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BSG, 14.01.2010 - B 5 R 492/09 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Halle - S 2 RJ 132/04
- LSG Sachsen-Anhalt - L 3 R 140/09
- BSG, 14.01.2010 - B 5 R 492/09 B
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77
Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen …
Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 5 R 492/09 B
Die Beschwerdebegründung hat deshalb auszuführen, inwiefern die Rechtsfrage nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre nicht ohne Weiteres zu beantworten ist und den Schritt darzustellen, den das Revisionsgericht zur Klärung der Rechtslage im Allgemeininteresse vornehmen soll (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31). - BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 25/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Umdeutung - unzulässige Berufung - …
Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 5 R 492/09 B
Jedenfalls zeigt die Begründung nicht andeutungsweise auf, warum hinsichtlich der angesprochenen Thematik trotz des vom LSG angeführten Urteils des BSG vom 20.5.2003 (B 1 KR 25/01 R, SozR 4-1500 § 158 Nr. 1) und der dort angeführten weiteren umfangreichen Rechtsprechungsnachweise Klärungsbedarf fortbestehen bzw erneut entstanden sein sollte. - BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 2597/05
Mangels Rechtswegerschöpfung und nicht hinreichender Substantiierung unzulässige …
Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 5 R 492/09 B
Dieser war aber erforderlich, weil das BSG nach geltendem Revisionsrecht nicht die Entscheidung des SG, sondern diejenige des LSG überprüft (BVerfG, 1. Senat 3. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 15.2.2006, 1 BvR 2597/05, SozR 4-1500 § 160a Nr. 16).
- BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91
Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht
Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 5 R 492/09 B
Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr: BVerwG NJW 1999, 304; vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93
Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit
Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 5 R 492/09 B
Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr: BVerwG NJW 1999, 304;… vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BVerwG, 11.12.1997 - 1 B 60.97
Verfassungsrecht - Inhalt und Schranken der Kunstfreiheit, Schutzzweck des § 166 …
Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 5 R 492/09 B
Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (…BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr: BVerwG NJW 1999, 304;… vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7). - BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87
Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge
Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 5 R 492/09 B
Die Beschwerdebegründung muss hierzu ausführen, welche Rechtsfrage sich ernsthaft stellt, deren Klärung über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung im allgemeinen Interesse erforderlich (Klärungsbedürftigkeit) und deren Klärung durch das Revisionsgericht zu erwarten (Klärungsfähigkeit) ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16 mwN - stRspr: BVerwG NJW 1999, 304;… vgl auch: BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).
- LSG Hessen, 24.11.2017 - L 5 R 53/16 Die Gutachten stützen einander hinsichtlich der Einschätzung des Restleistungsvermögens und stehen überdies nicht nur mit den von den behandelnden Ärzten erhobenen Befunden im Einklang, sondern auch mit den Leistungsbeurteilungen, wie sie bereits im Rentengutachten des Sozialmediziners F. vom 19. Februar 2013 und auch in den beiden im vorangegangenen Klageverfahren Az. S 5 R 492/09 eingeholten Sachverständigengutachten von Dr. med.