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   BSG, 13.05.1992 - 1/3 RK 10/90   

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https://dejure.org/1992,2407
BSG, 13.05.1992 - 1/3 RK 10/90 (https://dejure.org/1992,2407)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1992 - 1/3 RK 10/90 (https://dejure.org/1992,2407)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1992 - 1/3 RK 10/90 (https://dejure.org/1992,2407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Lohnfortzahlung - Abfindungsvergleich - Leistungsverweigerungsrecht - Krankengeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen des Krankengeldes nach § 189 RVO bei verweigerter Lohnfortzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 142
  • NZS 1992, 61
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 27/79

    Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Krankengeld wegen Beendigung des

    Auszug aus BSG, 13.05.1992 - 3 RK 10/90
    Zwar werde aus dem Sinn und Zweck des § 189 RVO aF über dessen Wortlaut hinaus ein Ruhen des Krankengeldes auch dann in Betracht gezogen, wenn der Versicherte auf den Lohnfortzahlungsanspruch zum Schaden der Krankenkasse verzichtet habe (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 1980 - 3 RK 27/79 - USK 80270).

    Eine derartige Gleichstellung mag in Fällen gerechtfertigt sein, in denen der Versicherte unmittelbar gegenüber seinem Arbeitgeber wirksam und ggf schuldhaft auf Lohnfortzahlung "verzichtet" hat, zB durch Vergleich, Erlaßvertrag oder negatives Schuldanerkenntnis (offengeblieben in zwei Urteilen des 3. Senats des BSG vom 16. Dezember 1980 - 3 RK 27/79 - USK 80270 und - 3 RK 40/79 - BSGE 51, 82 - SozR 2200 § 189 Nr. 2 zur sog Ausgleichsquittung).

  • BGH, 17.04.1958 - II ZR 198/56

    Forderungsübergang nach § 1542 RVO

    Auszug aus BSG, 13.05.1992 - 3 RK 10/90
    Das bedeutet, daß vorliegend bereits im Zeitpunkt des Schadensereignisses - am 10. Juni 1981 - die auf Gesetz beruhenden Schadensersatzansprüche des Klägers gegen den Schädiger wegen seines zukünftigen Verdienstausfalls jedenfalls dem Grunde nach auf die Krankenkasse übergegangen waren (vgl. BGHZ 19, 177, 178; 27, 107, 111).
  • BGH, 10.07.1967 - III ZR 78/66

    Voraussetzungen des Forderungsübergangs auf den Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BSG, 13.05.1992 - 3 RK 10/90
    Denn für den Rechtsübergang genügt im Interesse eines möglichst weitgehenden Schutzes des Versicherungsträgers vor anderweitigen Verfügungen des Verletzten schon eine, wenn auch weit entfernte, Möglichkeit von Leistungspflichten; es darf nur die Entstehung solcher Pflichten nicht völlig unwahrscheinlich, also geradezu ausgeschlossen sein (grundlegend BGHZ 48, 181, 184 ff; BGH NJW 1990, 2933 f, 2934 mwN).
  • BGH, 13.02.1975 - VI ZR 209/73

    Haftung des Fahrers und der Haftpflichtversicherung für die Folgen eines

    Auszug aus BSG, 13.05.1992 - 3 RK 10/90
    Dazu würde die Kenntnis des Haftpflichtversicherers bzw die ihm zuzurechnende Kenntnis des Schädigers ausreichen, daß der Verletzte bei Abschluß des Abfindungsvergleichs im Jahre 1984 als Arbeiter beschäftigt war (vgl. v. Maydell in GK-SGB X 3, § 116 Anm. 263 mwN); denn dann muß der Haftpflichtversicherer damit rechnen, daß ein Versicherungsträger Leistungen zu erbringen hat (BGH VersR 1975, 446, 447).
  • BGH, 30.11.1955 - VI ZR 211/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 13.05.1992 - 3 RK 10/90
    Das bedeutet, daß vorliegend bereits im Zeitpunkt des Schadensereignisses - am 10. Juni 1981 - die auf Gesetz beruhenden Schadensersatzansprüche des Klägers gegen den Schädiger wegen seines zukünftigen Verdienstausfalls jedenfalls dem Grunde nach auf die Krankenkasse übergegangen waren (vgl. BGHZ 19, 177, 178; 27, 107, 111).
  • BSG, 16.12.1980 - 3 RK 40/79

    Voraussetzungen eines Krankengeldanspruchs - Rechtliche Qualifizierung einer

    Auszug aus BSG, 13.05.1992 - 3 RK 10/90
    Eine derartige Gleichstellung mag in Fällen gerechtfertigt sein, in denen der Versicherte unmittelbar gegenüber seinem Arbeitgeber wirksam und ggf schuldhaft auf Lohnfortzahlung "verzichtet" hat, zB durch Vergleich, Erlaßvertrag oder negatives Schuldanerkenntnis (offengeblieben in zwei Urteilen des 3. Senats des BSG vom 16. Dezember 1980 - 3 RK 27/79 - USK 80270 und - 3 RK 40/79 - BSGE 51, 82 - SozR 2200 § 189 Nr. 2 zur sog Ausgleichsquittung).
  • BGH, 17.04.1990 - VI ZR 276/89

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs; Auslegung eines Feststellungsurteils

