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   BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R   

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BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R (https://dejure.org/1998,2047)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R (https://dejure.org/1998,2047)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 53/97 R (https://dejure.org/1998,2047)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Bundesknappschaft - Nichtbeteiligung am Gesamtvertragssystem - Anwendung - Begrenzung des Anstiegs der Gesamtvergütung und Punktwertabsenkung für zahnärztliche Leistungen - Umsetzung ab 1. 1. 1993 - Sozialgeheimnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Budgetierung - Budgetierungs- und Degressionsvorschriften - Begrenzung des Anstiegs der Gesamtvergütungen - Honorierung der knappschaftszahnärztlichen Leistungen - Punktmenge - Knappschafts-Zahnarzt

  • Judicialis

    SGB V § 72 Abs 3; ; SGB V § 75 Abs 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtbeteiligung der Bundesknappschaft am Gesamtvertragssystem, Begrenzung des Anstiegs der Gesamtvergütung und Punktwertabsenkung für zahnärztliche Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 1999, 247 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R
    Diese Vergütungsabsenkung steht, wie der Senat mit Urteil vom 14. Mai 1997 entschieden hat, mit dem GG im Einklang, weil sie bestimmt und geeignet ist, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und zur Qualitätsverbesserung in der vertragszahnärztlichen Versorgung beizutragen (BSGE 80, 223, 227, 229 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22).

    Das hat zur Folge, daß die Erwägungen, mit denen der Senat in den Urteilen vom 14. Mai 1997 (ua BSGE 80, 223 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22) die gesetzlichen Bestimmungen über die Vergütungsdegression als mit dem GG vereinbar beurteilt hat, auch hinsichtlich der Honorierung knappschaftszahnärztlicher Leistungen Geltung beanspruchen.

  • BSG, 04.06.1964 - 6 RKa 22/61
    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R
    Es hat auf der einen Seite entschieden, daß der Streit um die Zulassung zur knappschaftsärztlichen Tätigkeit und um die Entziehung dieser Zulassung, also die Entlassung aus dem KnV, vollständig dem öffentlichen Recht zuzurechnen ist (BSGE 21, 104, 108 = SozR Nr. 1 zu § 204 RKG; BSGE 38, 40, 41 = SozR 2600 § 204 Nr. 1).

    Auf der anderen Seite ist das Dienstverhältnis zwischen der früheren Ruhrknappschaft und den Knappschafts-Ärzten als bürgerlich-rechtlich beurteilt worden (BSGE 21, 104, 108 = SozR Nr. 1 zu § 204 RKG).

  • BSG, 02.10.1996 - 6 RKa 28/96

    Gesetzliche Grenzen der Befugnisse der Gesamtvertragsparteien bei Ermittlung und

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R
    Der Senat hat deshalb in seinem Urteil vom 2. Oktober 1996 (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 17) entschieden, daß die Nichteinbeziehung bestimmter Vergütungen (Wegegelder, Beträge für ambulante Kostenerstattungen und für Belegärzte sowie Kostenerstattungsleistungen auf der Grundlage des § 13 Abs. 2 SGB V aF) in die Ermittlung der Gesamtvergütung rechtswidrig ist.

    Der Senat hat in seinem bereits zitierten Urteil vom 2. Oktober 1996 (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 S 109, 112) dargelegt, daß alle gesamtvertraglichen Regelungen zur Umsetzung der Budgetierung der Gesamtvergütungen auch das erste Quartal des Jahres 1993 erfassen müssen.

  • BSG, 03.07.1974 - 6 RKa 34/73
    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R
    Es hat auf der einen Seite entschieden, daß der Streit um die Zulassung zur knappschaftsärztlichen Tätigkeit und um die Entziehung dieser Zulassung, also die Entlassung aus dem KnV, vollständig dem öffentlichen Recht zuzurechnen ist (BSGE 21, 104, 108 = SozR Nr. 1 zu § 204 RKG; BSGE 38, 40, 41 = SozR 2600 § 204 Nr. 1).

