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   BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R   

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BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R (https://dejure.org/2002,2221)
BSG, Entscheidung vom 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R (https://dejure.org/2002,2221)
BSG, Entscheidung vom 13. August 2002 - B 2 U 33/01 R (https://dejure.org/2002,2221)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - fehlende Beschwer - keine Feststellungsberechtigung einer beigeladenen Privathaftpflichtversicherung gem § 639 RVO - Unfallversicherungsschutz eines 8-jährigen Kindes - versicherte Tätigkeit - arbeitnehmerähnliche ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fehlende Beschwer bei der Revisionseinlegung - Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Bauernhof - Hilfeleistungen - Versicherte Tätigkeit - Versicherungsschutz - Arbeitnehmerähnliche Tätigkeit - Schulkind - Schulferien

  • Judicialis

    RVO § 539 Abs 2; ; RVO § 539 Abs 1 Nr 1; ; SGG § 163; ; SGG § 54 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsberechtigung gem § 639 RVO für eine beigeladene Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherungsschutz für ein 8-jähriges Kind ohne den Beweis einer versicherten Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R
    Dazu ist in der Regel erforderlich, dass das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und dass diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).

    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).

    Es muss also sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84 mwN).

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R
    Innerhalb dieser Wertung stehen bei der Frage, ob der Versicherte zur Zeit des Unfalls eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat, Überlegungen nach dem Zweck des Handelns mit im Vordergrund (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).

    Lässt sich nicht feststellen, ob der Versicherte bei einer Tätigkeit verunglückt ist, die - wenn feststellbar - in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden hätte, trifft die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Verrichtung den Versicherten (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG Urteil vom 28. Juni 1984 - 2 RU 54/83 - HV-Info 1984, Nr. 15, 40; BSGE 58, 76, 79 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; s auch BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).

    Lässt sich nicht feststellen, ob der Versicherte bei einer Tätigkeit verunglückt ist, die - wenn feststellbar - in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden hätte, trifft die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Verrichtung den Versicherten (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; BSG Urteil vom 28. Juni 1984 - 2 RU 54/83 - HV-Info 1984, Nr. 15, 40; BSGE 58, 76, 79 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; s auch BVerfG SozR 2200 § 548 Nr. 36).

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

    Auszug aus BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R
    Diese vom Tatsachengericht nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens unter Einschluss der Beweisaufnahme nach der Überzeugungskraft der jeweiligen Beweismittel frei vorzunehmende Würdigung (vgl Meyer-Ladewig, aaO, § 128 RdNr 4 mwN) kann das Revisionsgericht nur darauf prüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (st Rspr vgl BSG Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 24/95 - HVBG-Info 1996, 2071; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 und zuletzt BSG Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - jeweils mwN; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl, III, RdNr 162 f sowie IX, RdNr 286).

    Ein solcher besteht nur, wenn aus den gesamten Gegebenheiten nur eine Schlussfolgerung gezogen werden kann, jede andere, also auch die, welche das Gericht tatsächlich gezogen hat, nicht "denkbar" ist, wenn das Gericht also einen unmöglichen Schluss gezogen hat (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19; Meyer-Ladewig, aaO, § 128 RdNr 12, mwN).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis zu erbringen; bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 mwN).

    Wie im Rahmen einer Beschäftigung nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO muss auch für die Beurteilung einer Tätigkeit wie ein Beschäftigter nach § 539 Abs. 2 iVm Abs. 1 Nr. 1 RVO der volle Beweis für das Vorliegen der Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (vgl BSGE 58, 80.83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 mwN).

  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R
    Auch Kinder können in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder wie ein Beschäftigter tätig werden (BSG Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 - HV-Info 1993, 2215).

    Darüber hinaus ist für den Fall, dass der Verletzte - wie hier - mit dem Unternehmer verwandt ist, danach abzugrenzen, ob die Tätigkeit eher einer innerfamiliären Gefälligkeit entsprach, also familienhaft geprägt war (vgl Urteil des BSG vom 30. Juni 1993 - 2 RU 40/92 - aaO mwN).

