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   BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91   

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BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91 (https://dejure.org/1992,1382)
BSG, Entscheidung vom 13.10.1992 - 4 RA 40/91 (https://dejure.org/1992,1382)
BSG, Entscheidung vom 13. Oktober 1992 - 4 RA 40/91 (https://dejure.org/1992,1382)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 26.04.1977 - 4 RJ 71/75

    System der sozialen Sicherheit - Tschechoslowakische Nationalversicherung -

    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91
    Selbständige Landwirte in der CSSR gehörten bis zum 31.12.1956 keinem Sondersystem für Selbständige an (Fortführung von und Abgrenzung zu BSG vom 26.4.1977 - 4 RJ 71/75 = SozR 5050 § 15 Nr. 7).

    Das LSG habe sich zwar für seine Auffassung auf das Urteil des 4. Senats des BSG (SozR 5050 § 15 Nr. 7) gestützt, nach dem es für das Bestehen eines Sondersystems nicht auf die unterschiedliche Gestaltung des Beitrags- oder/und Leistungsrechts der einem Sicherungssystem unterliegenden Versicherten, sondern entscheidend auf ihren Zusammenschluß in einem organisatorisch selbständigen System ankomme.

    Mithin reicht allein der Umstand, daß Regelungen der Sozialen Sicherheit den besonderen Bedürfnissen bestimmter Personenkreise durch besondere Beitrags- oder Leistungsgestaltung Rechnung tragen sollen, nicht aus, den Schutz von § 15 Abs. 1 Satz 1 FRG hintanzuhalten (in diesem Sinne schon der erkennende Senat im Urteil vom 26. April 1977, SozR 5050 § 15 Nr. 7).

    In diesem Sinne hat der erkennende Senat (SozR 5050 § 15 Nr. 7 S 19) betont, entscheidend für das Bestehen eines Sondersystems für Selbständige sei nicht die unterschiedliche Gestaltung des Beitrags- oder/und Leistungsrechts der einem Sicherungssystem unterliegenden Versicherten, sondern ihr Zusammenschluß "in einem organisatorisch selbständigen System".

    Der Senat hält nach erneuter Prüfung (nur) für den vorgenannten Zeitraum (für die Zeit sei dem 1. Januar 1957 siehe Urteil des Senats vom heutigen Tag - 4 RA 24/91 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) daran fest, daß "die selbständig Erwerbstätigen in der Tschechoslowakei zusammen mit den abhängig Beschäftigten in die Nationalversicherung einbezogen waren und keinem unabhängig davon bestehenden System der Sozialen Sicherheit angehörten" (SozR 5050 § 15 Nr. 7 S 19).

  • BSG, 21.06.1989 - 1 RA 1/87

    Revisionsgerichtliche Nachprüfbarkeit ausländischen Rechts, Ruhegehalts- und

    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91
    Das Revisionsgericht darf ausländische Rechtsvorschriften auslegen und anwenden, wenn die Tatsacheninstanz sie nicht berücksichtigt hat (Anschluß an BSG vom 21.6.1989 - 1 RA 1/87 = SozR 5050 § 15 Nr. 38).

    Nach der Rechtsprechung des 1. Senats des BSG (SozR 5050 § 15 Nr. 38 S 134 mwN) gehören zu den "Systemen der Sozialen Sicherheit" iS des § 15 Abs. 2 Satz 1 FRG nicht nur allgemeine Systeme, sondern auch Sondersysteme, dh solche Sicherungseinrichtungen, die nur den Schutz bestimmter Personenkreise zum Ziel haben.

    Eine andere Auslegung des ausländischen Rechts ist dem Revisionsgericht verwehrt; es muß die daraus vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schlußfolgerungen ebenso hinnehmen wie die tatsächlichen Feststellungen nach § 163 SGG (ständige Rechtsprechung, zuletzt BSG SozR 5050 § 15 Nr. 38 S 135 ff, mwN).

