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   BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90   

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BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90 (https://dejure.org/1991,4821)
BSG, Entscheidung vom 14.02.1991 - 10 RKg 2/90 (https://dejure.org/1991,4821)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - 10 RKg 2/90 (https://dejure.org/1991,4821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sozialrechtliche Definition des Begriffs "Berufsausbildung" - Anspruch auf Kindergeld in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten - Auslegungsmaßstab des Begriffs "Kindergeld"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67

    Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten

    Auszug aus BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90
    Der Grundsatz der Gleichbehandlung wäre erst dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung nicht finden ließe, wenn also die Bestimmung des § 2 Abs. 2 Satz 4 BKGG als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfG ständige Rechtsprechung; vgl BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 121, 124; 23, 258, 263).

    Der erkennende Senat (aaO) hat ferner bereits entschieden, daß angesichts dieser sehr allgemeinen Zielsetzung und im Hinblick darauf, daß es sich beim Kindergeld um eine Leistung der gewährenden Staatstätigkeit handelt, der Gesetzgeber über eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit verfügt (vgl dazu BVerfGE 11, 50, 60 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57]; 23, 258, 264).

  • BVerfG, 01.07.1964 - 1 BvR 375/62

    Fiskusprivileg

    Auszug aus BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90
    Der Grundsatz der Gleichbehandlung wäre erst dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung nicht finden ließe, wenn also die Bestimmung des § 2 Abs. 2 Satz 4 BKGG als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfG ständige Rechtsprechung; vgl BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 121, 124; 23, 258, 263).
  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 10/67

    Verfassungswidrigkeit der Heiratswegfallklausel im Kindergeldrecht

    Auszug aus BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90
    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 24. September 1986 - 10 RKg 6/85 - (SozR 5870 § 2 Nr. 46) bereits darauf hingewiesen, daß das Kindergeld nach seinem Ziel und nach dem System seiner Regelung allgemein dem sozialpolitischen Zweck des Familienlastenausgleichs dient; der durch Kinder bedingte höhere Aufwand soll teilweise ausgeglichen werden (BVerfGE 29, 71, 79).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90
    Der Grundsatz der Gleichbehandlung wäre erst dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung nicht finden ließe, wenn also die Bestimmung des § 2 Abs. 2 Satz 4 BKGG als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfG ständige Rechtsprechung; vgl BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 121, 124; 23, 258, 263).
  • BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvL 4/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 10 Halbs. 2 StARegG

    Auszug aus BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90
    Der Grundsatz der Gleichbehandlung wäre erst dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die vom Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung nicht finden ließe, wenn also die Bestimmung des § 2 Abs. 2 Satz 4 BKGG als willkürlich bezeichnet werden müßte (BVerfG ständige Rechtsprechung; vgl BVerfGE 1, 14, 52; 14, 142, 150; 18, 121, 124; 23, 258, 263).
  • BVerfG, 10.12.1987 - 1 BvR 1233/87
    Auszug aus BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90
    Eine derartige Typisierung liegt noch im gesetzgeberischen Ermessen (vgl dazu BVerfG, Beschluß vom 10. Dezember 1987 - 1 BvR 1233/87 -, SozR 7833 § 1 Nr. 2).
  • BSG, 02.12.1970 - 4 RJ 479/68

    Waisenrente - Ausbildungszeit - Zeit zwischen Ausbildung und Beruf -

    Auszug aus BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90
    Eine andere Auslegung der Vorschrift ist auch nicht - wie die Revision meint - im Hinblick auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 2. Dezember 1970 - 4 RJ 479/68 - (BSGE 32, 120) geboten.
  • BSG, 24.09.1986 - 10 RKg 6/85

    Ausbildungsverhältnis - Bruttobezüge - Kindergeld

    Auszug aus BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90
    Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 24. September 1986 - 10 RKg 6/85 - (SozR 5870 § 2 Nr. 46) bereits darauf hingewiesen, daß das Kindergeld nach seinem Ziel und nach dem System seiner Regelung allgemein dem sozialpolitischen Zweck des Familienlastenausgleichs dient; der durch Kinder bedingte höhere Aufwand soll teilweise ausgeglichen werden (BVerfGE 29, 71, 79).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90
    Der erkennende Senat (aaO) hat ferner bereits entschieden, daß angesichts dieser sehr allgemeinen Zielsetzung und im Hinblick darauf, daß es sich beim Kindergeld um eine Leistung der gewährenden Staatstätigkeit handelt, der Gesetzgeber über eine sehr weitgehende Gestaltungsfreiheit verfügt (vgl dazu BVerfGE 11, 50, 60 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57]; 23, 258, 264).
  • BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 12/88