  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R
    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (stRspr BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82, 95, 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 38).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

    Auszug aus BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 16/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes -

    Auszug aus BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R
    Diese vom Tatsachengericht nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens unter Einschluss der Beweisaufnahme nach der Überzeugungskraft der jeweiligen Beweismittel frei vorzunehmende Würdigung (vgl Meyer-Ladewig, aaO, § 128 RdNr 4 mwN) kann das Revisionsgericht nur darauf prüfen, ob das Tatsachengericht bei der Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat, und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (st Rspr vgl BSG Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 24/95 - HVBG-Info 1996, 2071; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 und zuletzt BSG Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 16/01 R - jeweils mwN; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl, III, RdNr 162 f sowie IX, RdNr 286).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 22/96

    Wegeunfall eines ehrenamtlichen Beigeordneten beim Besuch eines Heimatfestes

    Auszug aus BSG, 13.08.2002 - B 2 U 33/01 R
    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (stRspr BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82, 95, 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 27; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 38).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 26/96

    Prozeßführungsbefugnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers

  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 14/95

    Versicherungsschutz während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 24/95

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 69/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Beigeladener - Rechtsstellung -

  • BSG, 24.11.1990 - 1 BA 45/90

    Gesetzlich vorgeschriebene Form der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

  • BSG, 28.06.1984 - 2 RU 54/83
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Die Arbeitnehmerähnlichkeit einer Tätigkeit hängt entscheidend davon ab, ob das Gesamtbild des Vorhabens in einem größeren zeitlichen Zusammenhang eine beschäftigungsähnliche Tätigkeit ergibt (s BSG vom 13.8.2002 - B 2 U 33/01 R - HVBG-INFO 2002, 2818).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2021 - L 10 U 2095/20
    Zunächst muss also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sogenannte innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (ständige Rechtsprechung, s. u.a. BSG, U. v. 28.06.1988, 2 RU 60/87; BSG, U. v. 29.10.1986, 2 RU 7/86; BSG, U. v. 13.08.2002, B 2 U 33/01 R).

    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem  untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis  zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht ( BSG, U. v. 30.04.1985, B 2 RU 24/84; BSG, U. v. 20.01.1987, 2 RU 27/86; BSG, U. v. 13.08.2002, B 2 U 33/01 R).

    Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG, U. v. 13.08.2002, B 2 U 33/01 R).

    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis zu erbringen (s. hierzu bereits oben); bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens muss also der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können (BSG, U. v. 30.04.1985, 2 RU 43/84, BSG, U. v. 13.08.2002, B 2 U 33/01 R).

    Es muss demnach sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSG, U. v. 20.01.1987, 2 RU 27/86, BSG, U. v. 13.08.2002, B 2 U 33/01 R).

    Lässt sich nicht feststellen, ob der Versicherte bei einer Tätigkeit verunglückt ist, die in innerem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stand, trifft die objektive Beweislast für das Vorliegen dieser Verrichtung den Versicherten (BSG, U. v. 30.04.1985, 2 RU 24/84; BSG, U. v. 13.08.2002, B 2 U 33/01 R).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setzt die Anwendung des  § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO  (beschäftigtenähnliche Tätigkeit) voraus, dass es sich um eine ernstliche, dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen zu dienen bestimmte Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen tatsächlich geleistet wird, dass sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (BSG, U. v. 13.08.2002, B 2 U 33/01 R).

    Auch Kinder können in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder wie ein Beschäftigter tätig werden (BSG, U. v. 30.06.1996, 2 RU 40/92; BSG, U. v. 13.08.2002, B 2 U 33/01 R; s.a. Bayerisches LSG, U. v. 11.03.1997, L 17 U 39/96, juris).

    Es muss sich aber um eine ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechende ernsthafte Arbeitstätigkeit und nicht lediglich um eine spielerische Beschäftigung handeln (BSG, U. v. 13.08.2002, B 2 U 33/01 R).

    Darüber hinaus ist für den Fall, dass  der Verletzte - wie hier - mit dem Unternehmer verwandt ist, danach abzugrenzen, ob die Tätigkeit eher einer innerfamiliären Gefälligkeit entsprach, also familienhaft geprägt war (BSG, U. v. 30.06.1993, 2 RU 40/92 ; BSG, U. v. 13.08.2002, B 2 U 33/01 R).

    Wie im Rahmen einer Beschäftigung nach  § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO  muss auch für  die  Beurteilung einer Tätigkeit wie ein Beschäftigter nach  § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO  der volle Beweis für das Vorliegen der Tätigkeit als erbracht angesehen werden können ( BSG, U. v. 30.05.1985, 2 RU 43/84; BSG U. v. 13.08.2002, B 2 U 33/01 R).

  • BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Abgrenzung - stationäre Krankenhausbehandlung -

    Das angefochtene Urteil muss unmittelbar zu einer Beeinträchtigung der subjektiven Rechte des Beigeladenen führen können; dass seine berechtigten Interessen berührt werden, reicht allein nicht aus (vgl Urteil des BSG vom 13. August 2002 - B 2 U 33/01 R -, HVBG-INFO 2002, 2818 ff, und BSG SozR 3-1500 § 75 Nr. 31 mwN; Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl, Vor § 143 RdNr 4a).
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