Rechtsprechung
   BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 22/15 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,23730
BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 22/15 R (https://dejure.org/2017,23730)
BSG, Entscheidung vom 13.07.2017 - B 8 SO 22/15 R (https://dejure.org/2017,23730)
BSG, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - B 8 SO 22/15 R (https://dejure.org/2017,23730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,23730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Vergütung für stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe; Verstoß gegen zwingende gesetzliche Zuständigkeitsregelungen; Qualifizierter Rechtsverstoß; Nichtigkeit

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Vergütung für stationäre Leistungen der Eingliederungshilfe; Verstoß gegen zwingende gesetzliche Zuständigkeitsregelungen; Qualifizierter Rechtsverstoß; Nichtigkeit

  • rechtsportal.de

    SGB XII §§ 75 ff.; SGB X § 58 Abs. 1 ; BGB § 134

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des überörtlichen

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 22/15 R
    Nur für den Fall fehlender landesrechtlicher Regelungen zur Leistungszuständigkeit sieht § 97 Abs. 3 SGB XII eigene bundesrechtliche Regelungen, allerdings beschränkt auf die Leistungszuständigkeit vor, während § 97 Abs. 1 SGB XII "die Sozialhilfe" allgemein nennt und ihren Anwendungsbereich also nicht auf die Leistungszuständigkeit einschränkt (BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - RdNr 18, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Die Bestimmung der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit der Leistungsträger steht nicht zur Disposition der Vertragspartner, wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat (BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Es ist deshalb nicht erkennbar, dass er zur Wahrung seines rechtlichen Gehörs wegen der Nichtigkeit der bisherigen Verträge angehört werden müsste (anders als im Fall, dass eine der vertragsschließenden Parteien am Gerichtsverfahren nicht beteiligt ist; vgl BSG, Urteil vom 8.3.2017 - B 8 SO 20/15 R - RdNr 12, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 3/13 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 22/15 R
    Wegen der Zuständigkeit zum Abschluss von Vergütungsvereinbarungen stellt § 77 Abs. 1 Satz 2 SGB XII (eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 2.12.2006, BGBl I 2670) für die örtliche Zuständigkeit auf den Sitz des für die Einrichtung zuständigen Trägers der Sozialhilfe ab (BSGE 116, 233 = SozR 4-3500 § 76 Nr. 1, RdNr 20) .

    Wegen der sachlichen Zuständigkeit ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 97 Abs. 1 SGB XII, der für die "Sozialhilfe" allgemein die sachliche Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe bestimmt, - anders als die Beteiligten und das LSG es angenommen haben - die Zuständigkeit des örtlichen Trägers der Sozialhilfe zum Vertragsabschluss, soweit (vgl § 97 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) keine landesrechtlichen Regelungen getroffen worden sind (BSGE 116, 233 = SozR 4-3500 § 76 Nr. 1, RdNr 20; BSG SozR 4-3500 § 75 Nr. 8 RdNr 14).

  • BSG, 23.07.2014 - B 8 SO 2/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 22/15 R
    Streitgegenstand des Revisionsverfahrens ist allein die Aufhebung der Entscheidung der Schiedsstelle, die die Klägerin zulässigerweise mit einer Anfechtungsklage gegen den Beklagten - ihren Vertragspartner (§ 77 Abs. 1 Satz 5 SGB XII, hier in der Fassung, die die Norm mit dem Gesetz zur Änderung des SGB XII und anderer Gesetze vom 2.12.2006 <BGBl I 2670> erhalten hat) - verfolgt (vgl hierzu nur BSGE 116, 227 ff = SozR 4-3500 § 77 Nr. 1, RdNr 11 mwN) .
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 22/15 R
    Zwar führen Verstöße gegen Verbotsnormen, die sich (wie hier die Zuständigkeitsregelungen zum Abschluss von Vereinbarungen) nur an einen von mehreren Vertragsteilen richten, in der Regel nicht zur Nichtigkeit des Geschäfts (vgl nur BGHZ 143, 283, 289 mwN) .
  • BVerwG, 04.08.2006 - 5 C 13.05

    Sozialhilfeleistungen zur Pflege in einer Einrichtung aufgrund Vereinbarungen;

