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   BSG, 13.08.2015 - B 12 R 8/15 B   

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BSG, 13.08.2015 - B 12 R 8/15 B (https://dejure.org/2015,32158)
BSG, Entscheidung vom 13.08.2015 - B 12 R 8/15 B (https://dejure.org/2015,32158)
BSG, Entscheidung vom 13. August 2015 - B 12 R 8/15 B (https://dejure.org/2015,32158)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers in der gesetzlichen Rentenversicherung; Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz; Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers in der gesetzlichen Rentenversicherung; Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz; Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.08.2015 - B 12 R 8/15 B
    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 4 mwN).

    Soweit - wie hier - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5).

  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 13.08.2015 - B 12 R 8/15 B
    Die Behauptung, das Berufungsurteil sei inhaltlich unrichtig, kann demgegenüber nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 13.08.2015 - B 12 R 8/15 B
    Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist, und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtsfrage im allgemeinen Interesse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97

    Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166

    Auszug aus BSG, 13.08.2015 - B 12 R 8/15 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus BSG, 13.08.2015 - B 12 R 8/15 B
    "Erstreckt sich die Auffassung des BSG, ein Geschäftsführer sei dann nicht abhängig beschäftigt, wenn er aufgrund seiner Gesellschafterstellung Beschlüsse und Einzelanweisungen an sich bei Bedarf jederzeit verhindern könne (BSG v. 8.8.1990, 11 RAr 77/89, BSG 25.1.2006, B 12 KR 40/04 R), auf eine hypothetisch änderbare künftige Rechtslage? Muss mit anderen Worten ein geschäftsführender Gesellschafter auch die Veränderung der zum Beurteilungszeitpunkt geltenden Rechtslage jederzeit - in Zukunft - verhindern können?".
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 13.08.2015 - B 12 R 8/15 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 107/03 B

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und Verneinung des

    Auszug aus BSG, 13.08.2015 - B 12 R 8/15 B
    Einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 61 Abs. 1 SGG, § 169 S 1 GVG) zeigt der Kläger in der Beschwerdebegründung jedenfalls deshalb nicht auf, weil er nicht darlegt, dass das Berufungsgericht die Beeinträchtigung der Öffentlichkeit kannte oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können (vgl allgemein zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 28.4.2004 - B 6 KA 107/03 B - Juris mwN; BSG Beschluss vom 29.1.2008 - B 7/7a AL 128/06 B - Juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 61 RdNr 4a mwN).
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 13.08.2015 - B 12 R 8/15 B
    Bei Geltendmachung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) muss die Beschwerdebegründung ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr; vgl auch BVerwG NJW 1999, 304 und BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 128/06 B

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 13.08.2015 - B 12 R 8/15 B
    Einen Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz (§ 61 Abs. 1 SGG, § 169 S 1 GVG) zeigt der Kläger in der Beschwerdebegründung jedenfalls deshalb nicht auf, weil er nicht darlegt, dass das Berufungsgericht die Beeinträchtigung der Öffentlichkeit kannte oder bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können (vgl allgemein zu diesem Erfordernis BSG Beschluss vom 28.4.2004 - B 6 KA 107/03 B - Juris mwN; BSG Beschluss vom 29.1.2008 - B 7/7a AL 128/06 B - Juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 61 RdNr 4a mwN).
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus BSG, 13.08.2015 - B 12 R 8/15 B
    Hierzu hätte aber schon deshalb Anlass bestanden, weil sich das BSG insbesondere bei Familienunternehmen wiederholt mit der Frage der Qualität der Befugnisse eines vermeintlich Selbstständigen bei der behaupteten alleinigen Unternehmensleitung im Fall eines familiären Zerwürfnisses befasst hat (vgl SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr 29; BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr 32).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 8 R 296/13

    Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers

  • SG Köln, 23.10.2012 - S 11 R 192/11

    Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 8 R 55/13

    Versicherungspflicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers; Tätigkeit höherer

  • BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87

    Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge

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