  • BSG, 13.09.1990 - 5 RJ 76/89

    Zeiten der Tätigkeit als selbständiger Landwirt in Polen als anrechenbare

    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91
    Derartige Beitragszeiten pflicht- oder freiwillig versicherter Personen, die bei einem ausschließlich für Selbständige errichteten Versicherungsträger zurückgelegt worden sind, werden von § 15 Abs. 2 Satz 1 FRG nicht erfaßt (BSGE 67, 214 = SozR 3-6710 Art. 4 Nr. 1 S 6 f mwN; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Februar 1991 - 4 RA 20/90 -, MittLVABE 1991, 299 ff).

    Deswegen ist dem 5. Senat des BSG (BSGE 67, 214 = SozR 3-6710 Art. 4 Nr. 1) darin zu folgen, daß ein Sondersystem nicht allein deswegen abgelehnt werden kann, weil in einem Land nur ein Träger der Sozialen Sicherheit besteht.

  • BFH, 15.12.1967 - VI 33/65

    Angehöriger des öffentlichen Dienstes - Dienstreise - Benutzung des eigenen

    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91
    Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG in: BAGE 40, 250) und der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil des 7. Senats vom 3. Mai 1990 - VII R 51/89 -, BFH/NV 1991, 194; vgl BFHE 139, 232; BFHE 128, 158) vertreten demgegenüber die Auffassung, daß bei einer Teilzulassung der Revision der nicht zugelassene Streitgegenstand auch nicht im Wege der unselbständigen Anschlußrevision dem Revisionsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden kann (vgl schon Bundesgerichtshof - BGH - NJW 1968, 1446 f).
  • BFH, 04.10.1983 - VII R 16/82

    Zustellungsempfänger - AG - Geschäftslokal - Mahnung

    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91
    Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG in: BAGE 40, 250) und der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil des 7. Senats vom 3. Mai 1990 - VII R 51/89 -, BFH/NV 1991, 194; vgl BFHE 139, 232; BFHE 128, 158) vertreten demgegenüber die Auffassung, daß bei einer Teilzulassung der Revision der nicht zugelassene Streitgegenstand auch nicht im Wege der unselbständigen Anschlußrevision dem Revisionsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden kann (vgl schon Bundesgerichtshof - BGH - NJW 1968, 1446 f).
  • BFH, 03.05.1990 - VII R 51/89

    Anforderungen an die Rücknahme der Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91
    Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG in: BAGE 40, 250) und der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil des 7. Senats vom 3. Mai 1990 - VII R 51/89 -, BFH/NV 1991, 194; vgl BFHE 139, 232; BFHE 128, 158) vertreten demgegenüber die Auffassung, daß bei einer Teilzulassung der Revision der nicht zugelassene Streitgegenstand auch nicht im Wege der unselbständigen Anschlußrevision dem Revisionsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden kann (vgl schon Bundesgerichtshof - BGH - NJW 1968, 1446 f).
  • BFH, 03.07.1979 - VII R 53/76

    Zulässigkeit der unselbständigen Anschlußrevision - Haftungsbescheid -

    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91
    Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG in: BAGE 40, 250) und der Bundesfinanzhof (BFH) in ständiger Rechtsprechung (zuletzt Urteil des 7. Senats vom 3. Mai 1990 - VII R 51/89 -, BFH/NV 1991, 194; vgl BFHE 139, 232; BFHE 128, 158) vertreten demgegenüber die Auffassung, daß bei einer Teilzulassung der Revision der nicht zugelassene Streitgegenstand auch nicht im Wege der unselbständigen Anschlußrevision dem Revisionsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden kann (vgl schon Bundesgerichtshof - BGH - NJW 1968, 1446 f).
  • BSG, 03.07.1956 - 1 RA 87/55
    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91
    Jedoch ist der Umfang der in der Urteilsformel ausgesprochenen Zulassung durch Heranziehung des sonstigen Urteilsinhalts, vor allem der Entscheidungsgründe, zu ermitteln (BSG Urteil vom 3. Juli 1956 - 1 RA 87/55, SozR Nr. 42 zu § 162 SGG).
  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 24/91

