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   BSG, 13.10.2015 - B 4 AS 241/15 B   

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https://dejure.org/2015,42354
BSG, 13.10.2015 - B 4 AS 241/15 B (https://dejure.org/2015,42354)
BSG, Entscheidung vom 13.10.2015 - B 4 AS 241/15 B (https://dejure.org/2015,42354)
BSG, Entscheidung vom 13. Oktober 2015 - B 4 AS 241/15 B (https://dejure.org/2015,42354)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 147/87

    Beschwerde wegen Ablehnung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Auszug aus BSG, 13.10.2015 - B 4 AS 241/15 B
    Diese Voraussetzung ist hier aus den oben aufgezeigten Gründen nicht erfüllt, zumal schon die Beiordnung eines Notanwalts abzulehnen ist (vgl zum Verhältnis von § 114 und § 78b ZPO nur BGH Beschluss vom 6.7.1988 - IVb ZB 147/87 - FamRZ 1988, 1152).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 13.10.2015 - B 4 AS 241/15 B
    Zudem hat die Klägerin das erforderliche PKH-Erklärungsformular (BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1 und 3; BGH VersR 1981, 884; BFH-NV 1989, 802; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6) auch nicht innerhalb der am 14.8.2015 abgelaufenen Rechtsmittelfrist (§ 160a Abs. 1 S 2, § 64 Abs. 2, § 63 Abs. 2 SGG, § 180 ZPO), sondern erst am 12.9.2015 und damit verspätet eingereicht.
  • BSG, 29.03.2012 - B 14 AS 251/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiordnung eines Notanwalts - Aussichtslosigkeit

    Auszug aus BSG, 13.10.2015 - B 4 AS 241/15 B
    Diese Einschränkung der gerichtlichen Beiordnung eines Notanwalts soll einen Rechtsanwalt, der die Verantwortung für den Inhalt und die Fassung seiner Schriftsätze trägt, vor einer ihm nicht zumutbaren Vertretung in von vornherein aussichtslosen Sachen bewahren (BSG Beschluss vom 29.3.2012 - B 14 AS 251/11 B - juris RdNr 5 mwN).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 7/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Mobilitätshilfe -

    Auszug aus BSG, 13.10.2015 - B 4 AS 241/15 B
    Soweit die Klägerin mit ihrem Hauptantrag auf eine Verurteilung des Beklagten zur Durchführung der Maßnahme unterlegen ist, ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass die zugrunde liegende Rechtsgrundlage einer "Freien Förderung" nach § 16f SGB II - insbesondere hinsichtlich der hier vorgesehenen Ermessensentscheidung - Rechtsfragen grundsätzlicher Art aufweist (vgl zu einem Anspruch auf lediglich ermessensfehlerfreie Entscheidung: BSG Urteil vom 12.12.2013 - B 4 AS 7/13 R - SozR 4-4200 § 16 Nr. 14 RdNr 9).
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