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   BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 3/97 R   

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BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 3/97 R (https://dejure.org/1998,1666)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1998 - B 14 EG 3/97 R (https://dejure.org/1998,1666)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - B 14 EG 3/97 R (https://dejure.org/1998,1666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Erziehungsgeld - behindertes Kind - behinderter Elternteil - Steuerpauschbetrag - Einkommensermittlung - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erziehungsgeld - Einkommensanrechnung - Nichtberücksichtigung des Behindertenpauschbetrages - Nichtberücksichtigung der außergewöhnlichen Belastungen wegen der Schwerbehinderung eines Elternteils - Bindung an steuerliche Vorgaben

  • Judicialis

    GG Art 3 Abs 1, Abs 3 Satz 2; ; GG Art 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des für die Gewährung von Erziehungsgeld für ein behindertes Kind maßgebenden Einkommens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 3/97 R
    Nach Art. 6 GG hat der Staat zwar die Pflicht, Ehe und Familie nicht nur vor Beeinträchtigungen zu schützen, sondern auch durch geeignete Maßnahmen zu fördern, insbesondere den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Familien zu gewährleisten (BVerfGE 6, 55, 76; 55, 114, 126 f = SozR 2200 § 1302 Nr. 4; BVerfGE 87, 1, 35 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1).

    Insbesondere die staatliche Familienförderung durch finanzielle Leistungen steht "unter dem Vorbehalt des Möglichen iS dessen, was der einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft beanspruchen kann" (BVerfGE 87, 1, 35 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1).

    Regelmäßig erwachsen aus Art. 6 GG keine konkreten Ansprüche auf staatliche Leistungen (BVerfGE 39, 316, 326 = SozR 2200 § 555a Nr. 3, BVerfGE 87, 1, 36 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1) und damit auch keine Ansprüche auf leistungserhöhende Berücksichtigung bestimmter, die finanzielle Situation der Familie beeinflussender Faktoren.

  • BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78

    Auslegung - Heiratsabfindung - Dritte Eheschließung - Verfassungsmäßigkeit von

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 3/97 R
    Nach Art. 6 GG hat der Staat zwar die Pflicht, Ehe und Familie nicht nur vor Beeinträchtigungen zu schützen, sondern auch durch geeignete Maßnahmen zu fördern, insbesondere den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Familien zu gewährleisten (BVerfGE 6, 55, 76; 55, 114, 126 f = SozR 2200 § 1302 Nr. 4; BVerfGE 87, 1, 35 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1).

    Der Staat ist daher nicht verpflichtet, jegliche die Familien treffende finanzielle Belastung auszugleichen (BVerfGE 55, 114, 127 = SozR 2200 § 1302 Nr. 4; BVerfGE 75, 348, 360 = SozR 2200 § 55a Nr. 3).

  • BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85

    Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 3/97 R
    Der Staat ist daher nicht verpflichtet, jegliche die Familien treffende finanzielle Belastung auszugleichen (BVerfGE 55, 114, 127 = SozR 2200 § 1302 Nr. 4; BVerfGE 75, 348, 360 = SozR 2200 § 55a Nr. 3).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 3/97 R
    Dem Gesetzgeber steht die Gestaltungsfreiheit zu, in dem jeweiligen Rechtsgebiet eine eigenständige Regelung zu treffen; er kann daher auch, etwa wenn er im Rahmen der Gewährung staatlicher Sozialleistungen eine Einkommensanrechnung vorsieht, nur grundsätzlich an das Steuerrecht anknüpfen und in Einzelheiten davon abweichen (zur Nichtübernahme des steuerrechtlichen Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkommensarten in das Kindergeldrecht vgl BVerfGE 82, 60 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 4; zur Nichtberücksichtigung einer steuerlich anerkannten Absetzung für die eigengenutzte Wohnung vgl BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 7).
  • BSG, 20.11.1996 - 14 REg 6/96

    Verfassungsmäßigkeit der Einkommensanrechnung beim Erziehungsgeld mit Hilfe einer

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 3/97 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist eine generalisierende und pauschalierende Behandlung von Sachverhalten zu akzeptieren, wenn nur eine kleine Zahl von Personen negativ betroffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Einzelfall nicht sehr intensiv ist; eine Ausnahmequote von 7, 5 % wurde hingenommen (vgl BVerfGE 17, 1, 23 ff; BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 13).
  • BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 3/97 R
    Dabei kann der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit aber grundsätzlich selbst bestimmen, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz von Ehe und Familie verwirklichen will (BVerfGE 21, 1, 6; 62, 323, 333 = SozR 2200 § 1264 Nr. 6).
  • BSG, 10.03.1993 - 14b REg 4/92

