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   BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R   

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BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R (https://dejure.org/2013,12200)
BSG, Entscheidung vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R (https://dejure.org/2013,12200)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - B 14 AS 195/11 R (https://dejure.org/2013,12200)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 1 S 1 SGB 2, § 15 Abs 1 S 3 SGB 2, § 15 Abs 1 S 4 SGB 2, § 15 Abs 1 S 6 SGB 2, § 131 Abs 1 S 3 SGG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit eines Ersetzungsbescheides - Zulässigkeit der Umstellung von der Anfechtungs- auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit eines Ersetzungsbescheides - Zulässigkeit der Umstellung von der Anfechtungs- auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage - Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 15 Abs. 1 S. 6; SGB X § 39 Abs. 2
    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; Rechtmäßigkeit eines eine Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt: darf nicht ohne weiteres aufgezwungen werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zwang gegen Hartz-IV-Bezieher erst nach erfolglosem Gespräch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 113, 70
 
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Wird zitiert von ... (203)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 13/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer

    Auszug aus BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R
    Dieses gesetzgeberische Anliegen ist auch nicht deshalb vernachlässigenswert, weil die Durchsetzung der Ansprüche auf Eingliederungsleistungen nicht davon abhängt, ob diese in einer Eingliederungsvereinbarung oder einem ersetzenden Verwaltungsakt festgelegt worden sind und zudem der jeweilige Sachbearbeiter des Jobcenters womöglich am besten beurteilen kann, welcher Weg am ehesten einen raschen Eingliederungserfolg verspricht (so aber BSG Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 13/09 R - BSGE 104, 185, 188 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 1, RdNr 17) .

    Zum einen stellt das Anliegen, auf der Basis konsensualer Lösungsversuche langfristig größere Eingliederungserfolge erreichen zu wollen, ein legitimes gesetzgeberisches Ziel dar; zum anderen ist im Schrifttum zutreffend deutlich gemacht worden, dass die Leistungsangebote des Grundsicherungsträgers wie auch die Selbstverpflichtungen des Grundsicherungsempfängers - in den Grenzen des § 58 SGB X - vertraglich deutlich weitergehend ausgestaltet werden können, als dies bei einer Entscheidung durch Verwaltungsakt möglich ist (Siefert, SGb 2010, 612, 616) .

    Eine Gleichrangigkeit der Handlungsformen Vereinbarung und Verwaltungsakt kann schließlich auch nicht daraus abgeleitet werden, dass im Gesetzgebungsverfahren zwar die Notwendigkeit einer Einbeziehung des Arbeitsuchenden sprachlich stärker betont worden sei, dass letztlich jedoch die fehlende Parität zwischen Grundsicherungsträger und Arbeitsuchendem im Ergebnis nicht korrigiert worden sei, die Eingliederungsvereinbarung bilde vor allem eine Grundlage für Sanktionen bei Nichterfüllung von Pflichten durch den Arbeitsuchenden und liege damit eher im Interesse des Grundsicherungsträgers (BSGE 104, 185, 188 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 1) .

    Zum einen gibt es zahlreiche Lebensbereiche, in denen trotz vergleichbar asymmetrischer Verhandlungspositionen die Akzeptanz vertraglicher Regelungen nicht in Zweifel gezogen wird (Siefert, SGb 2010, 612, 615) ; zum anderen muss davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber das konsensuale Vorgehen gerade als Konfliktvermeidungsstrategie gesehen hat (Müller in Hauck/Noftz, SGB II, Stand VII/12, K § 15 RdNr 15) .

    Es ist nicht erkennbar, dass es für das Urteil vom 22.9.2009 (BSGE 104, 185 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 1) , in dem allein über den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung zu entscheiden war, auf die dort geäußerte Rechtsauffassung ankam, die Handlungsformen Vereinbarung und Verwaltungsakt seien bei der Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gleichrangig (so auch Siefert, SGb 2010, 612, 615) .

  • BSG, 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - einmalige Kosten für Heizmaterial

    Auszug aus BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R
    Wiederholungsgefahr ist anzunehmen, wenn die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergeht (vgl BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 4 RdNr 7 mwN; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 131 RdNr 10 bis 10 f; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 6. Aufl 2011, Kap IV, RdNr 102) .
  • BSG, 17.10.2007 - B 6 KA 42/06 R

    Vertragsarzt - Anfechtungsbefugnis gegenüber Ermächtigung eines Krankenhausarztes

    Auszug aus BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R
    Insbesondere die Umstellung des Klageantrags auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage ist auch im Revisionsverfahren zulässig; § 168 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) steht dem nicht entgegen (vgl BSGE 99, 145, 146 = SozR 4-2500 § 116 Nr. 4; s auch Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 131 RdNr 8a und Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, § 168 RdNr 2b; Lüdtke in Lüdtke, SGG, 4. Aufl 2012, § 168 RdNr 4, jeweils mwN) .
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 99/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Notwendigkeit eines Fortzahlungantrags für

    Auszug aus BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R
    Es ist mit Wirkung vom 1.1.2011 als Rechtsnachfolger kraft Gesetzes an die Stelle der bisher beklagten Arbeitsgemeinschaft getreten (vgl dazu im Einzelnen ua Bundessozialgericht Urteil vom 18.1.2011 - B 4 AS 99/10 R - SozR 4-4200 § 37 Nr. 5) .
  • BSG, 24.06.1985 - GS 1/84

    Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer

    Auszug aus BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R
    Eine Anfrage kommt danach nur in Betracht, wenn der erkennende Senat mit einem in der zu treffenden Entscheidung beabsichtigten Rechtssatz von einem in einem früheren Urteil enthaltenen tragenden Rechtssatz eines anderen Senats abweichen will (BSGE 58, 183, 186 f = SozR 1500 § 42 Nr. 10; vgl May, Die Revision, 2. Aufl 1997, Kap V E, RdNr 133, 136) .
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der

    Der Eingliederungsvereinbarung ist weder zu entnehmen, ob und inwieweit eine Eignungsanalyse unter Berücksichtigung der individuellen Verhältnisse des Klägers durchgeführt und die bisher gewonnenen Erfahrungen bei der Eingliederungsvereinbarung iS des § 15 Abs. 1 Satz 5 SGB II berücksichtigt wurden (vgl dazu, dass aufgrund der Sechs-Monats-Frist des § 15 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB II durch kontinuierliche Beobachtung garantiert ist, an Zielen nicht starr festzuhalten, die sich als erfolglos erwiesen haben, BSG Urteil vom 14.2.2013 - B 14 AS 195/11 R - BSGE 113, 70 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 2, RdNr 21) .
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Dieses Interesse verfolgt der Kläger zulässig mit der Fortsetzungsfeststellungsklage gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG (vgl zum berechtigten Interesse nach zeitbedingter Erledigung eines Eingliederungsverwaltungsakts BSG Urteil vom 14.2.2013 - B 14 AS 195/11 R - BSGE 113, 70 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 2, RdNr 16) .

    Hiernach war, nachdem der Kläger den ihm unterbreiteten Entwurf einer EinglVb nicht unterzeichnet hatte, jedenfalls deshalb (vgl BSG Urteil vom 14.2.2013 - B 14 AS 195/11 R - BSGE 113, 70 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 2, RdNr 17 ff; weitergehend BSG Urteil vom 22.9.2009 - B 4 AS 13/09 R - BSGE 104, 185 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 1, RdNr 17) Raum für den Erlass eines ersetzenden Eingliederungsverwaltungsakts.

    Wie der erkennende Senat schon entschieden hat, darf in Eingliederungsvereinbarungen nicht an Zielen starr festgehalten werden, die sich als erfolglos erwiesen haben (BSG Urteil vom 14.2.2013 - B 14 AS 195/11 R - BSGE 113, 70 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 2, RdNr 21) .

  • BSG, 21.03.2019 - B 14 AS 28/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Deren Zulässigkeit ergibt sich aus einer Wiederholungsgefahr, die sich durch den neuen eine EinglVb ersetzenden Bescheid vom 11.1.2018 realisiert hat, der ähnliche Regelungen wie der alte Bescheid vom 3.4.2017 enthält, ohne in Gänze mit dessen Inhalten übereinzustimmen, sodass auch aus diesen Unterschieden ein berechtigtes Interesse der Klägerin an der Feststellung der Rechtswidrigkeit folgt (vgl zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach Erledigung eines eine EinglVb ersetzenden Verwaltungsakts BSG vom 14.2.2013 - B 14 AS 195/11 R - BSGE 113, 70 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 2, RdNr 16; BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 42/15 R - BSGE 121, 268 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 6, RdNr 9) .

    War der eine EinglVb ersetzende Verwaltungsakt nach Maßgabe des bis zum 31.7.2016 geltenden Rechts rechtswidrig, wenn die gesetzlich vorgesehene Geltungsdauer von sechs Monaten ohne Ermessenserwägungen überschritten worden ist (BSG vom 14.2.2013 - B 14 AS 195/11 R - BSGE 113, 70 = SozR 4-4200 § 15 Nr. 2) , ist es nach Maßgabe des seit 1.8.2016 geltenden § 15 Abs. 3 SGB II rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Geltungszeitraum in Anpassung an die jeweilige Eingliederungssituation und Integrationsstrategie oder Lebenslage flexibel geregelt wird (zB Dauer einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit oder absehbares Ende des Leistungsbezugs).

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