, 269, 281 f; BVerfG , NJW 2007, 3771 und BVerfG , BVerfGK 11, 434, 442; BSG SozR 4-1500 § 60 Nr. 6 RdNr 10).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

    Auszug aus BSG, 13.02.2012 - B 6 KA 4/11 C
    Dieses Gebot verpflichtet die Gerichte allerdings nicht, der Rechtsansicht eines der Beteiligten zu folgen (vgl BVerfG , BVerfGK 14, 238, 241 f, unter Hinweis auf BVerfGE 64, 1, 12 und BVerfGE 87, 1, 33 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 S 4).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 13.02.2012 - B 6 KA 4/11 C
    Dieses Gebot verpflichtet die Gerichte allerdings nicht, der Rechtsansicht eines der Beteiligten zu folgen (vgl BVerfG , BVerfGK 14, 238, 241 f, unter Hinweis auf BVerfGE 64, 1, 12 und BVerfGE 87, 1, 33 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 S 4).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 2162/07

    Anforderungen an die Substantiierung einer gegen die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BSG, 13.02.2012 - B 6 KA 4/11 C
    Dieses Gebot verpflichtet die Gerichte allerdings nicht, der Rechtsansicht eines der Beteiligten zu folgen (vgl BVerfG , BVerfGK 14, 238, 241 f, unter Hinweis auf BVerfGE 64, 1, 12 und BVerfGE 87, 1, 33 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1 S 4).
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 2444/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichterhebung eines

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

  • BSG, 08.11.2006 - B 2 U 5/06 C

    Besetzung der Richterbank bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2007 - L 11 KA 69/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 52/10 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Zweck des Ausschlussgrundes nach § 41 Nr 4 ZPO -

  • BGH, 02.10.2007 - III ZR 124/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Darlegung von Umsatz-

  • BSG, 07.07.2011 - B 6 KA 2/11 C
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 7/01 B

    Rechtmäßigkeit der Entziehung der Zulassung eines Vertragsarztes

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge, Besetzung der Richterbank

  • OLG Hamm, 07.04.2006 - 11 U 173/04

    Kein Amtshaftungsanspruch eines Zahnarztes wegen falscher behördlicher Mitteilung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2000 - L 11 KA 197/99

    Entziehung einer zahnärztlichen Zulassung; Unwirtschaftliche Behandlungsweise

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - L 11 KA 27/05

    Vertragsarztangelegenheiten

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