    Einkommensanrechnung - Erziehungsgeld - Verlustausgleich

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 3/97 R
    Dem Gesetzgeber steht die Gestaltungsfreiheit zu, in dem jeweiligen Rechtsgebiet eine eigenständige Regelung zu treffen; er kann daher auch, etwa wenn er im Rahmen der Gewährung staatlicher Sozialleistungen eine Einkommensanrechnung vorsieht, nur grundsätzlich an das Steuerrecht anknüpfen und in Einzelheiten davon abweichen (zur Nichtübernahme des steuerrechtlichen Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkommensarten in das Kindergeldrecht vgl BVerfGE 82, 60 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 4; zur Nichtberücksichtigung einer steuerlich anerkannten Absetzung für die eigengenutzte Wohnung vgl BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 7).
  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 3/97 R
    Dabei kann der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit aber grundsätzlich selbst bestimmen, auf welche Weise er den ihm aufgetragenen Schutz von Ehe und Familie verwirklichen will (BVerfGE 21, 1, 6; 62, 323, 333 = SozR 2200 § 1264 Nr. 6).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 3/97 R
    Nach Art. 6 GG hat der Staat zwar die Pflicht, Ehe und Familie nicht nur vor Beeinträchtigungen zu schützen, sondern auch durch geeignete Maßnahmen zu fördern, insbesondere den wirtschaftlichen Zusammenhalt der Familien zu gewährleisten (BVerfGE 6, 55, 76; 55, 114, 126 f = SozR 2200 § 1302 Nr. 4; BVerfGE 87, 1, 35 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1).
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 3/97 R
    Denn insoweit lag ein zureichender Differenzierungsgrund zwischen behinderten Elternteilen und behinderten Kindern iS der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 GG vor; nach dieser Rechtsprechung genügt es, wenn sich für die getroffene Regelung ein sachlich vertretbarer, zureichender Grund anführen läßt (stRspr, vgl etwa BVerfGE 83, 1, 23).
  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 6/97 R

    Erziehungsgeld - Einkommensermittlung - Behindertenpauschbetrag - behindertes

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

  • BSG, 10.08.1993 - 14b REg 3/92

    Gewährung von Erziehungsgeld - Maßgebendes Einkommen - Sonderausgaben nach § 10 e

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • BFH, 04.11.2021 - VI R 48/18

    Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung und des Abzugsverbots für

    Dies bedeutet aber nicht, dass bei der Ermittlung des steuerrechtlichen Existenzminimums jede sozialrechtliche Leistung mitberücksichtigt werden muss (vgl. BSG-Urteil vom 13.05.1998 - B 14 EG 3/97 R, SozR 3-7833 § 6 Nr. 16; BFH-Urteil in BFHE 218, 270, BStBl II 2007, 880).
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 20/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Mangels vorgegebener Referenzgröße aufgrund eines versicherungstypischen Gegenseitigkeitsverhältnisses von Beiträgen und Leistungen (vgl hierzu jüngst BVerfG Beschluss vom 7.12.2010 - 1 BvR 2628/07 - juris RdNr 36) steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, eigenständige Regelungen zu treffen (vgl zur Arbeitslosenhilfe BVerfG Beschluss vom 26.9.2005 - 1 BvR 1773/03 - SozR 4-4300 § 434c Nr. 6 RdNr 18-20; zum BErzGG BSG Urteil vom 13.5.1998 - B 14 EG 3/97 R - SozR 3-7833 § 6 Nr. 16 S 93) und zur Verwirklichung der Gesetzesziele den als Referenzgröße maßgeblichen Begriff frei zu wählen.
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 17/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Mangels vorgegebener Referenzgröße aufgrund eines versicherungstypischen Gegenseitigkeitsverhältnisses von Beiträgen und Leistungen (vgl hierzu jüngst BVerfG Beschluss vom 7.12.2010 - 1 BvR 2628/07 - juris RdNr 36) steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, eigenständige Regelungen zu treffen (vgl zur Arbeitslosenhilfe BVerfG Beschluss vom 26.9.2005 - 1 BvR 1773/03 - SozR 4-4300 § 434c Nr. 6 RdNr 18-20; zum BErzGG BSG Urteil vom 13.5.1998 - B 14 EG 3/97 R - SozR 3-7833 § 6 Nr. 16 S 93) und zur Verwirklichung der Gesetzesziele den als Referenzgröße maßgeblichen Begriff frei zu wählen.
  • BFH, 21.06.2007 - III R 48/04

    Diätkosten nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist das Verbot einer Benachteiligung wegen Behinderung nicht geeignet, originäre Leistungsansprüche im Sozialrecht zu begründen (BSG-Urteile vom 13. Mai 1998 B 14 EG 3/97 R, SozR 3-7833, § 6 Nr. 16, und vom 20. Februar 2002 B 11 AL 60/01 R, SozR 3-5765, § 9 Nr. 2).
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 21/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen -

