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   BSG, 14.01.2010 - B 2 U 284/09 B   

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https://dejure.org/2010,36446
BSG, 14.01.2010 - B 2 U 284/09 B (https://dejure.org/2010,36446)
BSG, Entscheidung vom 14.01.2010 - B 2 U 284/09 B (https://dejure.org/2010,36446)
BSG, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - B 2 U 284/09 B (https://dejure.org/2010,36446)
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  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 2 U 284/09 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, § 62 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).

    Eine Hinweispflicht besteht lediglich dann, wenn das Gericht auf einen Gesichtspunkt abstellen will, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbevollmächtigter nicht zu rechnen brauchte (vgl BVerfGE 84, 188, 190).

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 2 U 284/09 B
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 2 U 284/09 B
    "Erfüllt unter Zugrundelegung der Konsensempfehlungen ein festgestellter bisegmentaler Bandscheibenschaden im Bereich LWS das erste Kriterium der Konstellationen 'B 2' und 'B 4' einer Höhenminderung und/oder Prolaps an mehreren Bandscheiben?" 4 Er hat jedoch nicht aufgezeigt, wieso dies eine "Rechts-"Frage ist, die auf die Auslegung von Rechtsnormen abzielt, weil die Konsensempfehlungen, auf deren Auslegung sich die Frage des Klägers bezieht, nur eine rechtlich unverbindliche, wissenschaftliche Veröffentlichung zur Begutachtung bei Berufskrankheiten sind (vgl Bolm-Audorff ua in der Zeitschrift Trauma und Berufskrankheit 3 , 211 ff; vgl zur Rechtsprechung des Senats nur: Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R - SozR 4-2700 § 9 Nr. 9).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 2 U 284/09 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, § 62 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 2 U 284/09 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, § 62 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 2 U 284/09 B
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 Grundgesetz, § 62 SGG) verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 1 mwN; BVerfGE 84, 188, 190), und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen miteinbezogen wird (BVerfGE 22, 267, 274; 96, 205, 216 f).
  • BSG, 09.01.1976 - 11 BA 90/75

    Zulassung der Revision - Abweichung von einer Entscheidung des BSG - Konkrete

    Auszug aus BSG, 14.01.2010 - B 2 U 284/09 B
    Eine Abweichung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ist nur dann hinreichend dargetan, wenn aufgezeigt wird, mit welcher genau bestimmten, entscheidungserheblichen, rechtlichen Aussage die angegriffene Entscheidung des LSG von welcher ebenfalls genau bezeichneten rechtlichen Aussage des BSG, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des BVerfG abweicht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 21, 29 und 54).
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