    Berufsausbildung im Sinne des Kindergeldrechts

    Auszug aus BSG, 14.02.1991 - 10 RKg 2/90
    Der Begriff der Berufsausbildung hat in mehreren Rechtsbereichen des Sozialrechts seinen Niederschlag gefunden; er wird, soweit Unterschiede in der begrifflichen Abgrenzung nicht aus dem jeweiligen Rechtsgebiet folgen, übereinstimmend dahin verstanden, daß Berufsausbildung nur dann vorliegt, wenn es sich dem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (vgl zu § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKGG erkennender Senat in SozR 5870 § 2 Nrn 39, 41, 51, 53 jeweils mwN; ständige Rechtsprechung; vgl zusammenfassend auch Urteil vom 23. August 1989 - 10 RKg 12/88 -, SozR 5870 § 2 Nr. 66).
  • BSG, 18.03.1987 - 9b RU 38/85

    Gewährung von Waisenrente bis zur Promotion

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 1/93

    Kindergeld - Berufsausbildung - Promotionsvorbereitung

    Nichts anderes ergibt sich aus der Rechtsprechung des BSG (BSG Urteil vom 14. Februar 1991 - 10 RKg 2/90 -).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RKg 3/94

    Anspruch auf Kindergeld für eine im Promotionsstudium befindliche Tochter -

    Wenn die Promotion für den erstrebten Beruf typisch sei, sei es zumindest möglich, die Zeit des Promotionsstudiums als kindergeldfähig anzusehen (Hinweis auf Bundessozialgericht vom 14. Februar 1991 - 10 RKg 2/90).

    Entgegen dem Vortrag der Revision folgt aus dem Urteil des Senats vom 14. Februar 1991 - 10 RKg 2/90 nichts anderes.

  • LSG Bayern, 17.03.2006 - L 7 AS 86/05

    Zulässigkeit der mehrfachen Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige

    Die vom Gesetzgeber getroffene Regelung sei vom SG nicht darauf zu überprüfen, ob sie die gerechteste und zweckmäßigste Lösung darstelle (z.B. Urteil des BSG vom 14.02.1991, Az.: 10 RKg 2/90).
  • BSG, 22.11.1994 - 10 RKg 11/94

    Bewilligung von Kindergeld als Bescheid mit Dauerwirkung - Wesentliche Änderung

    Nichts anderes ergibt sich aus der Rechtsprechung des BSG (BSG - Urteil vom 14. Februar 1991 - 10 RKg 2/90 -).
  • SG Augsburg, 18.10.2005 - S 1 AS 66/05

    Streit über die Höhe eines zu gewährenden Anspruchs auf Gewährung von Leistungen

    Die vom Gesetzgeber getroffene Regelung ist vom Sozialgericht nicht darauf zu überprüfen, ob sie die gerechteste und zweckmäßigste Lösung darstellt (z.B. Urteil BSG vom 14.02.1991, 10 RKg 2/90).
  • LSG Hessen, 16.02.1994 - L 6 Kg 408/93

    Kindergeld - Berufsausbildung - Diplomphysiker - Dissertation

    Im Sachzusammenhang des Kindergeldrechts wird Berufsausbildung in einem ursprünglichen Sinne verstanden und das Vorliegen einer solchen Berufsausbildung nur dann angenommen, wenn es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt seinem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (BSG Urteil vom 23.08.1989 - 10 RKg 12/88 = SozR 5870 § 2 Nr. 66, Urteil vom 14.02.1991 - 10 RKg 2/90 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 22.03.1993 - L 6 Kg 408/93
    Im Sachzusammenhang des Kindergeldrechts wird Berufsausbildung in einem ursprünglichen Sinne verstanden und das Vorliegen einer solchen Berufsausbildung nur dann angenommen, wenn es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt seinem Wesen nach um eine Ausbildung handelt und diese dazu dient, Fähigkeiten zu erlangen, die die Ausübung des zukünftigen Berufes ermöglichen (BSG Urteil vom 23.08.1989 - 10 RKg 12/88 = SozR 5870 § 2 Nr. 66, Urteil vom 14.02.1991 - 10 RKg 2/90 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 06.11.1997 - 15 K 4646/96

    Kindergeld/-freibetrag für Promotionsstudenten

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), auf die sich der Beklagte im vorliegenden Verfahren vornehmlich stützt und auf der die Dienstanweisung zur Durchführung des Familienlastenausgleichs -- DA-FamEStG -- (Anhang DA 2.217 Abs. 4; BStBl I 1996, 838) beruht, zählt die Vorbereitung auf die Promotion nur dann zur Berufsausbildung, wenn die Promotion das Studium anstelle eines Diplom- oder Staatsexamens bzw. der Magisterprüfung abschließen soll oder sie in der maßgeblichen gesetzlichen Regelung über den Ausbildungsgang als alleiniger Abschluß vorgesehen ist (vgl. BSG-Urteil vom 14.2.1991 10 Rkg 2/90, DBIR 3814/§ 2 BKGG ).
  • FG Nürnberg, 27.05.1998 - III (V) 639/97
    Diese hat zu Recht die Vorbereitung auf die Promotion nicht als Berufsausbildung im Sinne des früheren § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BKGG angesehen (Urteile des BSG vom 22.11.1994 - 10 RKg 11/94 ; vom 14.02.1991 - 10 RKg 2/90 , DBlR 3814/ § 2 BKGG ).
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