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   BSG, 13.03.1968 - 12 RJ 440/64   

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https://dejure.org/1968,7077
BSG, 13.03.1968 - 12 RJ 440/64 (https://dejure.org/1968,7077)
BSG, Entscheidung vom 13.03.1968 - 12 RJ 440/64 (https://dejure.org/1968,7077)
BSG, Entscheidung vom 13. März 1968 - 12 RJ 440/64 (https://dejure.org/1968,7077)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Keine Gleichstellung von Übergangsgeld und Rentenzahlungen - Zusammenfallen von Berufs- und Arbeitsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Anrechnungsfähige Zeiten - Ausfallzeiten - Übergangsgeldzeiten - Berufsunfähigkeitszeiten

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 29
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 09.09.1965 - 4 RJ 481/61

    Widerrufsvorbehalt eines Vergleiches - Festlegung der Widerrufsform - Auslegung

    Auszug aus BSG, 13.03.1968 - 12 RJ 440/64
    fallzeiten nicht" wie sie mit Recht geltend macht° Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nicht erfüllt" Nach % 4259 Abs" 4 Nr" 5 RVO sind Ausfallzeiten im Sinne des 5 4258 RVG Zeiten des Bezuges einer Rente? die mit einer angerechneten Zurechnungszeit (@ 4260 RVG) zusammenfallen, wenn nach Wegfall der Rente erneut Rente wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit oder wenn Altersruhegeld oder Hinterbliebenenrente zu gewähren ist° In dem Zeitraum vom 22° Juni 4957 bis zum 450 Mai 4958 fallen für den Kläger keine Zeiten des Bezugs einer Rente? die mit einer angerechneten Zurechnungszeit zusammenfallen° Er hat für diese Zeiten keine Rente" sondern Ubergangsgeld bezogene Das Übergangsgeld kann bei Anwendung des 5 4259 Abso 4 Nr° 5 RVO einer Rente aber nicht gleichgestellt werden° Rente und Übergangsgeld sind nach ihrer Zweckbestimmung verschiedenartige Leistungeno Zwar ist die entsprechende Anwendung von Vorschriften" die ihrem Wortlaut nach nur "Rente" betreffen" auf das Übergangsgeld nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wie das Bundessozialgericht (BSG) zu verschiedenen Bestimmungen bereits entschieden hat" Jedoch hängt es vom Sinn und Zweck der jeweiligen gesetzlichen Vorschrift" die nur "Rente" erwähnt° ab? ob Übergangsgeld miterfaßt werden soll (vglo SozR Nro 44 zu 5 446 sec; BSG 25, 6 zy @ 485 Abs° 3 Satz 2 und 5 RVG; BSG 24, 4 zu 5 584 Abs" 5 Satz 5 RVG; BSG 47, 258" 240)° Die Vorschrift des 5 4259 Abs° 4 Nr° 5 RVG läßt nach dem Zweck, den sie verfolgt" die Gleichsetzung von Rente und Ubergangsgeld indessen schon deshalb nicht zu9 weil sie nur die Berechnung einer späteren Rente betrifft und sich Rente und Übergangsgeld gerade auch in der Art der Berechnung wesentlich unterscheidena Die Berechnung der Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach dem Arbeitsentgelt des Versicherten und der Zahl der von ihm unterhaltenen Familienangehörigen (@ 4244 Abso 2 RVO)" die Berechnung der Höhe der Rente dagegen nach den Versicherungsbeiträgen und der Anzahl der Versicherungsjahre" Bei einer späteren Rente ist infolge des nun höheren Lebehsalters des Verm 5.
  • BSG, 27.04.1966 - 3 RK 92/63

    Bezug von Übergangsgeld - Krankengeld neben Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 13.03.1968 - 12 RJ 440/64
    fallzeiten nicht" wie sie mit Recht geltend macht° Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind nicht erfüllt" Nach % 4259 Abs" 4 Nr" 5 RVO sind Ausfallzeiten im Sinne des 5 4258 RVG Zeiten des Bezuges einer Rente? die mit einer angerechneten Zurechnungszeit (@ 4260 RVG) zusammenfallen, wenn nach Wegfall der Rente erneut Rente wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit oder wenn Altersruhegeld oder Hinterbliebenenrente zu gewähren ist° In dem Zeitraum vom 22° Juni 4957 bis zum 450 Mai 4958 fallen für den Kläger keine Zeiten des Bezugs einer Rente? die mit einer angerechneten Zurechnungszeit zusammenfallen° Er hat für diese Zeiten keine Rente" sondern Ubergangsgeld bezogene Das Übergangsgeld kann bei Anwendung des 5 4259 Abso 4 Nr° 5 RVO einer Rente aber nicht gleichgestellt werden° Rente und Übergangsgeld sind nach ihrer Zweckbestimmung verschiedenartige Leistungeno Zwar ist die entsprechende Anwendung von Vorschriften" die ihrem Wortlaut nach nur "Rente" betreffen" auf das Übergangsgeld nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wie das Bundessozialgericht (BSG) zu verschiedenen Bestimmungen bereits entschieden hat" Jedoch hängt es vom Sinn und Zweck der jeweiligen gesetzlichen Vorschrift" die nur "Rente" erwähnt° ab? ob Übergangsgeld miterfaßt werden soll (vglo SozR Nro 44 zu 5 446 sec; BSG 25, 6 zy @ 485 Abs° 3 Satz 2 und 5 RVG; BSG 24, 4 zu 5 584 Abs" 5 Satz 5 RVG; BSG 47, 258" 240)° Die Vorschrift des 5 4259 Abs° 4 Nr° 5 RVG läßt nach dem Zweck, den sie verfolgt" die Gleichsetzung von Rente und Ubergangsgeld indessen schon deshalb nicht zu9 weil sie nur die Berechnung einer späteren Rente betrifft und sich Rente und Übergangsgeld gerade auch in der Art der Berechnung wesentlich unterscheidena Die Berechnung der Höhe des Übergangsgeldes richtet sich nach dem Arbeitsentgelt des Versicherten und der Zahl der von ihm unterhaltenen Familienangehörigen (@ 4244 Abso 2 RVO)" die Berechnung der Höhe der Rente dagegen nach den Versicherungsbeiträgen und der Anzahl der Versicherungsjahre" Bei einer späteren Rente ist infolge des nun höheren Lebehsalters des Verm 5.
  • BSG, 16.12.1981 - GS 3/78

    Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der

    1 BVD als einen Tatbestand beurteilt, der gegenüber der Berufsunfähigkeit iS des @ 12h6 Abs. 2 RVG selbständig sei (BSGE 28, 29, 30 f = SozR Nr. 19 zu © 1259 RVG).
  • BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 18/93

    Rentenbezugszeit - Fehlende Antragstellung

    Zu dem dem Begriff Rentenbezugszeit in § 1246 Abs. 2a RVO vergleichbaren Begriff "Bezug einer Rente" in § 1259 Abs. 1 Nr. 5 RVO hat das BSG bereits entschieden, daß nicht einmal der Bezug von Übergangsgeld (Übg) - der im entschiedenen Fall wegen § 1242 RVO den Anspruch auf Zahlung der beantragten und zuerkannten Rente ausschloß - als Bezug einer Rente anzusehen ist (BSGE 28, 29, 30 = SozR Nr. 19 zu § 1259 RVO).
  • BSG, 23.09.1981 - 11 RA 59/80

    Verfolgter - Rassisch Verfolgter - Rentenanspruch

    Wie der 4. Senat des BSG in seinem Urteil vom 29. Mai 1968 (BSGE 28, 29 ff) zu den Verfolgten aus dem Reichsgebiet aber schon dargelegt hat, fehlt es an einem "Verlassen" dieses Gebietes bis zum 8. Mai 1945, wenn der Verfolgte nach dem 8. Mai 1945 nach Deutschland zurückgekehrt und dann erneut ausgewandert ist; Sinn und Zweck der Vorschrift gebieten, unter dem Verlassen nicht nur den der Vergangenheit angehörenden Vorgang einer räumlichen Veränderung, sondern auch den eines weiter bestehenden Zustandes zu verstehen.
  • BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 30/76
    Diese Aussicht genüge, um das Merkmal der Unterbrechung zu verwirklichen, Dieser Auffassung hat sich der 42. Senat in den Urteilen vom 45. März 4968 (BSGE 28, 29, 30 = SozR Nr. 49 zu 5 4259 EVO) und 7. Juli 4970 - 42 RJ 29%/66 - angeschlossen.
  • BSG, 22.05.1974 - 4 RJ 67/73
    Der erkennende Senat hat diese Wendung und namentlich den Begriff der Arbeitsunfähigkeit für die Rentenversicherung mit dem Inhalt übernommen, der zu.ä 182 Abs° 1 Nr. 2 RVO entwickelt worden ist (BSG 25, 16, 18)° Diese Auffassung von der Identität des Merkmals Arbeitsunfähigkeit in der Renten- und in der Krankenversicherung lag wohl auch dem in BSG 28, 29, 30 f° veröffentlichten Urteil des 12. Senats des BSG zugrunde° Danach bedeutet Arbeitsunfähigkeit, daß ein Versicherter "seiner" bisher ausgeübten Erwerbstätigkeit nicht oder 'nur auf die Gefahr hin nachgehen kann, seinen Zustand "zu verschlimmern° Es ist darauf abzuheben, welche Tätigkeit der Versicherte zuletzt verrichtet hat und ob er sie oder eine ähnlich geartete nach seinem Gesundheitszustand noch auszuüben vermag.
  • BSG, 07.07.1970 - 12 RJ 294/66

    Arbeiterrentenversicherung - Ausfallzeiten - Krankheitsbedingte

    Versicherten nicht ab° besteht das Versicherungsverhältnis nach Eintritt der Berufsunfähigkeit fort, so daß die Möglichkeit gegeben ist, weitere, für den nächsten Versicherungsfall rechtserhebliche Zeiten ohne weitere zwischenzeitlichc Versicherungspflichtige Beschäftigung zurück- zulegen (vgl° BSG 28, 29, Bl)°.
  • BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 24/77
    Dieser Auffassung hat sich der 42. Senat in den Urteilen vom 43. März 4968 (BSGE 28, 29, 30 = SozR Nr. 49 zu 5 4259 RVG) und 7. Juli 4970 " 42 RJ 294/66 - angeschlossen.
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