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   BSG, 13.05.1992 - 1/3 RK 10/90   

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https://dejure.org/1992,2407
BSG, 13.05.1992 - 1/3 RK 10/90 (https://dejure.org/1992,2407)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1992 - 1/3 RK 10/90 (https://dejure.org/1992,2407)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 1/3 RK 10/90 (https://dejure.org/1992,2407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Lohnfortzahlung - Abfindungsvergleich - Leistungsverweigerungsrecht - Krankengeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen des Krankengeldes nach § 189 RVO bei verweigerter Lohnfortzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 142
  • NZS 1992, 61
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 5 KR 149/03

    Krankenversicherung

    Der Krankengeldanspruch ruht nur, soweit der Versicherte tatsächlich das Entgelt erhalten hat (vgl. BSGE 33, 69, 70; BSG SozR 3-2200 § 189 Nr. 1 S. 3).
  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R

    Schwerbehindertenrecht - unentgeltliche Beförderung - Merkzeichen "G" -

    Unter dem "Erhalten" von Sozialleistungen wird auch in anderen Leistungsbereichen des SGB der faktische Bezug der Leistung (zB BSG, Urteil vom 9.12.1976 - 2 RU 39/76 - BSGE 43, 68, 70 = SozR 2200 § 1504 Nr. 3 S 7 für den Erhalt von Übergangsgeld bzw BSG, Urteil vom 13.5.1992 - 1/3 RK 10/90 - SozR 3-2200 § 189 Nr. 1 S 3 für den Erhalt von Entgeltfortzahlung) iS des Zuflusses von Vermögenswerten verstanden (vgl insoweit auch BSG, Urteil vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 5/07 R - juris, RdNr 18 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2002 - L 4 KR 138/00

    Krankengeldanspruch - arbeitsunfähiger Versicherter - Arbeitsverhältnis -

    Das BSG hat die Frage der entsprechenden Anwendung des § 189 RVO im Urteil vom 13. Mai 1993 -1/3 RK 10/90 - (SozR 3-2200 § 189 Nr. 1) erneut diskutiert.
  • OLG Saarbrücken, 28.03.2013 - 4 U 400/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch einer Witwe wegen Wegfall häuslicher

    Dass der Geschädigte als Nichtberechtigter einen Abfindungsvergleich über einen übergegangenen Ersatzanspruch geschlossen hat, müsste der Zessionar nur gegen sich gelten lassen, wenn der Schädiger keine Kenntnis vom Rechtsübergang gehabt und deshalb mit befreiender Wirkung gemäß §§ 407, 412 BGB an den Verletzten gezahlt hätte (BGH NZS 1992, 61, 62).
  • LAG Köln, 26.10.2012 - 4 Sa 690/12

    Zulässigkeit der Verhängung einer Sperrfrist für die Zahlung des Krankengeldes

    Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen (vgl. 16.12.1990 - 3 RK 27/79 und 3 RK 40/79 sowie 13.05.1992 - 1/3 RK 10/90) zu § 189 RVO letztlich offengelassen, in welchen Fällen dem tatsächlichen Bezug von Arbeitsentgelt der Fall gleichzustellen ist, dass der Versicherte zum Schaden der Krankenkasse den Lohnfortzahlungsanspruch wirksam zum Erlöschen bringt.

    Es hat ausgeführt (vgl. BSG 13.05.1992 a. a. O.), eine derartige Gleichstellung möge in Fällen gerechtfertigt sein, in denen der Versicherte unmittelbar gegenüber seinem Arbeitgeber wirksam und ggf. schuldhaft auf Lohnfortzahlung verzichtet habe, z. B. durch Vergleich, Erlassvertrag oder negatives Schuldanerkenntnis.

  • OLG Hamm, 03.04.2001 - 27 U 199/00

    Abfindungsvergleich nach Verkehrsunfall - Verschweigen von Rentenleistungen des

    Dass der Kläger als Nichtberechtigter einen Abfindungsvergleich über einen übergegangenen Ersatzanspruch geschlossen hat (vgl. Geigel, a.a.O., Rn. 41 m.w.N.), müsste der GUV als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nur gegen sich gelten lassen, wenn der Schädiger keine Kenntnis vom Rechtsübergang gehabt und deshalb mit befreiender Wirkung gemäß §§ 407, 412 BGB an den Verletzten gezahlt hätte (BGH in NZS 1992, 61).
  • LSG Hamburg, 04.12.2012 - L 1 KR 25/11
    Ein arbeitsvertragswidriges Verhalten steht einer sozialversicherungswidrig herbeigeführten "Verzichtslage" nicht gleich (vgl. BSG, Urteil vom 13.5.1992, 1/3 RK 10/90, NZA 1993, 142).
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