    Nach § 76 Abs. 5 Satz 1 SGB V können die Versicherten der knappschaftlichen Krankenversicherung unter den Knappschaftsärzten und den in Abs. 1 dieser Vorschrift genannten Personen und Einrichtungen (zugelassene und ermächtigte Ärzte) frei wählen (zur früheren lediglich vertraglichen Absicherung dieses Wahlrechts vgl Senatsurteil vom 3. Juli 1974 - BSGE 38, 40, 41 = SozR 2600 § 204 Nr. 1).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R
    Gegen den bürgerlich-rechtlichen Charakter aller Regelungen des KnV spricht weiterhin, daß er Rechte und Pflichten nicht nur der Vertragspartner, sondern vor allem der am Vertragsschluß nicht unmittelbar beteiligten Zahnärzte regelt (zB § 10 KnV) und somit strukturell den Normverträgen im Rahmen des vertrags(zahn)ärztlichen Versorgungssystems entspricht (vgl nur BSGE 78, 70, 78 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 S 32 ff).
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 36/96

    Erhöhung der Gesamtvergütung für 1993 niedriger als Grundlohnsummenanstieg,

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R
    Von der Entwicklung der Ausgaben für die ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung sollten keine beitragssatzsteigernden Effekte ausgehen; insoweit war eine "Sofortbremsung" der Ausgaben der Krankenkassen gewollt (vgl BT-Drucks 12/3209 S 48, BT-Drucks 12/608 S 69 sowie BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 20 S 129).
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 57/96

    Absenkung der Punktwerte für zahnärztliche Leistungen im Jahre 1993 beim Anspruch

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R
    Aus dem Senatsurteil vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 57/96 - (BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 9) läßt sich kein gegenteiliges Ergebnis ableiten.
  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 21/09 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsberechnung - Jahresbezug - Ausnahme

    Schon nach dem Wortlaut des § 85 Abs. 4b Satz 1 SGB V ("je Kalenderjahr") ist Bezugspunkt für die Anwendung der Degressionsvorschriften die Gesamtpunktmenge für alle vertragsärztlichen Leistungen, die im Laufe eines Kalenderjahres erbracht werden (vgl auch BSG Urteil vom 13.5.1998 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 25 S 181: "die gesetzliche Regelung des § 85 Abs. 4b SGB V stellt auf die Jahresleistung des Zahnarztes ab").
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 4/09 R

    Schiedsamt - volle oder auch nur teilweise Festlegung der Gesamtvergütung auf der

    Dies ergibt sich aus § 85 Abs. 2 Satz 2 SGB V. Danach kann eine Gesamtvergütung als Festbetrag, nach Kopfpauschalen oder nach Einzelleistungen bemessen werden oder auch nach einem System, das sich aus der Verbindung dieser und/oder weiterer Berechnungsarten ergibt (zum umfassenden Begriff Gesamtvergütung siehe BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 17 S 114 f; vgl ebenso BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 25 S 176 und BSG SozR 4-2500 § 75 Nr. 9 RdNr 27) .

    Damit wird dem Ziel umfassender Ausgabenbegrenzung Rechnung getragen (vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 25 S 176 ff) .

  • BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 3/13 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Auflösung einer zahnärztlichen

    Daraus hat der Senat in ständiger Rechtsprechung den Grundsatz abgeleitet, dass die Degressionsberechnung jahresbezogen zu erfolgen hat (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 57 RdNr 26 ff; SozR 3-2500 § 85 Nr. 25 S 180 f; zur vergleichbaren Fragestellung bei jahresbezogenen Honorarbegrenzungen im HVM vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 65 RdNr 13 ff) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2012 - L 11 KA 67/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Eine Entscheidung des Senats, der allerdings in anderem Zusammenhang stets für die Beziehung zwischen Vertragsarzt und KV die Annahme eines Dienstverhältnisses abgelehnt hat (vgl. Urteil des Senats vom 21.02.1996 - L 11 Ka 108/95 - und vom 29.06.2011 - L 11 KA 47/09 - mit weiteren Ausführungen und Nachweisen; ebenso BSG, Urteil vom 23.03.2011 - B 6 KA 14/10 - und Senat, Urteil vom 07.12.2005 - L 11 KA 7/04 - betreffend Bezügen aus einem Dienstverhältnis gemäß § 114 InsO), darüber, ob dieser Auffassung unter Berücksichtigung des vorliegenden Knappschaftsvertrages (zur teilweisen Qualifizierung als Dienstverhältnis vgl. BGB, Urteile vom 04.06.1964 - 6 RKa 22/61 - und vom 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R -) zuzustimmen ist, bedarf es nicht.

