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   BSG, 13.02.2017 - B 10 EG 12/16 B   

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https://dejure.org/2017,5875
BSG, 13.02.2017 - B 10 EG 12/16 B (https://dejure.org/2017,5875)
BSG, Entscheidung vom 13.02.2017 - B 10 EG 12/16 B (https://dejure.org/2017,5875)
BSG, Entscheidung vom 13. Februar 2017 - B 10 EG 12/16 B (https://dejure.org/2017,5875)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Anforderungen an Einkommensnachweise zur Ermittlung von Gewinneinkünften im Bemessungszeitraum für Elterngeld

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit - Elterngeld - selbstständige Erwerbstätigkeit - vorläufige Elterngeldbewilligung - Einkommensnachweis - Gewinneinkünfte im Bemessungszeitraum - Glaubhaftmachung von Einkommen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Anforderungen an Einkommensnachweise zur Ermittlung von Gewinneinkünften im Bemessungszeitraum für Elterngeld

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit - Elterngeld - selbstständige Erwerbstätigkeit - vorläufige Elterngeldbewilligung - Einkommensnachweis - Gewinneinkünfte im Bemessungszeitraum - Glaubhaftmachung von Einkommen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 13.02.2017 - B 10 EG 12/16 B
    Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung des LSG im Einzelfall ist nicht Gegenstand der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).Ohnehin erschließt sich nicht, warum diese Frage in einem zukünftigen Revisionsverfahren noch entscheidungserheblich sein sollte, nachdem der Beklagte während des Berufungsverfahrens das Elterngeld des Klägers neu festgesetzt hat und dabei gemäß § 2d Abs. 2 S 1 BEEG den inzwischen erlassenen Einkommensteuerbescheid des Klägers für das Jahr 2014 zugrunde gelegt hat.
  • BSG, 30.09.1992 - 11 BAr 47/92

    Klärungsbedürftig einer Rechtsfrage im sozialgerichtlichen Verfahren,

    Auszug aus BSG, 13.02.2017 - B 10 EG 12/16 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern die Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 2/00 B

    Beitragsrechtliche Behandlung freiwillig krankenversicherter Schüler einer

    Auszug aus BSG, 13.02.2017 - B 10 EG 12/16 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern die Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 13.02.2017 - B 10 EG 12/16 B
    Wer sich auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) beruft, muss eine Rechtsfrage klar formulieren und ausführen, inwiefern die Frage im angestrebten Revisionsverfahren entscheidungserheblich sowie klärungsbedürftig und über den Einzelfall hinaus von Bedeutung ist (vgl zB BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 21 S 38; BSG SozR 3-4100 § 111 Nr. 1 S 2 f; s auch BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 33 S 151 f mwN).
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