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   BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R   

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BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R (https://dejure.org/2006,2067)
BSG, Entscheidung vom 14.03.2006 - B 4 RA 55/04 R (https://dejure.org/2006,2067)
BSG, Entscheidung vom 14. März 2006 - B 4 RA 55/04 R (https://dejure.org/2006,2067)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern - Übergang vom Bemessungsentgelt zum Zahlbetrag der Arbeitslosenhilfe - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Beitragspflichtige Einnahmen von Arbeitslosenhilfebeziehern; Übergang vom Bemessungsentgelt zum Zahlbetrag der Arbeitslosenhilfe; Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des § 166 Abs. 1 Nr. 2a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) und die dazu ergangene Übergangsregelung des § 276a SGB VI ; Änderung der Rentenhöchstwertfestsetzung; Beeinträchtigung von verfassungsrechtlich geschützten Rechten durch eine zu niedrige ...

  • Judicialis

    SGB VI F. 22.12.1999 § 166 Abs 1 Nr 2a; ; SGB VI F. 22.12.1999 § 276a; ; SGB VI § ... 3 S 1 Nr 3; ; SGB VI § 54 Abs 1 Nr 1; ; SGB VI § 55 Abs 1 S 1; ; SGB VI § 63 Abs 4; ; SGB VI § 64; ; SGB VI § 70 Abs 1 S 1; ; SGB VI § 161 Abs 1; ; SGB VI § 170 Abs 1 Nr 1; ; SGB VI § 173 S 2; ; SGG § 54 Abs 1 S 2; ; HSanG Art 22 Nr 2 Buchst b; ; GG Art 2 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 14 Abs 1 S 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung der Beitragszeiten wegen Arbeitslosigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 96, 83
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (34)

  • BSG, 05.09.2006 - B 4 R 71/06 R

    Einbehaltung von Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung aus der Rente durch

    b) Das dem Kläger gegen die Beklagte seit Januar 2001 zustehende Vollrecht (Stammrecht) auf Rente als auch die daraus als dessen Rechtsfrüchte zu Beginn eines jeden Monats entstehenden (Einzel-)Ansprüche auf Zahlung eines Betrags in Höhe des Geldwerts des Stammrechts sind als subjektiv-öffentliche vermögenswerte Rechte gegen die Beklagte auch gegenüber Eingriffen der gesetzgebenden Gewalt der Bundesrepublik Deutschland individualgrundrechtlich eigentumsgeschützt iS des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 55/04 R, RdNr 22, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

    b) Kein Rentner hat ein allgemeines gesetzliches oder verfassungsrechtliches subjektives Recht gegen die - hier nicht beklagte - Bundesrepublik Deutschland, eine bloß objektiv-rechtliche Gesetzeslage, die für ihn wirtschaftlich günstig ist, nicht zu verändern oder wiederherzustellen (hierzu zuletzt: BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 55/04 R, RdNr 32, unter Bezugnahme auf BVerfGE 71, 255, 272 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

    3 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 3 GG ist in seiner Ausprägung als Verbot der ungerechtfertigten Gleich- und Verschiedenbehandlung von Personengruppen aber nur dann beeinträchtigt, wenn die Rechte verschiedener Personengruppen, bezogen auf den jeweiligen Regelungsgegenstand des Gesetzes und gemessen an dessen materiellem Differenzierungskriterium, nämlich der Aufgabe des Gesetzes, ungleich oder aufgabenwidrig gleich behandelt werden (vgl hierzu zuletzt: BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 55/04 R, RdNr 36 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

  • BSG, 22.03.2011 - B 2 U 12/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsleistung - Verjährung - Entschließungs-

    Soweit der Kläger bisher sein Begehren mit der Anfechtungs- und Leistungsklage ("Übergangsleistung zu gewähren") verfolgt hat, ist das Verpflichtungsbegehren hiervon umfasst (vgl BSG vom 14.3.2006 - B 4 RA 55/04 R - BSGE 96, 83 = SozR 4-2600 § 166 Nr. 2) .
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Hierbei sind nach dem Gesetz folgende "Stufen" auf dem Weg zum Erwerb des Vollrechts zu beachten (vgl hierzu: Urteil vom 29. April 1997, SozR 3-5060 Art. 6 § 4 Nr. 3 [S 21 f]; Urteil vom 29. Januar 2004, B 4 RA 29/03 R, BSGE 92, 113, 125 = SozR 4-2600 § 46 Nr. 1; Vorlagebeschlüsse vom 16. Dezember 1999, B 4 RA 18/99 R, S 32 f, 35 f, 40 und 63 des Umdrucks sowie B 4 RA 11/99 R, S 19 f des Umdrucks; Vorlagebeschluss vom 16. November 2000, B 4 RA 3/00 R, S 26 bis 30 des Umdrucks; Vorlagebeschluss vom 30. März 2004, B 4 RA 24/02 R, S 22 bis 24 des Umdrucks; Urteil vom 14. März 2006, B 4 RA 55/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen):.

