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   BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 9/97 R   

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https://dejure.org/1998,3111
BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 9/97 R (https://dejure.org/1998,3111)
BSG, Entscheidung vom 13.05.1998 - B 14 EG 9/97 R (https://dejure.org/1998,3111)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - B 14 EG 9/97 R (https://dejure.org/1998,3111)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Erziehungsgeldanspruch - Arbeitslosengeldbezug - befristete Teilzeitbeschäftigung - gesetzliche Gleichstellung - volle Erwerbstätigkeit - Verfassungsmäßigkeit - Härtefallklausel

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung von Erziehungsgeldbewilligung wegen Bezug von Arbeitslosengeld - Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs.2 Nr.1 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) - Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub - Kündigungsschutz im Erziehungsurlaub

  • Judicialis

    BErzGG § 2 Abs 2 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei Bezug von Arbeitslosengeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 1999, 278
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 9/97 R
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein atypischer Fall dann anzunehmen, wenn die Umstände des Einzelfalls im Hinblick auf die mit der rückwirkenden Aufhebung verbundenen Nachteile von den Normalfällen der in § 48 Abs. 1 Satz 2 Nrn 1 bis 4 SGB X geregelten Tatbestände signifikant abweichen und der Leistungsempfänger durch die rückwirkende Aufhebung in eine Notlage gerät (BSGE 59, 111, 116 = SozR 1300 § 48 Nr. 19).
  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R

    Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes (hier: Bewilligung von Zuschüssen

    bb) Zutreffend geht das LSG in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BSG und des BVerwG sowie der einhelligen Auffassung im Schrifttum davon aus, dass das Wort "soll" in § 48 Abs. 1 S 2 SGB X bedeutet, dass der Leistungsträger in der Regel den Verwaltungsakt rückwirkend aufheben muss, er jedoch in atypischen Fällen nach seinem Ermessen hiervon abweichen kann (vgl BSG Urteile vom 5.10.2006 - B 10 EG 6/04 R - BSGE 97, 144 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 8 RdNr 18 und vom 13.5.1998 - B 14 EG 9/97 R - SozR 3-7833 § 2 Nr. 7 S 38; BVerwG Beschluss vom 20.2.1986 - 5 ER 265/84 - Juris RdNr 5 mwN; Schütze in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 48 RdNr 20 mwN) .
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 20/12 R

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - polnischer Staatsangehöriger - Nichtigkeit des

    Von einer Gleichstellung mit einer vollen Erwerbstätigkeit hat der Gesetzgeber den Bezug von Alhi seinerzeit noch vollständig ausgenommen (vgl dazu BSG Urteil vom 13.5.1998 - B 14 EG 9/97 R - SozR 3-7833 § 2 Nr. 7 S 34 mwN) .
  • BSG, 17.06.1999 - B 12 KR 22/98 R

    Krankenversicherung der Arbeitslosen - Versicherungspflicht - Arbeitsloser -

    Der Bezug von Alg steht grundsätzlich einer vollen Erwerbstätigkeit gleich und schließt den Anspruch auf Erzg aus (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 2 Abs. 2 Nr. 1 BErzGG idF des Gesetzes zur Änderung des BErzGG und anderer Vorschriften vom 30. Juni 1989 ; vgl BSG SozR 3-7833 § 2 Nr. 7).
  • BSG, 03.02.1999 - B 9 VJ 1/97 R

    Impfschaden - Schutzimpfung - Auslandsimpfung - dienstlich angeordneter

    Der Senat hat auch geprüft, ob er - gegen den Willen des Gesetzgebers - die Härtefallregelung des § 89 BVG verfassungskonform anwenden muß (s dazu BVerfGE 65, 116, 125, 128f; 80, 286, 293 ff; BSG, Urteil vom 13. Mai 1998 - B 14 EG 9/97 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 4/97 R

    Anspruch auf Erziehungsgeld bei Arbeitslosengeldbezug

    Der Alg-Bezug schließt auch in jenem Fall den Anspruch auf Erzg aus, weil sich die Fälle darin unterscheiden, daß im gesetzlich geregelten Fall der Arbeitsplatzverlust plötzlich erfolgt, während er bei einem befristeten Arbeitsverhältnis vorhersehbar ist und damit weniger hart erscheint (vgl Urteil des Senats vom 13. Mai 1998 - B 14 EG 9/97 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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