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   BSG, 13.09.2007 - B 13/4 R 551/06 B   

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https://dejure.org/2007,26992
BSG, 13.09.2007 - B 13/4 R 551/06 B (https://dejure.org/2007,26992)
BSG, Entscheidung vom 13.09.2007 - B 13/4 R 551/06 B (https://dejure.org/2007,26992)
BSG, Entscheidung vom 13. September 2007 - B 13/4 R 551/06 B (https://dejure.org/2007,26992)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter Verfassungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 13.09.2007 - B 13/4 R 551/06 B
    Wird aber die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung in Frage gestellt, muss unter Berücksichtigung nicht nur der Rechtsprechung des BVerfG, sondern auch des BSG im Einzelnen dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG Beschlüsse vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B und vom 4.4.2006 - B 12 RA 16/05 B - veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 13.09.2007 - B 13/4 R 551/06 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese Fragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 04.04.2006 - B 12 RA 16/05 B

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit bei behaupteten Verstößen gegen

    Auszug aus BSG, 13.09.2007 - B 13/4 R 551/06 B
    Wird aber die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung in Frage gestellt, muss unter Berücksichtigung nicht nur der Rechtsprechung des BVerfG, sondern auch des BSG im Einzelnen dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG Beschlüsse vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B und vom 4.4.2006 - B 12 RA 16/05 B - veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 52/04 R

    Anwendung der Besitzschutzregelung des § 4 Abs 4 AAÜG - sozialgerichtliches

    Auszug aus BSG, 13.09.2007 - B 13/4 R 551/06 B
    Überdies fehlt es an einer Auseinandersetzung mit Rechtsprechung des BSG, wozu umso mehr Veranlassung bestanden hätte, als sich das LSG im angefochtenen Urteil - wie der Kläger darlegt - maßgeblich auf Urteile des 4. Senats des BSG vom 10.4.2003 (B 4 RA 41/02 R) und 23.8.2005 (B 4 RA 52/04 R) gestützt hat.
  • BSG, 27.03.2006 - B 12 KR 80/05 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 13.09.2007 - B 13/4 R 551/06 B
    Wird aber die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung in Frage gestellt, muss unter Berücksichtigung nicht nur der Rechtsprechung des BVerfG, sondern auch des BSG im Einzelnen dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG Beschlüsse vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B und vom 4.4.2006 - B 12 RA 16/05 B - veröffentlicht bei Juris).
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 13.09.2007 - B 13/4 R 551/06 B
    Wird aber die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung in Frage gestellt, muss unter Berücksichtigung nicht nur der Rechtsprechung des BVerfG, sondern auch des BSG im Einzelnen dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; BSG Beschlüsse vom 27.3.2006 - B 12 KR 80/05 B und vom 4.4.2006 - B 12 RA 16/05 B - veröffentlicht bei Juris).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 13.09.2007 - B 13/4 R 551/06 B
    Soweit er das Urteil des BVerfG vom 28.4.1999 ( 1 BvL 32/95; 1 BvR 2105/95) in Bezug nimmt (S 3 der Beschwerdebegründung), entnimmt er diesem lediglich allgemeine Aussagen zur Überprüfbarkeit einer Stichtagsregelung und zur Bindung des Gesetzgebers des Einigungsvertrags an das Grundgesetz .
  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus BSG, 13.09.2007 - B 13/4 R 551/06 B
    Überdies fehlt es an einer Auseinandersetzung mit Rechtsprechung des BSG, wozu umso mehr Veranlassung bestanden hätte, als sich das LSG im angefochtenen Urteil - wie der Kläger darlegt - maßgeblich auf Urteile des 4. Senats des BSG vom 10.4.2003 (B 4 RA 41/02 R) und 23.8.2005 (B 4 RA 52/04 R) gestützt hat.
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BSG, 13.09.2007 - B 13/4 R 551/06 B
    Dem Beschluss des BVerfG vom 14.10.2004 ( 2 BvR 1481/04) entnimmt der Kläger von diesem im Zusammenhang mit der Menschenrechtskonvention aufgestellte Auslegungsgrundsätze, ohne einen Bezug zu den aufgeworfenen Rechtsfragen herzustellen (S 8 der Beschwerdebegründung).
  • BVerfG - 1 BvR 2105/95 (anhängig)
    Auszug aus BSG, 13.09.2007 - B 13/4 R 551/06 B
    Soweit er das Urteil des BVerfG vom 28.4.1999 ( 1 BvL 32/95; 1 BvR 2105/95) in Bezug nimmt (S 3 der Beschwerdebegründung), entnimmt er diesem lediglich allgemeine Aussagen zur Überprüfbarkeit einer Stichtagsregelung und zur Bindung des Gesetzgebers des Einigungsvertrags an das Grundgesetz .
  • BSG, 11.05.2010 - B 13 R 589/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

    Anstelle dessen hätte die Klägerin vortragen müssen, dass gegenüber den Entscheidungen des BSG und des BVerfG zumindest ein neuer erheblicher Gesichtspunkt aufgetreten sei, der die Möglichkeit einer anderen Entscheidung nicht offensichtlich ausschließe (vgl zum Ganzen BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11; SozR 3-1500 § 160a Nr. 34; Senatsbeschlüsse vom 13.5.2009 - B 13 R 127/09 B; vom 13.9.2007 - B 13/4 R 551/06 B - zitiert nach Juris) .
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 91/08 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Wird die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung in Frage gestellt, muss unter Berücksichtigung nicht nur der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch des Bundessozialgerichts (BSG) im Einzelnen dargelegt werden, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Verfassungsmäßigkeit umstritten ist (vgl nur BSG Beschluss vom 13. September 2007 - B 13/4 R 551/06 B).
  • BSG, 10.03.2011 - B 5 R 298/10 B
    11 Hierfür hätte sich der Kläger eingehend mit der zitierten Entscheidung des BVerfG und der Rechtsprechung des BSG zum aufgeworfenen Problemkreis (vgl BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 13 R 43/07 R, Juris RdNr 18 ff) im Einzelnen auseinandersetzen und argumentieren müssen, weshalb sich in seinem konkreten Fall eine Verfassungswidrigkeit (vgl BSG vom 10.10.2007 - B 12 R 24/07 B, Juris RdNr 7, 9; BSG vom 13.9.2007 - B 13/4 R 551/06 B, Juris RdNr 9; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11 S 14) bzw eine andere rentenrechtliche Bewertung ergebe.
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