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   BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R   

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BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R (https://dejure.org/2005,2966)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R (https://dejure.org/2005,2966)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R (https://dejure.org/2005,2966)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zuerkennung des Rechts auf große Witwerrente aus der Versicherung des verstorbenen Lebenspartners; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartnerschaften von der Hinterbliebenenversicherung

  • Judicialis

    SGB VI § 46 Abs 2; ; GG Art 3 Abs 1

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Hinterbliebenenrente für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bis 31.12.2004

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 620
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
    Der verstorbene Lebenspartner des Klägers hatte zwar die allgemeine Wartezeit erfüllt, jedoch war er nicht versicherter "Ehegatte" und der Kläger nicht "Witwer" iS des § 46 Abs. 2 SGB VI. Eine erweiternde Auslegung der Ausdrücke "Ehegatte" und "Witwer", die auch eingetragene Lebenspartner erfassen würde, ist ua schon deshalb von vornherein unmöglich, weil das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft sich ausschließlich an Personen wendet, die miteinander keine Ehe eingehen können (Bundesverfassungsgericht , Urteil vom 17. Juli 2002, BVerfGE 105, 313, 347).

    In einem (abstrakten) Normenkontrollverfahren (§ 13 Nr. 6 Bundesverfassungsgerichtsgesetz iVm Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG) hat das BVerfG im Urteil vom 17. Juli 2002 (aaO) festgestellt, dass das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften - Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 idF des Gesetzes vom 11. Dezember 2001 mit dem GG vereinbar ist.

    Somit bedeutet der Ausspruch in dem Urteil vom 17. Juli 2002 (aaO), das Gesetz sei mit dem GG, und zwar auch mit dessen Art. 3 Abs. 1 und 3, vereinbar, dass alle seine Regelungen, auch wenn sie nicht im Einzelnen in den Entscheidungsgründen benannt werden, im Einklang mit dem GG stehen.

    Vielmehr hat es ausdrücklich bestätigt, dass er die Ehe gegenüber anderen Lebensformen begünstigen darf (BVerfGE 105, 313, 348).

  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88

    Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
    Die Voraussetzungen, unter denen der Senat (im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG) das BVerfG ausnahmsweise nochmals mit der Frage der Verfassungskonformität des LPartDisBG hätte befassen dürfen, liegen nicht vor; denn insoweit sind insbesondere keine tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen eingetreten, welche die Grundlage der Entscheidung des BVerfG berühren und deren (erneute) Überprüfung nahe legen (zu diesem Erfordernis zuletzt: BVerfGE 87, 341, 346; 94, 315, 323; 105, 61, 70).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
    In einem derartigen Verfahren prüft das BVerfG die Gültigkeit des ganzen Gesetzes und jeder einzelnen seiner Bestimmungen unter allen rechtlichen Gesichtspunkten, auch soweit sie von den Antragstellern nicht geltend gemacht worden sind (stellv: BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1951, BVerfGE 1, 14, 41).
  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
    Eine entsprechende Analogie ist unzulässig (BSG, Urteil vom 29. Januar 2004, BSGE 92, 113, 119 f = SozR 4-2600 § 46 Nr. 1).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
    Die Voraussetzungen, unter denen der Senat (im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG) das BVerfG ausnahmsweise nochmals mit der Frage der Verfassungskonformität des LPartDisBG hätte befassen dürfen, liegen nicht vor; denn insoweit sind insbesondere keine tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen eingetreten, welche die Grundlage der Entscheidung des BVerfG berühren und deren (erneute) Überprüfung nahe legen (zu diesem Erfordernis zuletzt: BVerfGE 87, 341, 346; 94, 315, 323; 105, 61, 70).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R
    Die Voraussetzungen, unter denen der Senat (im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG) das BVerfG ausnahmsweise nochmals mit der Frage der Verfassungskonformität des LPartDisBG hätte befassen dürfen, liegen nicht vor; denn insoweit sind insbesondere keine tatsächlichen oder rechtlichen Änderungen eingetreten, welche die Grundlage der Entscheidung des BVerfG berühren und deren (erneute) Überprüfung nahe legen (zu diesem Erfordernis zuletzt: BVerfGE 87, 341, 346; 94, 315, 323; 105, 61, 70).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    In der Folgezeit gingen auch die obersten Bundesgerichte einheitlich von einer von der Senatsauffassung abweichenden Verfassungsrechtslage aus (vgl. exemplarisch BVerwGE 125, 79 ff.; BAGE 120, 55 ff.; BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R -, FamRZ 2006, S. 620 f.).
  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    c) Die in § 41 Abs. 2c Satz 1 Buchst. a VBLS a.F. und § 38 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 VBLS verwendeten Begriffe "verheiratet", "Ehegatte" oder "Ehe" setzen als Rechtsbegriffe eine nach den Regeln der §§ 1310 ff. BGB geschlossene Gemeinschaft von Personen unterschiedlichen Geschlechts voraus; das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft wendet sich dagegen ausschließlich an Personen, die miteinander gerade keine Ehe eingehen können (vgl. BVerfGE 105, 313, 347; BSGE 92, 113, 119 Rdn. 30; BSG FamRZ 2006, 620, 621; BAGE 110, 277, 281; BFH DStR 2006, 747, 748).

    Dem steht schon entgegen, dass die Ehe Partner verschiedenen Geschlechts voraussetzt, eine eingetragene Lebenspartnerschaft aber nur zwischen Personen möglich ist, die nicht die Ehe miteinander schließen können (BSGE 92, 113, 119 Rdn. 30; BSG FamRZ 2006, 620, 621).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Diese Beurteilung ist in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung geteilt worden (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 6 C 27.06 - BVerwGE 129, 133 Rn. 26; BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R- FamRZ 2006, 620; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - NJW-RR 2007, 1441).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 21.09

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den

    Diese Beurteilung ist in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung geteilt worden (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - BVerwG 6 C 27.06 - BVerwGE 129, 133 Rn. 26; BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R - FamRZ 2006, 620; BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - NJW-RR 2007, 1441).
  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

    Das Bundessozialgericht hat sich durch den Feststellungsausspruch des Bundesverfassungsgerichts dahin gebunden gesehen, dass die Nichteinbeziehung eingetragener Lebenspartnerschaften in die gesetzliche Hinterbliebenenversicherung während des Zeitraums bis zum 31. Dezember 2004, dem Tag des Inkrafttretens des § 46 Abs. 4 SGB VI, nicht verfassungswidrig ist, weil das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden hat, dass der Bund verfassungsrechtlich verpflichtet war, eine solche Witwerrente auch für eingetragene Lebenspartner einzuführen (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R - FamRZ 2006, 620).
  • BSG, 16.03.2010 - B 2 U 8/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - eingetragener

    Nach den og Maßstäben beanspruchen die durch das LPartÜAG in Kraft gesetzten materiellen Regelungen keine Gültigkeit für Sachverhalte, die sich vor seinem Inkrafttreten verwirklicht haben, denn das LPartÜAG ist ohne Übergangsregelung in Kraft getreten (zur entsprechenden Problematik im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung: BSG vom 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R).

    Somit bedeutet der Ausspruch im Urteil vom 17.7.2002 (aaO) , dass das Gesetz mit dem GG, und zwar auch mit dessen Art. 3 Abs. 1, vereinbar ist, und dass seine Regelungen, auch wenn sie nicht im Einzelnen in den Entscheidungsgründen benannt werden, im Einklang mit dem GG stehen (vgl BVerfG vom 17.7.2002 - 1 BvF 1/01 ua = BVerfGE 105, 313; zur Rechtslage vor dem 1.1.2005 auch BSG vom 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R - Recht der gesetzlichen Rentenversicherung; BVerwG vom 26.1.2006 - 2 C 43/04 - BVerwGE 125, 79, 82 - zum Beamtenbesoldungsrecht; BFH vom 30.11.2004 - VIII R 61/04 - juris RdNr 22 f - zur Unterscheidung von Ehe und Lebenspartnerschaft) .

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.02.2009 - L 3 U 292/06

    Hinterbliebenenleistungen - Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

    Dieser Ausschluss von eingetragenen Lebenspartnern aus dem Anwendungsbereich der unfallrechtlichen Hinterbliebenenversicherung sei auch nicht verfassungswidrig gewesen (Hinweis auf BSG, Urteil vom 13.12.2005 - Az.: B 4 RA 14/05 R - zum Recht der gesetzlichen Rentenversicherung).

    Eine entsprechende Analogie ist unzulässig (BSG, Urteil vom 13.12.2005 - Az.: B 4 RA 14/05 R m.w.N.; vgl. auch BFH, Urteil vom 30.11.2004 - Az.: VIII R 61/04 sowie BVerwGE 129, 129).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2006 - L 1 RA 306/04
    Der Senat hat zur Vorbereitung der Entscheidung den Beteiligten das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. Dezember 2005 - Az: B 4 RA 14/05 R - übersandt.

    Im Berufungsverfahren haben sich zusätzliche neue Gesichtspunkte nur insofern ergeben, als das BSG in seinem Urteil vom 13. Dezember 2005 - Az: B 4 RA 14/05 R - die vom SG vertretene Rechtsauffassung bestätigt hat.

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2019 - 23 U 180/18

    Haftung eines Steuerberaters

    Dies ergibt sich zudem daraus, dass auch oberste Gerichte anderer Fachgerichtsbarkeiten die Einschätzung, dass der in Art. 6 Abs. 1 GG normierte besondere Schutz von Ehe und Familie eine weitgehende Besserstellung der Ehe gegenüber der eingetragenen Lebenspartnerschaft erlaubt, teilten (BVerwG, Urteil vom 26.01.2006 - 2 C 43/04 - NJW 2006, 1828, beck-online; BAG, Urteil vom 20.10.2006 - 6 AZR 307/06 - NZA 2007, 1179 ff., juris; BSG, Urteil vom 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R - FamRZ 2006, 620 ff., juris).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2008 - L 8 B 187/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung - selbst

    Diese Rechtsprechung ist nach wie vor aktuell (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senates, Beschluss vom 24. September 2007 - 2 BvR 1673/03 u.a. -, Juris; BSG, Urt. vom 13. Dezember 2005 - B 4 RA 14/05 R -, Juris).
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