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   BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 4/11 R   

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https://dejure.org/2011,6776
BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 4/11 R (https://dejure.org/2011,6776)
BSG, Entscheidung vom 13.09.2011 - B 1 KR 4/11 R (https://dejure.org/2011,6776)
BSG, Entscheidung vom 13. September 2011 - B 1 KR 4/11 R (https://dejure.org/2011,6776)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Vergütung ärztlicher Leistungen bei Patiententransporten - Honorarklage - Rechtsgrundlage - vorangegangener Zivilprozess - Streitverkündung - Nebenintervention - Interventionswirkung - rechtswegfremder Folgeprozess - überschießende Ausführungen

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Vergütung für ärztliche Begleitung von Verlegungsfahrten; Honorarklage; vorangegangener Zivilprozess; Streitverkündung; Nebenintervention; Interventionswirkung; rechtswegfremder Folgeprozess; überschießende Ausführungen; Vergütungsanspruch; Vertrag; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 1 S 2 SGB 5, § 133 SGB 5 vom 22.12.1999, § 68 ZPO, § 72 Abs 1 ZPO, § 74 Abs 1 ZPO
    Krankenversicherung - Vergütung für ärztliche Begleitung von Verlegungsfahrten - Honorarklage - vorangegangener Zivilprozess - Streitverkündung - Nebenintervention - Interventionswirkung - rechtswegfremder Folgeprozess - überschießende Ausführungen - Vergütungsanspruch - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vergütung ärztlicher Leistungen beim Krankentransport; Zulässigkeit einer rechtswegübergreifenden Interventionswirkung der §§ 68 und 78 ZPO

  • rewis.io

    Krankenversicherung - Vergütung für ärztliche Begleitung von Verlegungsfahrten - Honorarklage - vorangegangener Zivilprozess - Streitverkündung - Nebenintervention - Interventionswirkung - rechtswegfremder Folgeprozess - überschießende Ausführungen - Vergütungsanspruch - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenversicherung - Vergütung für ärztliche Begleitung von Verlegungsfahrten - Honorarklage - vorangegangener Zivilprozess - Streitverkündung - Nebenintervention - Interventionswirkung - rechtswegfremder Folgeprozess - überschießende Ausführungen - Vergütungsanspruch - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Vergütung ärztlicher Leistungen beim Krankentransport; Zulässigkeit einer rechtswegübergreifenden Interventionswirkung der §§ 68 und 78 ZPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 109, 133
  • NJW 2012, 956
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 16.06.1993 - VIII ZR 222/92

    Feststellungsklage potentieller Schuldner - keine Interventionswirkung bei

    Auszug aus BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 4/11 R
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 16.6.1993 - VIII ZR 222/92) träten die Interventionswirkungen nach §§ 74, 68 ZPO nicht rechtswegübergreifend ein.

    Soweit dagegen die Rspr des BGH in einem obiter dictum auf Einwände hingewiesen hat (vgl BGHZ 123, 44, 48; dem folgend Vollkommer in: Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl 2010, § 68 RdNr 10; Weth in: Musielak, ZPO, 8. Aufl 2011, § 68 RdNr 4; aA zB Häsemeyer ZZP 107 , 232, 234 f; Schultes in: Münchener Kommentar ZPO, 3. Aufl 2008, § 69 RdNr 24; Bork in: Stein/Jonas, ZPO, Bd 2, 22. Aufl 2004, § 68 RdNr 3 mwN; Wax NJW 1994, 2331, 2333 mwN; auch Regenfus, Komplexe Prozessführung, Dissertation, 2007, S 248 ff) , ist diesem Wertungsgesichtspunkt im Rahmen des Umfangs der Interventionswirkung Rechnung zu tragen.

    Dieser Einwand muss erst recht gelten, wenn durch eine Streitverkündung in einem Verfahren außerhalb der für das spätere Verfahren ausschließlich zuständigen Gerichtsbarkeit weitgehende Bindungen für den später geführten Rechtsstreit erzeugt und dadurch die Parteien den speziellen Ausgestaltungen dieses Verfahrens beliebig entzogen werden könnten (vgl BGHZ 123, 44, 48).

  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 9/05 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - ambulante psychotherapeutische

    Auszug aus BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 4/11 R
    Auch die Notfallbehandlung erfolgt als Naturalleistung zu Lasten der GKV, so dass in Notfällen von Nichtvertragsärzten erbrachte Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung durchgeführt und von der KÄV aus der Gesamtvergütung (§ 85 SGB V) vergütet werden (vgl BSG Urteil vom 18.7.2006 - B 1 KR 9/05 R - USK 2006 - 79, RdNr 18 mwN; Hess in: Kasseler Komm, Stand Juli 2011, § 76 SGB V RdNr 11).

    Ein Notfall in diesem Sinne liegt jedoch nur vor, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen so dringlich ist, dass es bereits an der Zeit für die Auswahl eines zugelassenen Therapeuten und dessen Behandlung - sei es durch dessen Aufsuchen oder Herbeirufen - fehlt (vgl BSG Urteil vom 18.7.2006 - B 1 KR 9/05 R - USK 2006 - 79, RdNr 18 mwN).

  • BGH, 27.11.2003 - V ZB 43/03

    Umfang der Interventionswirkung des Urteils im Vorprozess; Bindung an sog.