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 22/15 R
    Die Anknüpfung der örtlichen Zuständigkeit an den Sitz der Einrichtung stellt sicher, dass auf Seiten des Sozialhilfeträgers derjenige verhandelt, der mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist und damit die erforderlichen Kenntnisse zur Beurteilung der Angemessenheit der geforderten Vergütungen am ehesten besitzt (BSG SozR 4-3500 § 75 Nr. 8 RdNr 13; vgl auch BVerwGE 126, 295, 300) .
  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 271/03

    Rechtsnatur des Verbots der Gewährung von Sondervergütungen durch

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 22/15 R
    Deshalb entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), dass auch Verstöße gegen nur einseitige Verbote dann zur Nichtigkeit des Geschäfts führen, wenn es mit dem Sinn und Zweck des Verbotsgesetzes unvereinbar wäre, die durch das Rechtsgeschäft getroffene rechtliche Regelung hinzunehmen und bestehen zu lassen (vgl etwa BGHZ 159, 334, 341 f mwN) .
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 24/90

    Notwendige Beiladung im sozialgerichtlichen Verfahren, Vergütung der von einem

    Auszug aus BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 22/15 R
    Die Regelungen der §§ 53 ff SGB X über öffentlich-rechtliche Verträge sind auf die Vergütungsvereinbarung nach §§ 75 ff SGB XII, bei der es sich um einen Normvertrag handelt (stRspr, vgl nur: BSG SozR 4-3500 § 62 Nr. 1 RdNr 15; SozR 4-3500 § 75 Nr. 6 RdNr 16; SozR 4-3500 § 53 Nr. 4 RdNr 15; SozR 4-3500 § 75 Nr. 3) , anwendbar (vgl nur BSGE 70, 240, 243 f = SozR 3-5533 Allg Nr. 1 S 4; Engelmann in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 53 RdNr 7 mwN) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2018 - L 8 SO 249/17

    Anspruch auf Übernahme von Kosten für den Besuch einer Tagesbildungsstätte als

    Ob diese zum Zeitpunkt der Einigung von dem hierfür unzuständigen überörtlichen Träger der Sozialhilfe, dem Land Niedersachsen (vgl. zur Zuständigkeit für den Abschluss der Vereinbarungen nach §§ 75 Abs. 3 SGB XII BSG, Urteile vom 13. Juli 2017 - B 8 SO 21/15 R und B 8 SO 22/15 R -, jeweils juris Rn. 11 ff.), geschlossene Vereinbarung wirksam (geworden) ist, weil § 6 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des SGB XII vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. 2004, 644) rückwirkend zum 1. Januar 2005 durch die Regelung der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe in Abs. 7 geändert worden ist (Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 21. September 2017, Nds. GVBl. 2017, S. 308 f.), kann dahinstehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2018 - L 8 SO 267/17
    Ob diese erweiterte Heranziehung zum Zeitpunkt der Einigung von dem hierfür unzuständigen überörtlichen Träger der Sozialhilfe, dem Land Niedersachsen (vgl. zur Zuständigkeit für den Abschluss der Vereinbarungen nach §§ 75 Abs. 3 SGB XII BSG, Urteile vom 13. Juli 2017 - B 8 SO 21/15 R und B 8 SO 22/15 R -, jeweils juris Rn. 11 ff.), geschlossenen Vereinbarungen wirksam (geworden) sind, weil § 6 des Nds. Gesetzes zur Ausführung des SGB XII vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. 2004, 644) rückwirkend zum 1. Januar 2005 durch die Regelung der sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe in Abs. 7 geändert worden ist (Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 21. September 2017, Nds. GVBl. 2017, S. 308 f.), kann im Rahmen des gerichtlichen Eilverfahrens dahinstehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.12.2017 - L 8 SO 361/16
    Der Senat hat auf die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. März 2017 (B 8 SO 20/15 R) und vom 13. Juli 2017 (B 8 SO 21/15 R und B 8 SO 22/15 R) zur fehlenden Zuständigkeit des Antragsgegners als überörtlichem Träger der Sozialhilfe für den Abschluss von Vereinbarungen nach den §§ 75 ff. SGB XII hingewiesen und angeregt, wegen des vereinbarungslosen Zustandes die vom Antragsgegner zu zahlende Vergütung unter Orientierung an dem vom Beigeladenen vorgelegten Leistungsangebot vom 30. Juni 2016 nach § 75 Abs. 4 SGB XII zu bestimmen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht