Rechtsprechung
   BSG, 14.02.2001 - B 9 V 81/00 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,16004
BSG, 14.02.2001 - B 9 V 81/00 B (https://dejure.org/2001,16004)
BSG, Entscheidung vom 14.02.2001 - B 9 V 81/00 B (https://dejure.org/2001,16004)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - B 9 V 81/00 B (https://dejure.org/2001,16004)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,16004) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss ausländischer Kriegsopfer von Leistungen des deutschen Versorgungssystems - Verlust des Versorgungsanspruchs nach dem Recht des Heimatstaates bei einem Auslandsaufenthalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 124 Abs. 1, § 124 Abs. 2
    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.07.1999 - B 9 V 19/98 R

    Ausländisches Kriegsopfer - Ausschluß der Doppelversorgung - verspätete

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 9 V 81/00 B
    Das Berufungsurteil weiche zudem von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 28. Juli 1999 (SozR 3-3100 § 7 Nr. 6) ab, indem es den Verlust des Anspruchs auf die ausländische Leistung wegen Aufenthalt des Kriegsopfers in Deutschland als hinreichenden Grund ansehe, um die Zugehörigkeit zu einem ausländischen System der Kriegsopferversorgung und damit die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 2 BVG zu verneinen.

    Denn das vom Beklagten angeführte Senatsurteil vom 28. Juli 1999 (SozR 3-3100 § 7 Nr. 6) spricht als tragenden Rechtssatz die Erkenntnis aus, daß die Zugehörigkeit zum Kreis der nach dem Recht ihres Heimatstaates potentiell Versorgungsberechtigten nicht durch die Versäumung von Fristen aufgehoben wird, innerhalb derer eine Versorgungsleistung nach ausländischem Recht zu beantragen ist.

  • BFH, 29.04.1997 - VII R 109/96

    Voraussetzung des Vorliegens des Revisionsgrundes der Verletzung rechtlichen

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 9 V 81/00 B
    Deshalb konnte die Frage offenbleiben, ob die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung trotz fehlenden Einverständnisses absoluter Revisionsgrund ist (vgl dazu - für § 202 SGG i.V.m. § 551 Nr. 5 Zivilprozeßordnung verneinend - BSGE 53, 83, 84 f = SozR 1500 § 124 Nr. 7 und - für § 119 Nr. 4 Finanzgerichtsordnung bejahend - BFHE 178, 301; BFH/NV 1998, 32).

    Liegt nur eine Einverständniserklärung vor, so kann auch der verzichterklärende Beteiligte damit rechnen und darauf vertrauen, daß ein Urteil nur aufgrund mündlicher Verhandlung erlassen werden wird (BFH/NV 1998, 32).

  • BFH, 05.07.1995 - X R 39/93

    Wird Verzicht auf mündliche Verhandlung zu einem Zeitpunkt erklärt, in dem die

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 9 V 81/00 B
    Deshalb konnte die Frage offenbleiben, ob die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung trotz fehlenden Einverständnisses absoluter Revisionsgrund ist (vgl dazu - für § 202 SGG i.V.m. § 551 Nr. 5 Zivilprozeßordnung verneinend - BSGE 53, 83, 84 f = SozR 1500 § 124 Nr. 7 und - für § 119 Nr. 4 Finanzgerichtsordnung bejahend - BFHE 178, 301; BFH/NV 1998, 32).
  • BSG, 29.01.1963 - 1 RA 353/61
    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 9 V 81/00 B
    Die Vorschrift dient aus rechtsstaatlichen Gründen dem Schutz der Verfahrensrechte sämtlicher Beteiligten (BSG SozR § 124 SGG Nr. 4; BSG, Urteil vom 29. Januar 1963 - 1 RA 353/61 - nicht veröffentlicht; vgl auch Pawlak in Hennig, SGG, Stand August 2000, § 124 RdNr 59).
  • BSG, 28.08.1989 - 2 BU 91/89
    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 9 V 81/00 B
    Von der zitierten Rechtsprechung weicht die Entscheidung des 2. Senats des BSG vom 28. August 1989 - 2 BU 91/89 - (HV-INFO 1989, 2453) nicht ab.
  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/81

    Erlaß eines Urteils; Keine mündliche Verhandlung; Fehlendes Einverständnis;

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 9 V 81/00 B
    Deshalb konnte die Frage offenbleiben, ob die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung trotz fehlenden Einverständnisses absoluter Revisionsgrund ist (vgl dazu - für § 202 SGG i.V.m. § 551 Nr. 5 Zivilprozeßordnung verneinend - BSGE 53, 83, 84 f = SozR 1500 § 124 Nr. 7 und - für § 119 Nr. 4 Finanzgerichtsordnung bejahend - BFHE 178, 301; BFH/NV 1998, 32).
  • BSG, 19.08.1981 - 9 RV 37/80

    Revision - Verwaltungsakt - Zuständigkeit des Sozialgerichts - Versagung der

    Auszug aus BSG, 14.02.2001 - B 9 V 81/00 B
    Es hat vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl Urteile vom 19. August 1981 <SozR 1500 § 171 Nr. 3> und vom 9. Dezember 1998 ) entschieden, daß ausländische Kriegsopfer, die nach dem Recht ihres Heimatstaates ihren Versorgungsanspruch bei Auslandsaufenthalt verlieren, nicht gemäß § 7 Abs. 2 BVG von Leistungen des deutschen Versorgungssystems ausgeschlossen sind.
  • BSG, 12.05.2020 - B 12 R 12/19 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht für Lehrtätigkeiten und Lernbegleitung

    Der Beteiligte, der sein Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erteilt hat, kann damit rechnen und darf darauf vertrauen, dass ein Urteil nur aufgrund mündlicher Verhandlung erlassen wird, wenn nicht alle anderen Beteiligten ebenfalls zugestimmt haben (BSG Beschluss vom 14.2.2001 - B 9 V 81/00 B - juris RdNr 8; Bergner in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 124 RdNr 69; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 124 RdNr 4a) .
  • BSG, 07.11.2001 - B 9 V 6/01 R

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - fehlende Zustimmung

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) aaO entschieden hat, läßt sich wegen des besonderen Rechtswerts der mündlichen Verhandlung das Beruhenkönnen der Entscheidung auf der fehlenden Mündlichkeit in der Regel nicht verneinen (vgl auch Beschluß des Senats vom 14. Februar 2001 - B 9 V 81/00 B).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht