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BSG, 13.02.2018 - B 3 KR 67/17 B |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Krankengeld; Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage; Genügen der Darlegungspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Krankengeld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Hannover, 29.09.2014 - S 19 KR 785/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2017 - L 4 KR 465/14
- BSG, 13.02.2018 - B 3 KR 67/17 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 13.02.2018 - B 3 KR 67/17 B
Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN). - BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R
Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter …
Auszug aus BSG, 13.02.2018 - B 3 KR 67/17 B
Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 8.11.2015 - B 1 KR 30/04 R - BSGE 95, 219 = SozR 4-2500 § 46 Nr. 1) sei die fehlende Feststellung oder Meldung der AU dem Versicherten ausnahmsweise dann nicht entgegenzuhalten, wenn er alles in seiner Macht stehende getan habe, um seine Ansprüche zu wahren, daran aber durch eine von der Krankenkasse zu vertretene Fehlentscheidung gehindert worden sei, etwa durch die Fehlbeurteilung der AU seitens des Vertragsarztes oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. - BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92
Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung
Auszug aus BSG, 13.02.2018 - B 3 KR 67/17 B
Selbst dann gilt eine solche Rechtsfrage aber als höchstrichterlich geklärt, wenn sie das Revisionsgericht zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, wenn aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage ergeben (stRspr, vgl zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6;… BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17 mwN).
- BSG, 21.01.1993 - 13 BJ 207/92
Nachehelicher Unterhaltsanspruch - Verwirkung - Witwenrente
Auszug aus BSG, 13.02.2018 - B 3 KR 67/17 B
Selbst dann gilt eine solche Rechtsfrage aber als höchstrichterlich geklärt, wenn sie das Revisionsgericht zwar noch nicht ausdrücklich entschieden hat, wenn aber schon eine oder mehrere höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte zur Beurteilung der von der Beschwerde als grundsätzlich herausgestellten Rechtsfrage ergeben (…stRspr, vgl zB BSG SozR 3-1500 § 146 Nr. 2 S 6; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 8 S 17 mwN). - BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75
Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast - …
Auszug aus BSG, 13.02.2018 - B 3 KR 67/17 B
Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts und unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine solche Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65). - BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung …
Auszug aus BSG, 13.02.2018 - B 3 KR 67/17 B
Dies stellt aber keinen Revisionszulassungsgrund dar (stRspr, vgl nur BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R
Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden …
Auszug aus BSG, 13.02.2018 - B 3 KR 67/17 B
Insoweit fehlt es in den Ausführungen der Klägerin an hinreichender Auseinandersetzung mit der umfangreichen, vom LSG teilweise auch zitierten Rechtsprechung des BSG zu den Anforderungen an die Nahtlosigkeit einer ärztlichen Feststellung der AU und zu den von der Rechtsprechung anerkannten Ausnahmefällen einer lückenhaft festgestellten AU in einer Folgebescheinigung, die dem Anspruch auf Krankengeld gleichwohl nicht entgegensteht (vgl zuletzt Senatsurteil vom 11.5.2017 - B 3 KR 22/15 R - SozR 4-2500 § 46 Nr. 8, auch für BSGE vorgesehen, mwN zur Rspr des BSG). - LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2017 - L 4 KR 465/14
Auszug aus BSG, 13.02.2018 - B 3 KR 67/17 B
LSG Niedersachsen-Bremen 06.10.2017 - L 4 KR 465/14.