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   BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R   

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https://dejure.org/2000,238
BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R (https://dejure.org/2000,238)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R (https://dejure.org/2000,238)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - B 6 KA 26/00 R (https://dejure.org/2000,238)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragsarzt - Zulassung - Eintragung in das Arztregister durch Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) - Bindung der Zulassungsgremien - Klagebefugnis einer KÄV in Zulassungsangelegenheiten - Regelungen über Eintragung in Arztregister sind verfassungsgemäß - statusbegründende ...

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Bindung der Zulassungsgremien: Konstitutive Wirkung des Arztregistereintrags

  • vpp.org (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Bestandskraft einer rechtswidrigen Arztregistereintragung

Besprechungen u.ä.

  • vpp.org (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Bestandskraft einer rechtswidrigen Arztregistereintragung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 558 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (32)

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 58/97 R

    Vertragsärztliche Versorgung - keine Zulassung als Arzt ohne Gebietsbezeichnung

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R
    Dabei darf eine Zulassung nur mit derjenigen Gebietsbezeichnung ausgesprochen werden, mit der der Arzt in das Arztregister eingetragen worden ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 19 S 75).

    Diese Regelungen, die nun für jegliche vertragsärztliche Tätigkeit eine spezifische Weiterbildung fordern, sind mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Art. 12 Grundgesetz (GG), vereinbar (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 19 S 76 f).

    In seinem Urteil vom 25. November 1998 (SozR 3-2500 § 95 Nr. 19) hat der Senat nur entschieden, daß ein in das Arztregister als Facharzt für Anästhesiologie eingetragener Arzt nicht (mehr) als Arzt ohne Gebietsbezeichnung zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen werden kann.

  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R
    Ob die Entscheidung einer Behörde hinausgehend über deren Maßgeblichkeit für den unmittelbar davon betroffenen Adressaten Drittbindungswirkung gegenüber einer andere Behörde entfaltet (teilweise - mit unterschiedlichem Begriffsverständnis - auch als Tatbestands- bzw Feststellungswirkung bezeichnet; vgl zusammenfassend zB BSGE 75, 97, 114 f = SozR 3-4100 § 116 Nr. 2 S 64; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 5. Aufl 1998, § 43 RdNr 145 ff; Sehnert, NZS 2000, 437, 439, jeweils mwN), bestimmt sich nicht nach einheitlichen Grundsätzen.

    Die Drittbindungswirkung besteht insbesondere dann, wenn eine Behörde mit einem Regelungsmonopol ausgestattet ist (so BSGE 52, 168, 174 = SozR 3870 § 3 Nr. 13 S 33) und erfordert das Vorhandensein entsprechender gesetzlicher Regelungen, in denen der Umfang der Bindung wiederum bereichsspezifisch und abhängig von ihrem erkennbaren Regelungszweck unterschiedlich ausgestaltet sein kann (vgl BSGE 75, 97, 115 = SozR 3-4100 § 116 Nr. 2 S 64 mwN; Erichsen, aaO, RdNr 4 am Ende, mwN).

  • BVerfG, 23.03.1960 - 1 BvR 216/51

    Kassenarzt-Urteil

    Auszug aus BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R
    Gleichwohl ist Zurückhaltung geboten, von Entscheidungen inhaltlich abzuweichen, die andere Institutionen im Vorfeld eines Zulassungsaktes im Rahmen ihres Aufgabenbereichs getroffen haben, wenn nicht nur die Art und Weise der ärztlichen Berufsausübung, sondern der Zugang zum Leistungserbringungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung, also der berufszugangsnahe und statusbildende Bereich, betroffen ist (vgl BVerfGE 11, 30, 43; BSGE 82, 41, 43 = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 12).

    Die in der Folgezeit, vor allem nach dem - die Verhältniszahlen verwerfenden - Kassenarzturteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. März 1960 (BVerfGE 11, 30), geänderten Regelungen des § 368a Abs. 3 und § 368c Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) sind schließlich in ihren Grundstrukturen in die heutigen §§ 95, 95a SGB V übergegangen.

  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 2/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem

    Denn grundsätzlich entfaltet eine solche Statusentscheidung "Tatbestandswirkung" bzw Drittbindungswirkung (zur Terminologie siehe BSG Urteil vom 13.12.2000 - B 6 KA 26/00 R - SozR 3-2500 § 95a Nr. 2 S 6; siehe auch Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Aufl 2018, § 43 RdNr 105) in dem Sinne, dass Behörden und Gerichte die dort getroffenen Regelungen, solange sie Bestand haben, als verbindlich hinzunehmen und ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit ihren Entscheidungen zugrunde zu legen haben (ua BSG Urteil vom 17.6.2009 - B 6 KA 16/08 R - BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 42 f mwN; BSG Urteil vom 13.12.2016 - B 1 KR 25/16 R - juris RdNr 11; BSG Urteil vom 12.2.2020 - B 6 KA 20/18 R - juris RdNr 13 mwN zur BAG; BSG Urteil vom 14.7.2021 - B 6 KA 12/20 R - SozR 4-2500 § 101 Nr. 22 RdNr 31; speziell zur Drittbindungswirkung der Anstellungsgenehmigung: BSG Beschluss vom 13.5.2020 - B 6 KA 27/19 B - juris RdNr 10 ff) .
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    bb) Einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung wie auch einer daraus resultierenden Rückforderung vertragsärztlichen Honorars steht eine etwaige "Tatbestandswirkung" bzw Drittbindungswirkung (zur Terminologie s BSG SozR 3-2500 § 95a Nr. 2 S 6; s auch Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl 2008, § 43 RdNr 105) der Zulassung bzw der Gemeinschaftspraxisgenehmigung in dem Sinne, dass andere Behörden bzw Gerichte an diese Entscheidung ohne Rücksicht auf ihren Inhalt gebunden sind (vgl Roos in v. Wulffen, SGB X, 7. Aufl 2010, Vor § 39 RdNr 4 mwN), nicht entgegen.

    Drittbindungswirkung hat der Senat etwa einem Arztregistereintrag im Rahmen eines Zulassungsverfahrens (vgl BSG SozR 3-2500 § 95a Nr. 2; BSG SozR 3-2500 § 95c Nr. 1; eingrenzend aber BSGE 104, 128 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 15, RdNr 15 ff) sowie der Approbationsentscheidung im Rahmen einer Arztregistereintragung (BSGE 95, 94 = SozR 4-2500 § 95c Nr. 1) beigemessen.

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Deren Legitimation erwächst daraus, dass die Arztregistereintragung grundsätzlich Vorstufe und Voraussetzung für die Zulassung ist (§ 95 Abs. 2 iVm § 95a SGB V, - im Einzelnen und zur historischen Entwicklung s BSG SozR 3-2500 § 95a Nr. 2 S 8 f; - geändert durch § 77 Abs. 3 SGB V idF des GMG vom 14. November 2003, BGBl I 2190, mit Wirkung zum 1. Januar 2005).
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