    Auszug aus BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 4/11 R
    Die Interventionswirkung kommt grundsätzlich nicht nur - wie die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils - dem Entscheidungsausspruch zu, sondern auch den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen, auf denen das Urteil im Vorprozess beruht (BGHZ 85, 252, 255; 96, 50, 53; 100, 257, 262; 103, 275, 278; 116, 95, 102; 157, 97, 100; Vollkommer in: Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl 2010, § 68 RdNr 9; zu eng Häsemeyer ZZP 107 , 232, 234 f).

    Insoweit handelt es sich um sog überschießende Ausführungen, die schon innerhalb der Zivilgerichtsbarkeit nicht den Wirkungen gemäß § 68 ZPO unterfallen, weil das Urteil des Erstgerichts objektiv nach zutreffender Rechtsauffassung nicht hierauf beruht (vgl BGHZ 157, 97 ff mwN).

  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der

    Auszug aus BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 4/11 R
    Fehlt es an vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Träger eines Rettungsdienstes und den Krankenkassen, kann nach der Rspr des BSG (vgl BSGE 85, 110 = SozR 3-2500 § 60 Nr. 4) ein Vergütungsanspruch auch nicht als Aufwendungsersatz aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag mit der Begründung geltend gemacht werden, der Rettungseinsatz für einen Versicherten habe im Interesse der Krankenkasse gelegen.
  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 236/89

    Streitverkündung bei Drittschadensliquitation durch Frachtführer

    Auszug aus BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 4/11 R
    Die Interventionswirkung kommt grundsätzlich nicht nur - wie die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils - dem Entscheidungsausspruch zu, sondern auch den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen, auf denen das Urteil im Vorprozess beruht (BGHZ 85, 252, 255; 96, 50, 53; 100, 257, 262; 103, 275, 278; 116, 95, 102; 157, 97, 100; Vollkommer in: Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl 2010, § 68 RdNr 9; zu eng Häsemeyer ZZP 107 , 232, 234 f).
  • BGH, 26.09.1985 - III ZR 61/84

    Beschränkung des beamtenrechtlichen Rückgriffanspruchs auf die

    Auszug aus BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 4/11 R
    Die Interventionswirkung kommt grundsätzlich nicht nur - wie die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils - dem Entscheidungsausspruch zu, sondern auch den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen, auf denen das Urteil im Vorprozess beruht (BGHZ 85, 252, 255; 96, 50, 53; 100, 257, 262; 103, 275, 278; 116, 95, 102; 157, 97, 100; Vollkommer in: Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl 2010, § 68 RdNr 9; zu eng Häsemeyer ZZP 107 , 232, 234 f).
  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 293/79

    Interventionswirkung

    Auszug aus BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 4/11 R
    Die Interventionswirkung kommt grundsätzlich nicht nur - wie die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils - dem Entscheidungsausspruch zu, sondern auch den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen, auf denen das Urteil im Vorprozess beruht (BGHZ 85, 252, 255; 96, 50, 53; 100, 257, 262; 103, 275, 278; 116, 95, 102; 157, 97, 100; Vollkommer in: Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl 2010, § 68 RdNr 9; zu eng Häsemeyer ZZP 107 , 232, 234 f).
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZB 31/09

    Prüfungszeitpunkt für die Zulässigkeit einer Streitverkündung gegenüber dem

    Auszug aus BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 4/11 R
    Er ist als Gericht des Folgeprozesses dazu berufen, über die Interventionswirkung zu entscheiden (vgl zB BGH NJW 2011, 1078 mwN; BVerwG Buchholz 310 § 173 VwGO Nr. 1 Anh § 68 ZPO Nr. 1; Häsemeyer ZZP 107 , 232, 233 mwN in Fn 12).
  • BGH, 26.03.1987 - VII ZR 122/86

    Wirkung der Streitverkündung

    Auszug aus BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 4/11 R
    Die Interventionswirkung kommt grundsätzlich nicht nur - wie die Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils - dem Entscheidungsausspruch zu, sondern auch den tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen, auf denen das Urteil im Vorprozess beruht (BGHZ 85, 252, 255; 96, 50, 53; 100, 257, 262; 103, 275, 278; 116, 95, 102; 157, 97, 100; Vollkommer in: Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl 2010, § 68 RdNr 9; zu eng Häsemeyer ZZP 107 , 232, 234 f).
  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 143/06

    Hemmung der Verjährung durch Streitverkündung; Zulässigkeit der Streitverkündung

    Auszug aus BSG, 13.09.2011 - B 1 KR 4/11 R
    Es ist zweifelhaft, ob die Klägerin (vgl BGHZ 175, 1 RdNr 16) Anlass für die Annahme hatte, für den Fall eines ihr ungünstigen Ausganges des Rechtsstreits vor dem OLG einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen die Beklagte als einen Dritten erheben zu können oder den Anspruch eines Dritten zu besorgen, auch wenn § 72 Abs. 1 ZPO weit auszulegen ist.
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 145/87

    Umfang der Zusicherung "TÜV neu"; Haftung des Vertreters wegen

  • BVerwG, 16.12.1966 - VII C 180.65

    Kirchenbaulastpflicht einer Kommune - Grundsatz der Einheit der rechtsprechenden

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