    Die Anwartschaft unterfällt nicht dem Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG, wohl aber dem des Art. 2 Abs. 1 GG (dazu: BSG, Urteil vom 14. März 2006, B 4 RA 55/04 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 05.09.2006 - B 4 R 75/06 R

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Anscheins-Verwaltungsakt zur

    b) Das der Klägerin gegen die Beklagte seit 29. Mai 1997 zustehende Vollrecht (Stammrecht) auf Rente als auch die daraus als dessen Rechtsfrüchte zu Beginn eines jeden Monats entstehenden (Einzel-)Ansprüche auf Zahlung eines Betrags in Höhe des Geldwerts des Stammrechts sind als subjektiv-öffentliche vermögenswerte Rechte gegen die Beklagte auch gegenüber Eingriffen der gesetzgebenden Gewalt der Bundesrepublik Deutschland individualgrundrechtlich eigentumsgeschützt iS des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl zuletzt BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 55/04 R, RdNr 22, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

    b) Kein Rentner hat ein allgemeines gesetzliches oder verfassungsrechtliches subjektives Recht gegen die - hier nicht beklagte - Bundesrepublik Deutschland, eine bloß objektiv-rechtliche Gesetzeslage, die für ihn wirtschaftlich günstig ist, nicht zu verändern oder wiederherzustellen (hierzu zuletzt: BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 55/04 R, RdNr 32, unter Bezugnahme auf BVerfGE 71, 255, 272 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

    3 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 3 GG ist in seiner Ausprägung als Verbot der ungerechtfertigten Gleich- und Verschiedenbehandlung von Personengruppen aber nur dann beeinträchtigt, wenn die Rechte verschiedener Personengruppen, bezogen auf den jeweiligen Regelungsgegenstand des Gesetzes und gemessen an dessen materiellem Differenzierungskriterium, nämlich der Aufgabe des Gesetzes, ungleich oder aufgabenwidrig gleich behandelt werden (vgl hierzu zuletzt: BSG, Urteil vom 14. März 2006 - B 4 RA 55/04 R, RdNr 36 mwN, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen).

  • BSG, 22.03.2011 - B 2 U 4/10 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Unterlassungszwang -

    Die Klägerin konnte ihr Begehren auf die Verpflichtungsklage umstellen, weil die von ihr bisher neben der Anfechtungsklage erhobene unechte Leistungsklage die Verpflichtungsklage, die auf die Bewilligung eines Anspruchs auf die begehrte Leistung gerichtet ist, konsumiert (vgl BSG vom 14.3.2006 - B 4 RA 55/04 R - BSGE 96, 83 = SozR 4-2600 § 166 Nr. 2).
  • BSG, 21.01.2009 - B 12 AL 2/07 R

    Arbeitslosenversicherung - Empfänger von Arbeitslosenhilfe - Krankengeldbezug in

    Die Anknüpfung an die "gezahlte Arbeitslosenhilfe" wurde als Maßnahme angesehen, die in einer sozialpolitisch vernünftigen Weise der Tatsache Rechnung trage, dass die Alhi eine bedürftigkeitsabhängige staatliche Leistung sei, die der teilweisen Aufrechterhaltung des früheren Lebensstandards diene, und bei langjährigen Beziehern von Alhi durch die Einführung einer bedarfsorientierten sozialen Grundsicherung im Alter kompensiert werden könne (S 205; vgl zu den mit dem HSanG verfolgten Regelungszwecken auch BSG, Urteil vom 8.12.2005, B 13 RJ 49/04 R, SozR 4-2600 § 166 Nr. 1 RdNr 24, und Urteil vom 14.3.2006, B 4 RA 55/04 R, SozR 4-2600 § 166 Nr. 2 RdNr 18).