    Auszug aus BSG, 13.05.1992 - 3 RK 10/90
    Denn für den Rechtsübergang genügt im Interesse eines möglichst weitgehenden Schutzes des Versicherungsträgers vor anderweitigen Verfügungen des Verletzten schon eine, wenn auch weit entfernte, Möglichkeit von Leistungspflichten; es darf nur die Entstehung solcher Pflichten nicht völlig unwahrscheinlich, also geradezu ausgeschlossen sein (grundlegend BGHZ 48, 181, 184 ff; BGH NJW 1990, 2933 f, 2934 mwN).
  • BSG, 16.07.1971 - 3 RK 37/68

    Unfallversicherungsträger - Ersatzpflicht gegenüber Krankenkasse - Mehrleistungen

    Auszug aus BSG, 13.05.1992 - 3 RK 10/90
    Entscheidend ist danach die tatsächliche Zahlung von Arbeitsentgelt während der gleichen Zeit, für die das Krankengeld beansprucht wird (vgl. BSGE 33, 69/70; Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Teil II. § 189 RVO S 17/437, Stand: Februar 1984).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2004 - L 5 KR 149/03

    Krankenversicherung

    Der Krankengeldanspruch ruht nur, soweit der Versicherte tatsächlich das Entgelt erhalten hat (vgl. BSGE 33, 69, 70; BSG SozR 3-2200 § 189 Nr. 1 S. 3).
  • BSG, 17.07.2008 - B 9/9a SB 11/06 R

    Schwerbehindertenrecht - unentgeltliche Beförderung - Merkzeichen "G" -

    Unter dem "Erhalten" von Sozialleistungen wird auch in anderen Leistungsbereichen des SGB der faktische Bezug der Leistung (zB BSG, Urteil vom 9.12.1976 - 2 RU 39/76 - BSGE 43, 68, 70 = SozR 2200 § 1504 Nr. 3 S 7 für den Erhalt von Übergangsgeld bzw BSG, Urteil vom 13.5.1992 - 1/3 RK 10/90 - SozR 3-2200 § 189 Nr. 1 S 3 für den Erhalt von Entgeltfortzahlung) iS des Zuflusses von Vermögenswerten verstanden (vgl insoweit auch BSG, Urteil vom 31.10.2007 - B 14/11b AS 5/07 R - juris, RdNr 18 f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2002 - L 4 KR 138/00

    Analoge Anwendbarkeit des § 49 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)

    Das BSG hat die Frage der entsprechenden Anwendung des § 189 RVO im Urteil vom 13. Mai 1993 - 1/3 RK 10/90 - (SozR 3-2200 § 189 Nr. 1) erneut diskutiert.
  • OLG Saarbrücken, 28.03.2013 - 4 U 400/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch einer Witwe wegen Wegfall häuslicher

    Dass der Geschädigte als Nichtberechtigter einen Abfindungsvergleich über einen übergegangenen Ersatzanspruch geschlossen hat, müsste der Zessionar nur gegen sich gelten lassen, wenn der Schädiger keine Kenntnis vom Rechtsübergang gehabt und deshalb mit befreiender Wirkung gemäß §§ 407, 412 BGB an den Verletzten gezahlt hätte (BGH NZS 1992, 61, 62).
  • LAG Köln, 26.10.2012 - 4 Sa 690/12

    Zulässigkeit der Verhängung einer Sperrfrist für die Zahlung des Krankengeldes

    Das Bundessozialgericht hat in mehreren Entscheidungen (vgl. 16.12.1990 - 3 RK 27/79 und 3 RK 40/79 sowie 13.05.1992 - 1/3 RK 10/90) zu § 189 RVO letztlich offengelassen, in welchen Fällen dem tatsächlichen Bezug von Arbeitsentgelt der Fall gleichzustellen ist, dass der Versicherte zum Schaden der Krankenkasse den Lohnfortzahlungsanspruch wirksam zum Erlöschen bringt.

    Es hat ausgeführt (vgl. BSG 13.05.1992 a. a. O.), eine derartige Gleichstellung möge in Fällen gerechtfertigt sein, in denen der Versicherte unmittelbar gegenüber seinem Arbeitgeber wirksam und ggf. schuldhaft auf Lohnfortzahlung verzichtet habe, z. B. durch Vergleich, Erlassvertrag oder negatives Schuldanerkenntnis.

  • OLG Hamm, 03.04.2001 - 27 U 199/00

    Abfindungsvergleich nach Verkehrsunfall - Verschweigen von Rentenleistungen des

    Dass der Kläger als Nichtberechtigter einen Abfindungsvergleich über einen übergegangenen Ersatzanspruch geschlossen hat (vgl. Geigel, a.a.O., Rn. 41 m.w.N.), müsste der GUV als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nur gegen sich gelten lassen, wenn der Schädiger keine Kenntnis vom Rechtsübergang gehabt und deshalb mit befreiender Wirkung gemäß §§ 407, 412 BGB an den Verletzten gezahlt hätte (BGH in NZS 1992, 61).
  • LSG Hamburg, 04.12.2012 - L 1 KR 25/11
    Ein arbeitsvertragswidriges Verhalten steht einer sozialversicherungswidrig herbeigeführten "Verzichtslage" nicht gleich (vgl. BSG, Urteil vom 13.5.1992, 1/3 RK 10/90, NZA 1993, 142).
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