    Mangels vorgegebener Referenzgröße aufgrund eines versicherungstypischen Gegenseitigkeitsverhältnisses von Beiträgen und Leistungen (vgl hierzu jüngst BVerfG Beschluss vom 7.12.2010 - 1 BvR 2628/07 - juris RdNr 36) steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, eigenständige Regelungen zu treffen (vgl zur Arbeitslosenhilfe BVerfG Beschluss vom 26.9.2005 - 1 BvR 1773/03 - SozR 4-4300 § 434c Nr. 6 RdNr 18-20; zum BErzGG BSG Urteil vom 13.5.1998 - B 14 EG 3/97 R - SozR 3-7833 § 6 Nr. 16 S 93) und zur Verwirklichung der Gesetzesziele den als Referenzgröße maßgeblichen Begriff frei zu wählen.
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 8/10 R

    Elterngeld - Gesetzgebungsrecht und Gesetzgebungskompetenz des Bundes -

    Bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, steht es dem Gesetzgeber grundsätzlich frei, eigenständige Regelungen zur Berechnung der Leistungshöhe zu treffen (vgl zur Arbeitslosenhilfe BVerfG Beschluss vom 26.9.2005 - 1 BvR 1773/03 - SozR 4-4300 § 434c Nr. 6 RdNr 18-20; zum BErzGG BSG Urteil vom 13.5.1998 - B 14 EG 3/97 R - SozR 3-7833 § 6 Nr. 16 S 93) .
  • BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 31/19 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragsbemessung -

    Es überschreitet die Grenzen seines Gestaltungsspielraums nicht, wenn er in § 240 Abs. 2 Satz 1 SGB V die Gleichbehandlung von Pflicht- und freiwillig Versicherten vorschreibt und im Rahmen der Anrechenbarkeit von Einkommen grundsätzlich an das Steuerrecht anknüpft (vgl § 15 Abs. 1 SGB IV) , aber dabei nicht alle Verfahrensabschnitte zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einbezieht und insofern von steuerrechtlichen Wertungen abweicht (vgl BSG Urteil vom 16.5.2001 - B 5 RJ 46/00 R - BSGE 88, 117, 123 = SozR 3-2600 § 97 Nr. 4; BSG Urteil vom 13.5.1998 - B 14 EG 3/97 R - SozR 3-7833 § 6 Nr. 16 S 93 mwN; BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 7.9.2000 - 1 BvR 1833/98 - SozR 3-7833 § 6 Nr. 23; BVerfG Beschluss vom 22.5.2018 - 1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12 - BVerfGE 149, 50 RdNr 75) .
  • BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 2/02 R

    Bundeserziehungsgeld - Einkommensermittlung - Unterhaltsleistung -

    Das BErzg fließt nicht in die Existenzsicherung des Kindes ein, sondern dient der Anerkennung der Erziehungsleistung und fördert die Erziehung von Kindern, insbesondere indem es die vorübergehende Aufgabe einer Erwerbstätigkeit unterstützt; es ist indessen bereits geklärt, dass hierbei die Leistungsfähigkeit der Familie in Rechnung gestellt werden darf (vgl BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 16).
  • BVerfG, 07.09.2000 - 1 BvR 1833/98

    Außerachtlassung des einem Elternteil zugebilligten Behinderten-Pauschbetrags

    a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Mai 1998 - B 14 EG 3/97 R -,.
  • BFH, 09.10.2003 - III B 139/02

    Außergewöhnliche Belastung; Mehraufwendungen für Diätverpflegung

    bb) Die Kläger haben sich auch nicht dazu geäußert, dass das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG nach Wortlaut, Systematik und Zweck den Behinderten nur ein subjektives Abwehrrecht gegen Benachteiligungen, aber keinen Anspruch auf bestimmte Vergünstigungen im Vergleich zu Nichtbehinderten einräumte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 1 BvR 9/97 BVerfGE 96, 288, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 131, 132; Bundessozialgericht --BSG--, Urteil vom 13. Mai 1998 B 14 EG 3/97 R, SozR 3-7833 § 6 Nr. 16, NJW Entscheidungsdienst - Familien- und Erbrecht 1999, 71 bis 72).
  • BSG, 24.04.2003 - B 10 EG 3/02 R

    Einkommensermittlung beim Bundeserziehungsgeld, hälftiger Kindergeldanteil

  • FG Niedersachsen, 10.05.2011 - 12 K 127/10

    Aufwendungen für Nahrungsergänzungsmittel zur Linderung von Multiple Sklerose

  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 6/97 R

    Jahreseinkommens nach § 32 Abs. 2 ALG

  • LSG Bayern, 01.04.2009 - L 12 EG 133/05

    Bundeserziehungsgeld - Berechnung - maßgebliches Einkommen - im Zuge einer

  • SG Heilbronn, 21.04.2022 - S 2 R 378/22

    Keine Berücksichtigung eines steuerrechtlich abzugsfähigen Verlustvortrags im

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