    Dass das Gesetz mit dem Ziel, die Beitragslast des Bundes zu reduzieren, bei Beziehern von Alhi die Bemessungsgrundlage der Beiträge hieraus zur GRV, GKV und SPV (zur Verfassungsmäßigkeit der Beitragsbemessungsgrundlage in der GRV im Hinblick auf ihre Folgen im Leistungsrecht vgl BSG SozR 4-2600 § 166 Nr. 1 RdNr 20 ff; SozR 4-2600 § 166 Nr. 2 RdNr 15 ff) anders regelte als die - zu Lasten der Klägerin als Sozialversicherungsträger gehende, für den Versicherten indessen leistungsrechtlich möglicherweise günstigere - Bemessungsgrundlage der Beiträge aus dem Krg zur ArblV, ist indes nicht willkürlich.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 20 AS 84/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 14.03.2006 (B 4 RA 55/04 R) darauf hingewiesen, dass das subjektiv-öffentliche Recht der Rentenanwartschaft nach Erfüllung der Wartezeit, das noch keinen vom Gesetz zugewiesenen konkreten Vermögenswert hat, nicht beeinträchtigt wird.

    Es gibt aber kein subjektives Recht des Einzelnen gegen die gesetzgebende Gewalt, auf den Fortbestand einer bloß objektiv-rechtlichen Gesetzeslage zu vertrauen, die ihm günstig ist und ihm Aussichten auf künftigen Erwerb von Rechten vermittelt (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 14.03.2006, B 4 RA 55/04 R).

    Tatsächliche Ungleichheiten, wie hier durch den Bezug von SGB II-Leistungen, sind jedoch vom Gesetzgeber nicht verpflichtend, auch unter Berücksichtigung des Sozialstaatsprinzips, auszugleichen (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 14.03.2006, B 4 RA 55/04 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2012 - L 1 R 311/11
    Für die Zeit ab 1. Januar 2000 wurde die rechtmäßig zustehende Alhi als versichertes fiktives Entgelt eingesetzt (BSGE 96, 83 = SozR 4 -2600 § 166 Nr. 2).

    Der Entrichtung von Beiträgen zur Rentenversicherung kann kein intensiverer verfassungsrechtlicher Schutz zukommen als der Arbeitslosenhilfe selbst (vgl LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. September 2009 - L 22 R 1645/07; BSGE 91, 94 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 1 mwN; BSGE 96, 83).

    Das BSG hat ausdrücklich entschieden, dass die Orientierung am Zahlbetrag nicht sachwidrig war und dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum damit nicht überschritten hat (vgl. die ausführliche Begründung in BSGE 96, 83).

  • BSG, 05.11.2019 - B 13 R 257/18 B

    Nachzahlung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung

    Ebenfalls unzulässig ist die Beschwerde, soweit der Kläger eine Divergenz der angegriffenen Berufungsentscheidung zum Urteil des BSG vom 14.3.2006 - B 4 RA 55/04 R - geltend macht.

    Der Kläger zitiert zwar aus einer Entscheidung des BSG (Urteil vom 14.3.2006 - B 4 RA 55/04 R - BSGE 96, 83 = SozR 4-2600 § 166 Nr. 2, RdNr 33).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.08.2018 - L 1/12 R 71/17
    Zur weiteren Begründung bezieht er sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. März 2006 (B 4 RA 55/04 R, Rn. 33, nach juris).

    So kommt es auch in der vom Kläger zitierten Entscheidung zum Ausdruck (Urteil des BSG vom 14.03.2006, B 4 RA 55/04 R, Rz. 33, nach juris).

  • BSG, 18.05.2006 - B 4 RA 33/05 R

    Bewertung eines freiwillig gezahlten Beitrags neben beitragsfreien Zeiten -

  • LSG Hessen, 23.03.2015 - L 9 U 138/13

    Anerkennung eines atopischen Ekzems als Berufskrankheit gemäß BKV Anl. 1 Nr. 5101

  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.09.2009 - L 22 R 1645/07

    Versicherungspflichtiges Entgelt, Bezug von Arbeitslosenhilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 94/14

    Streit über die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen die einem

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - L 3 R 1587/07

    Verfassungsmäßigkeit des vollen Beitrags der Rentenbezieher zur sozialen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.02.2022 - L 2 AS 261/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen

  • LSG Hessen, 14.04.2014 - L 1 KR 432/12

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2015 - L 11 KA 13/15

    Streit über die aufschiebende Wirkung von Drittwidersprüchen gegen erteilte

  • LSG Bayern, 19.07.2007 - L 11 AS 345/06

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

  • BSG, 31.05.2017 - B 5 R 28/16 BH

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Offensichtlich rechtsmissbräuchliches

  • LSG Hamburg, 07.02.2013 - L 4 AS 288/12
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