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   BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B   

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https://dejure.org/2011,24398
BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B (https://dejure.org/2011,24398)
BSG, Entscheidung vom 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B (https://dejure.org/2011,24398)
BSG, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - B 12 R 25/10 B (https://dejure.org/2011,24398)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangels einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (122)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B
    Dazu ist ein vom Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbarer Beweisantrag im hier maßgeblichen Sinn der ZPO zu benennen (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN).

    Darüber hinaus fehlen in der Beschwerdeschrift Darlegungen zum Gang der Urteilsbegründung des LSG und hierauf aufbauend dazu, dass das LSG bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, der Klägerin günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl zu diesen Erfordernissen BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN) .

  • BSG, 21.06.2000 - B 5 RJ 24/00 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B
    Denn es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B
    Denn es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommene Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gesichtspunkte zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG SozR 3-1500 § 112 Nr. 2 S 3; BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B
    Bloße Beweisantritte oder Beweisanregungen genügen insoweit nicht, denn sie haben prozessual und im Hinblick auf die an besondere Voraussetzungen geknüpfte Aufklärungsrüge nicht dieselbe Bedeutung wie ein förmlicher Beweisantrag (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 20) .
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B
    Für die Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) müssen die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 34, 36).
  • SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14

    Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut ist selbstständig

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (zum Ganzen BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25; Urteil vom 29.08.2012 - B 12 R 25/10 R = BSGE 111, 257 m. w. N.).
  • SG Frankfurt/Main, 08.03.2021 - S 18 BA 93/18

    Scheinselbstständigkeit: Sozialgericht sieht Finanzberater-Modell der Deutschen

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (st. Rspr., vgl. BSG Urt. v. 24.1.2007 - B 12 KR 31/06 R; Urt. v. 29.08.2012 - B 12 R 25/10 R m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.02.2017 - L 11 R 2433/16

    Renten- und Arbeitslosenversicherung - schriftliche Befundung radiologischer

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (zum Ganzen BSG 29.08.2012, B 12 R 25/10 R, BSGE 111, 257 mwN).
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