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   BSG, 13.05.2004 - B 3 P 3/03 R   

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https://dejure.org/2004,4448
BSG, 13.05.2004 - B 3 P 3/03 R (https://dejure.org/2004,4448)
BSG, Entscheidung vom 13.05.2004 - B 3 P 3/03 R (https://dejure.org/2004,4448)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - B 3 P 3/03 R (https://dejure.org/2004,4448)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Pflegeversicherung

  • lexetius.com

    Bindung der Pflegekasse an die Leistungszusage eines privaten Pflegeversicherungsunternehmens

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Bindung der Pflegekasse an die Leistungszusage eines privaten Pflegeversicherungsunternehmens - Vertrauensschutz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Weitergewährung von Pflegegeld nach Wechsel von der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung; Änderung oder Aufhebung einer Leistungszusage bei unverändertem Gesundheitszustand; Bindungswirkung von privatrechtlichen Leistungszusagen; Dauer der Leistungszusage eines ...

  • Judicialis

    SGB XI § 37; ; SGB XI § 110

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungszusage beim Wechsel von einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen zur sozialen Pflegeversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 101
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.03.2004 - B 9 VS 2/01 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Bindungswirkung der Entscheidung

    Auszug aus BSG, 13.05.2004 - B 3 P 3/03 R
    Das ist hier - anders als etwa im Bereich der Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (vgl § 88 Abs. 3 SVG; dazu BSG, Urteil vom 25. März 2004 - B 9 VS 2/01 R -, zur Veröffentlichung vorgesehen) - nicht der Fall.
  • BSG, 22.08.2001 - B 3 P 21/00 R

    Private Pflegeversicherung - Widerruf der Leistungszusage -

    Auszug aus BSG, 13.05.2004 - B 3 P 3/03 R
    Soweit der Kläger seine Rechtsauffassung zum Bestandsschutz damit begründet, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ein privates Versicherungsunternehmen bei unverändertem Gesundheits- und Pflegezustand an eine einmal erteilte Leistungszusage gebunden ist und eine Entziehung bzw Herabsetzung der Leistung nur bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse in Frage kommt, ist darauf hinzuweisen, dass in dem vom BSG entschiedenen Verfahren gerade kein Wechsel der Versicherung stattgefunden hat (BSGE 88, 262 = SozR 3-3300 § 23 Nr. 5).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BSG, 13.05.2004 - B 3 P 3/03 R
    Die Lösung des Konflikts zwischen Rechtssicherheit und materieller Gerechtigkeit ist aber in erster Linie dem einfachen Gesetzgeber übertragen (BVerfGE 3, 225, 237 ff; Jarass/Pieroth, GG, 7. Aufl 2004, Art. 20 RdNr 77).
  • BSG, 16.06.1993 - 14a/6 RKa 37/91

    KZÄV - Wirtschaftlichkeit - Verjährung - Honorarkürzung

    Auszug aus BSG, 13.05.2004 - B 3 P 3/03 R
    Ein Vertrauensschutz im Hinblick auf Bewilligungsbescheide oder Leistungszusagen, deren Voraussetzungen niemals vorgelegen haben oder deren Voraussetzungen später weggefallen sind, kann zwar aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten sein (vgl BSGE 72, 271, 276 ff = SozR 3-2500 § 106 Nr. 19).
  • LSG Bayern, 07.08.2013 - L 2 P 2/13

    Art. 45 PflegeVG ist auf Pflegebedürftige, die bis zum 31.03.1995 nach

    Hierfür verweist das SG auf das Urteil des BSG vom 13.05.2004 (Az. B 3 P 3/03 R).

    Eine diesbezügliche Grundsatzentscheidung hat jedenfalls das Bundessozialgericht (BSG) in dem vom SG zitierten Urteil vom 13.05.2004 (Az. B 3 P 3/03 R, SozR 4-3300 § 37 Nr. 2) nicht getroffen.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2012 - L 4 P 4378/10
    Der Widerspruchsausschuss verwies zur Begründung auf das Gutachten der Pflegefachkraft Kl. und sowie auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. Mai 2007 (B 3 P 3/03 R, SozR 4-3300 § 37 Nr. 2), wonach es bei einem Wechsel von einer Pflegekasse zu einer anderen Pflegekasse aufgrund einer von der ersten Pflegekasse getroffenen Entscheidung über die Bewilligung keinen Bestandsschutz gebe.