    Bestätigt sieht der Senat sich in seiner Auffassung durch die Ausführungen des BSG in seinem Urteil vom 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R -, in dem die Rechtsfrage letztlich zwar offen gelassen, aber (bezogen auf einen Knappschaftszahnarzt) ausgeführt wurde:.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 11 KA 46/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dabei kommt es noch nicht einmal darauf an, dass hinsichtlich des Leistungsrechts und des Leistungserbringerrechts sowohl für die knappschaftlich Versicherten als auch die Knappschaft als Krankenversicherungsträger uneingeschränkt die allgemeinen Vorschriften des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung gelten (BSG, Urteil vom 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R -), da es keinen Kostenunterschied der verordneten Arzneimittel abhängig von der Kassenzugehörigkeit gibt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 11 KA 47/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dabei kommt es nicht entscheidungserheblich auf den allgemein gültigen Grundsatz an, dass hinsichtlich des Leistungsrechts und des Leistungserbringerrechts sowohl für die knappschaftlich Versicherten als auch die Knappschaft als Krankenversicherungsträger uneingeschränkt die allgemeinen Vorschriften des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung gelten (BSG, Urteil vom 13.05.1998 - B 6 KA 53/97 R -), es mithin keinen Kostenunterschied z.B. bei den Verordnungskosten abhängig von der Kassenzugehörigkeit gibt (s. im Weiteren zu Arzneimittelkosten Urteil des Senats vom 13.07.2011 - L 11 KA 46/10 -).
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 39/97 R

    Vertragszahnarzt - Punktwertdegression ist verfassungsgemäß - Erfassung der

    Um die so formulierte gesetzliche Absicht, die Krankenkassen an den Kostenvorteilen in umsatzstarken Praxen zu beteiligen, zu realisieren, muß die gesamte vertragszahnärztliche Tätigkeit, unabhängig von der Vergütungs- bzw Abrechnungsstruktur, erfaßt werden (zur Berücksichtigung der im Rahmen der knappschaftszahnärztlichen Versorgung abgerechneten Punktmengen bei der Degression - Urteil des Senats vom heutigen Tage - B 6 KA 53/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Niedersachsen, 30.05.2001 - L 3/5 KA 65/99

    Degressierende Punktmenge; Vergütungsanspruch eines Vertragszahnarztes;

    Um die so formulierte gesetzliche Absicht, die Krankenkassen an den Kostenvorteilen in umsatzstarken Praxen zu beteiligen, zu realisieren, muss die gesamten vertragszahnärztliche Tätigkeit, unabhängig von der Vergütungs- und Abrechnungsstruktur, erfasst werden (vgl BSG, Urteil vom 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R -, vgl. ferner Urteil vom gleichen Tage - B 6 KA 53/97 R - zu Berücksichtigung auch der im Rahmen der knappschaftszahnärztlichen Versorgung abgerechneten Punktmengen bei der Degression).
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 38/97 R

    Punktwertdegression verfassungsgemäß, Ermittlung der degressionspflichtigen

    Um die so formulierte gesetzliche Absicht, die Krankenkassen an den Kostenvorteilen in umsatzstarken Praxen zu beteiligen, zu realisieren, muß die gesamte vertragszahnärztliche Tätigkeit, unabhängig von der Vergütungs- bzw Abrechnungsstruktur, erfaßt werden (zur Berücksichtigung der im Rahmen der knappschaftszahnärztlichen Versorgung abgerechneten Punktmengen bei der Degression - Urteil des Senats vom heutigen Tage - B 6 KA 53/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 42/97 R

    Punktwertdegression verfassungsgemäß, Ermittlung der degressionspflichtigen

    Um die so formulierte gesetzliche Absicht, die Krankenkassen an den Kostenvorteilen in umsatzstarken Praxen zu beteiligen, zu realisieren, muß die gesamte vertragszahnärztliche Tätigkeit, unabhängig von der Vergütungs- bzw Abrechnungsstruktur, erfaßt werden (zur Berücksichtigung der im Rahmen der knappschaftszahnärztlichen Versorgung abgerechneten Punktmengen bei der Degression - Urteil des Senats vom heutigen Tage - B 6 KA 53/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 45/97 R

    Punktwertdegression verfassungsgemäß, Ermittlung der degressionspflichtigen

  • BSG, 22.11.2004 - B 6 KA 55/04 B

    Punktwertdegression bei vertragszahnärztlichen Leistungen, Degressionsberechnung

  • LSG Niedersachsen, 26.07.2001 - L 3/5 KA 65/99
  • SG Hamburg, 29.05.2002 - S 3 KA 1585/00
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