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   BSG, 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R   

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https://dejure.org/2005,5434
BSG, 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R (https://dejure.org/2005,5434)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R (https://dejure.org/2005,5434)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 25/04 R (https://dejure.org/2005,5434)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • lexetius.com

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe des Verletztengeldes - Sonderrechtsnachfolge - Berufskrankheit - pflichtversicherter Unternehmer - Satzung - Versicherungssumme - Jahresarbeitsverdienst - Vergleichsberechnung - Wiedererkrankung - allgemeiner Gleichheitssatz - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Gleichbehandlungsgebot

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Anspruchs auf Verletztengeld; Bestehen einer Sonderrechtsnachfolge; Bemessung der Höhe des Verletztengeldes; Festsetzung des Jahresarbeitsverdientses als Berechnungsgrundlage; Sinn und Zweck des Verletztengeldes; Zugrundelegung eines fiktiven Zeitpunkts ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verletztengeld - Berufskrankheit - Unternehmer (kraft Satzung versichert) - Jahresarbeitsverdienst - Berechnungsgrundlage

  • Judicialis

    SGB VII § 45 Abs 1; ; SGB VII § 46; ; SGB VII § 47 Abs 1; ; SGB VII § 47 Abs 5; ; SGB VII § 81; ; SGB VII § 83 S 1; ; SGB VII § 84; ; SGB V § 47 Abs 1; ; SGB V § 47 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des Verletztengeldes aus der gesetzlichen Unfallversicherung für pflichtversicherten Unternehmer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist es mit dem Gleichbehandlungsgebot unvereinbar, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 81, 156, 205/206 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1; BVerfGE 93, 386, 397; 102, 41, 54 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist es mit dem Gleichbehandlungsgebot unvereinbar, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 81, 156, 205/206 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1; BVerfGE 93, 386, 397; 102, 41, 54 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).
  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist es mit dem Gleichbehandlungsgebot unvereinbar, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 81, 156, 205/206 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1; BVerfGE 93, 386, 397; 102, 41, 54 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist es mit dem Gleichbehandlungsgebot unvereinbar, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72, 88; 81, 156, 205/206 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1; BVerfGE 93, 386, 397; 102, 41, 54 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3).
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08

    Zahlung von Verletztengeld an den selbstständigen Unternehmer durch den

    Diese Regelung soll die bei Selbständigen regelmäßig schwierige Ermittlung des tatsächlichen jährlichen Arbeitsverdienstes erübrigen, indem durch Satzungsregelung, bei deren Abfassung dem Unfallversicherungsträger wie auch sonst in diesem Bereich ein weiter Gestaltungsspielraum zusteht, ein bestimmter Betrag als Bemessungsgrundlage für die Zahlung von Verletztengeld festgesetzt wird - im Streitfall gemäß § 42 Abs. 1 der Satzung der Klägerin ein Jahreseinkommen von 20.000 EUR (vgl. BSG, Urteile vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 36/99 R - SozR 3-2700 § 83 Nr. 1 S. 3; vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 25/04 R - SozR 4-2700 § 47 Nr. 2 Rn. 16).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 10/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Einwirkung auf

    Das hier gefundene Ergebnis steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Senats vom 12.4.2005 (B 2 U 25/04 R - BSGE 94, 269 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 15) .
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Wie auch andere Entgeltersatzleistungen (vgl etwa zur Höhe des Krankengeldes eines Selbstständigen: BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 9 ff; BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 10 RdNr 13 ff; zur Höhe des Verletztengeldes eines Selbstständigen: BSG SozR 4-2700 § 47 Nr. 2 RdNr 16 ff; BSG SozR 4-2700 § 45 Nr. 1 RdNr 19) ist das Elterngeld demnach dazu bestimmt, das zuletzt (vor der Geburt des Kindes) dem Lebensunterhalt dienende Einkommen zu ersetzen.
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 26/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst

    Diese Regelung soll die bei Selbständigen regelmäßig schwierige Ermittlung des tatsächlichen jährlichen Arbeitsverdienstes erübrigen, indem durch Satzungsregelung, bei deren Abfassung dem Unfallversicherungsträger wie auch sonst in diesem Bereich ein weiter Gestaltungsspielraum (Keller in: Hauck/Noftz, SGB VII, K § 83 RdNr 3b; BSG Urteil vom 11.4.2013 - B 2 U 8/12 R - juris RdNr 16 mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; vgl auch BSG Urteil vom 25.8.1994 - 2 RU 39/93 - BSGE 75, 45, 47 = SozR 3-2200 § 727 Nr. 1 - juris RdNr 25; Spellbrink, SR 2012, 17, 21 mwN) zusteht, ein bestimmter Betrag - regelmäßig die "Versicherungssumme" - festgesetzt wird (BSG Urteil vom 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R - SozR 4-2700 § 47 Nr. 2) .
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung von Verletztengeld - Selbständiger -

    Im Falle des Klägers ist die Höhe des Verlg nicht nach der speziellen Regelung für die Berechnung des Verlg bei Versicherungsfällen infolge der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit zu berechnen (zum Verhältnis von Abs. 1 zu Abs. 5 des § 47 SGB VII vgl auch: BSG vom 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R - SozR 4-2700 § 47 Nr. 2), sondern nach den allgemeinen Regelungen (§ 47 Abs. 1 SGB VII iVm § 47 Abs. 1 und 2 SGB V), denn im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls hat er keine Tätigkeit für sein Bauunternehmen verrichtet.

    Vorliegend bestehen in den Arten des Erwerbseinkommens zwischen beiden Gruppen solche Unterschiede, dass eine Gleichbehandlung bei der Berechnung von Einkommensersatzleistungen nicht geboten ist (BSG vom 13.12.2005 - B 2 U 25/04 R - SozR 4-2700 § 47 Nr. 2).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2018 - L 9 U 4847/16

    (Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR -

    Bei der Landung in der Weitsprunggrube mit kraftvollen Aufkommen des Körpers auf dem Boden handelt es sich um einen äußeren Vorgang, der im Zeitpunkt der Landung auf den Körper mit entsprechender Kraftentfaltung einwirkt (vgl. zum Unfallereignis bei einer willentlich getragenen Kraftentfaltung: BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 25/04 R -, Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.06.2012 - L 3 U 259/09

    Arbeitsunfall - äußeres Ereignis - Einriss der körperfernen Bizepssehne -

    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zum Urteil des BSG vom 12. April 2005 (- B 2 U 25/04 R - in SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 3951/15
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 5. Dezember 2006 - B 2 U 25/04 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 2, juris, Rz. 18, 19) schränkt die Vorschrift den Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung nicht ein, denn das widerspricht der Systematik des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. zuletzt auch Thüringer LSG, Urteil vom 12. Juni 2014 - L 1 U 1582/11 -, juris, Rz. 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2012 - L 3 U 3565/11
    So hat das BSG auch entschieden (Urt. v. 12.04.2005, B 2 U 25/04 R, Juris), dass ein Versicherter einen Unfall erlitten hat, der einen schweren Stein anheben wollte, der aber unerwarteter Weise auch noch festgefroren war, sodass auf den Versicherten stärkere Kräfte einwirkten als dieser erwartet hatte.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2016 - L 6 U 2685/13
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 05.09.2006 - B 2 U 25/04 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 2, Juris, Rz. 18, 19) schränkt die Vorschrift den Grundsatz der abstrakten Schadensberechnung nicht ein, denn das widerspricht der Systematik des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (so zuletzt auch Thüringer LSG, Urteil vom 12. Juni 2014 - L 1 U 1582/11 -, Juris, Rz. 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.12.2009 - L 10 U 1173/08
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