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   BSG, 13.03.2012 - B 12 R 36/11 B   

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BSG, 13.03.2012 - B 12 R 36/11 B (https://dejure.org/2012,10221)
BSG, Entscheidung vom 13.03.2012 - B 12 R 36/11 B (https://dejure.org/2012,10221)
BSG, Entscheidung vom 13. März 2012 - B 12 R 36/11 B (https://dejure.org/2012,10221)
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  • BSG, 25.09.1975 - 12 BJ 94/75

    Revision - Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - Rentenwiedergewährung - Dritte

    Auszug aus BSG, 13.03.2012 - B 12 R 36/11 B
    Eine Rechtsfrage, die das BSG und das BVerfG bereits entschieden haben, ist nicht mehr klärungsbedürftig und kann somit keine grundsätzliche Bedeutung haben, es sei denn die Beantwortung der Frage ist aus besonderen Gründen klärungsbedürftig geblieben oder erneut klärungsbedürftig geworden; das muss substanziiert vorgetragen werden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65).

    Zwar kann auch eine bereits höchstrichterlich entschiedene Rechtsfrage erneut klärungsbedürftig werden, hierfür ist jedoch darzulegen, dass und mit welchen Gründen der höchstrichterlichen Rechtsauffassung in der Rechtsprechung oder in der Literatur widersprochen worden ist, oder dass sich völlig neue, nicht erwogene Gesichtspunkte ergeben haben, die eine andere Beurteilung nahelegen könnten (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13).

  • BSG, 11.11.2003 - B 12 RA 2/03 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständig tätiger Physiotherapeut -

    Auszug aus BSG, 13.03.2012 - B 12 R 36/11 B
    Die Klägerin hat insbesondere nicht deutlich gemacht, warum diese Frage nicht bereits durch die von ihr selbst zitierte Rechtsprechung des BSG (zB BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 9; BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 12 RA 2/03 R - Die Beiträge Beilage 2004, 306; vgl ferner BSG SozR 4-2600 § 231 Nr. 2 RdNr 13) geklärt ist.
  • BSG, 30.01.1997 - 12 RK 31/96

    Versicherungspflichtig selbständig tätiger Krankengymnasten nach § 2 Nr. 2 SGB VI

    Auszug aus BSG, 13.03.2012 - B 12 R 36/11 B
    Die Klägerin hat insbesondere nicht deutlich gemacht, warum diese Frage nicht bereits durch die von ihr selbst zitierte Rechtsprechung des BSG (zB BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 9; BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 12 RA 2/03 R - Die Beiträge Beilage 2004, 306; vgl ferner BSG SozR 4-2600 § 231 Nr. 2 RdNr 13) geklärt ist.
  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 13/04 R

    Rentenversicherung - Selbstständiger - Befreiung nach § 231 Abs 6 SGB VI -

    Auszug aus BSG, 13.03.2012 - B 12 R 36/11 B
    Die Klägerin hat insbesondere nicht deutlich gemacht, warum diese Frage nicht bereits durch die von ihr selbst zitierte Rechtsprechung des BSG (zB BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 2 S 9; BSG Urteil vom 11.11.2003 - B 12 RA 2/03 R - Die Beiträge Beilage 2004, 306; vgl ferner BSG SozR 4-2600 § 231 Nr. 2 RdNr 13) geklärt ist.
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 13.03.2012 - B 12 R 36/11 B
    Vielmehr muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des BVerfG - im Einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG Beschluss vom 5.8.2003 - B 12 RA 5/03 B).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 13.03.2012 - B 12 R 36/11 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 05.08.2003 - B 12 RA 5/03 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.03.2012 - B 12 R 36/11 B
    Vielmehr muss unter Einbeziehung der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung - insbesondere des BVerfG - im Einzelnen aufgezeigt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; BSG Beschluss vom 5.8.2003 - B 12 RA 5/03 B).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 13.03.2012 - B 12 R 36/11 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 und BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 12, 24).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 13.03.2012 - B 12 R 36/11 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 und BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 12, 24).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 1 BvR 1786/01

    Erschöpfung des Rechtsweges; Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 13.03.2012 - B 12 R 36/11 B
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache lässt sich nur darlegen, indem die Beschwerdebegründung ausführt, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60, 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN; vgl auch BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 und BVerfG SozR 4-1500 § 160a Nr. 12, 24).
  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

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