    Fremdrenten - Osteuropa - Revision - Tatsachenfeststellungen - Selbständig

    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91
    Der Senat hält nach erneuter Prüfung (nur) für den vorgenannten Zeitraum (für die Zeit sei dem 1. Januar 1957 siehe Urteil des Senats vom heutigen Tag - 4 RA 24/91 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) daran fest, daß "die selbständig Erwerbstätigen in der Tschechoslowakei zusammen mit den abhängig Beschäftigten in die Nationalversicherung einbezogen waren und keinem unabhängig davon bestehenden System der Sozialen Sicherheit angehörten" (SozR 5050 § 15 Nr. 7 S 19).
  • BSG, 26.01.1983 - 1 RA 31/82

    Rentenanspruch - Beitragsleistung - Ersatzzeit - Revision - Begründung -

    Auszug aus BSG, 13.10.1992 - 4 RA 40/91
    Da nach § 160 Abs. 2 SGG die Revision "nur zuzulassen ist", wenn ein Revisionsgrund vorliegt und bei einem - wie hier - "teilbaren Streitgegenstand" (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 22) im Blick auf jeden versicherungsrechtlich erheblichen Zeitraum die Eröffnung der dritten Instanz gesondert zu prüfen ist, liegt ersichtlich eine Beschränkung der Zulassung des Rechtsmittels vor.
  • BAG, 19.10.1982 - 4 AZR 303/82

    Anschlußrevision

  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 31/79

    Einstufung der Beschäftigungszeit - Ausländliche Versicherungszeit - Qualität der

  • BSG, 12.03.1974 - 2 RU 289/73

    Berufung - Zulässigkeit - Anspruch auf Sterbegeld - Überbrückungshilfe -

  • BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72

    Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach

  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

  • BSG, 28.02.1991 - 4 RA 20/90

    Berücksichtigung von Zeiten selbstständiger Tätigkeit in Polen bei der Berechnung

  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 113/88

    Tschechoslowakischer Wehrdienst als gleichgestellte Beitragszeit

  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - beitragsrechtliche Berücksichtigung

    Mit ihr können aber nicht Teile des sozialgerichtlichen Urteils zur Prüfung des Berufungsgerichts gestellt werden, die von der Berufung nicht erfasst werden (vgl BSG 13.10.1992, 4 RA 40/91, SozR 3-5050 § 15 Nr. 5 zur vergleichbaren Situation der Anschlussrevision).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Deren Zulässigkeit richtet sich nach § 202 SGG iVm § 554 Zivilprozessordnung (vgl zB BSGE 37, 28, 33 = SozR Nr. 4 zu § 556 ZPO; BSGE 44, 184, 184 f = SozR 1750 § 556 Nr. 1; BSGE 47, 168, 169 = SozR 1750 § 556 Nr. 2 S 2; BSG SozR 3-5050 § 15 Nr. 5 S 23).

    Die von den Klägern zu 1. und 2. eingelegten Anschlussrevisionen erfüllen auch die weitere Zulässigkeitsvoraussetzung, dass sie sich nämlich innerhalb des Streitgegenstandes halten, der durch die Revision der Klägerin zu 3. in die Revisionsinstanz gelangt ist (vgl zu dieser Voraussetzung zB BSG SozR 3-5050 § 15 Nr. 5 S 23; USK 96 131 S 780; Meyer-Ladewig, aaO, § 160 RdNr 3c; zu deren großzügiger Auslegung vgl zB BVerwGE 116, 169, 174 f).

  • BSG, 07.06.2018 - B 12 KR 17/17 R

    Statusfeststellungsverfahren - späterer Beginn der Versicherungspflicht -

    Eine nach Ablauf der Revisionsfrist eingelegte - mithin unselbstständige - Anschlussrevision darf einerseits zwar grundsätzlich nicht einen Teil der Entscheidung betreffen, den die Revision selbst nicht erfasst, und damit einen neuen Streitgegenstand in das Verfahren einführen (vgl BSG Urteil vom 13.10.1992 - 4 RA 40/91 - SozR 3-5050 § 15 Nr. 5; BSG Urteil vom 23.6.1998 - B 4 RA 33/97 R - Juris; BSG Urteil vom 19.6.1996 - 6 RKa 24/95 - Juris RdNr 16; BSG Urteil vom 10.2.2005 - B 4 RA 48/04 R - Juris RdNr 34 - jeweils zu einer Anschlussberufung) .
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