    Mit dem Ende der Mitgliedschaft des Klägers an diesem Tag endete auch sein Anspruch auf diese Leistung (vgl. BSG, Urteil vom 13. Mai 2007 - B 3 P 3/03 R - a.a.O. zur privaten Pflegeversicherung).

  • BSG, 03.12.2015 - B 3 P 17/15 B
    Die von der Pflegekasse der AOK Bochum gewährten Leistungen der Pflegestufe I bewirkten keinen Bestandsschutz (Hinweis auf Senatsurteil vom 13.5.2004 - B 3 P 3/03 R - BSG SozR 4-3300 § 37 Nr. 2).

    Im Übrigen reicht es auch nicht aus, lediglich zu behaupten, dass das BSG bislang keinen vergleichbaren Fall entschieden habe, wenn das LSG seine Entscheidung maßgeblich auf das Senatsurteil vom 13.5.2004 (B 3 P 3/03 R - BSG SozR 4-3300 § 37 Nr. 2) gestützt hat.

  • BSG, 03.12.2015 - B 3 P 16/15 B
    Die von der Pflegekasse der AOK Bochum gewährten Leistungen der Pflegestufe II bewirkten keinen Bestandsschutz (Hinweis auf Senatsurteil vom 13.5.2004 - B 3 P 3/03 R - BSG SozR 4-3300 § 37 Nr. 2).

    Im Übrigen reicht es auch nicht aus, lediglich zu behaupten, dass das BSG bislang keinen vergleichbaren Fall entschieden habe, wenn das LSG seine Entscheidung maßgeblich auf das Senatsurteil vom 13.5.2004 (B 3 P 3/03 R - BSG SozR 4-3300 § 37 Nr. 2) gestützt hat.

  • BSG, 06.02.2006 - B 3 P 26/05 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde

    Medizinische, pädagogische und sonstige wissenschaftliche Erfahrungssätze gehören zur Tatsachenfeststellung (BSG SozR 1500 § 162 Nr. 7; BSG, Beschlüsse vom 10. Juli 2003 - B 3 P 3/03 B -, 25. März 2004 - B 3 P 2/04 B -, 14. Dezember 2004 - B 3 P 24/04 B - und 7. Oktober 2005 - B 1 KR 107/04 B - BVerwG MDR 1974, 957).
  • LSG Schleswig-Holstein, 21.02.2003 - L 1 B 125/02

    Art und Umfang der Kostenerstattung, wenn das Verfahren anders als durch Urteil

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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2015 - L 15 P 59/13
    Die von der AOK K. am 16. Oktober 1995 ausgesprochene Bewilligung der Leistung entsprechend der Pflegestufe II entwickelt insoweit keinen Bestandsschutz nach Beendigung dieser Mitgliedschaft und Begründung der neuen Mitgliedschaft zu der Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 13. Mai 2004, AZ: B 3 P 3/03 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.04.2015 - L 15 P 58/13
    Die von der AOK I. am 16. Oktober 1995 ausgesprochene Bewilligung der Leistung entsprechend der Pflegestufe I entwickelt insoweit keinen Bestandsschutz nach Beendigung dieser Mitgliedschaft und Begründung der neuen Mitgliedschaft zu der Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 13. Mai 2004, AZ: B 3 P 3/03 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2013 - L 15 P 87/12
    Nachdem der Antragsteller mit Wirkung zum 1. August 2012 die Pflegekasse, d. h. den Leistungsträger, gewechselt hat, war er verpflichtet, bei der Beigeladenen einen - neuen - Antrag gem. § 33 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch - Soziale Pflegeversicherung - (SGB XI) zu stellen, um ein Verwaltungsverfahren zur Gewährung von Pflegeleistungen durch die Beigeladene in Gang zu setzen (Bundessozialgericht, Urteil vom 13. Mai 2004, Az.: B 3 P 3/03 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2010 - L 15 P 41/08
    Das BSG hat dies für den Fall des Wechsels von der privaten Pflegeversicherung zur gesetzlichen Pflegeversicherung bereits entschieden (Urteil vom 13. Mai 2004, Az: B 3 P 3/03 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2017 - L 15 P 13/15
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