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   BSG, 14.03.2016 - B 8 SO 85/15 B   

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https://dejure.org/2016,6394
BSG, 14.03.2016 - B 8 SO 85/15 B (https://dejure.org/2016,6394)
BSG, Entscheidung vom 14.03.2016 - B 8 SO 85/15 B (https://dejure.org/2016,6394)
BSG, Entscheidung vom 14. März 2016 - B 8 SO 85/15 B (https://dejure.org/2016,6394)
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  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 8 SO 85/15 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - ggf sogar des Schrifttums - angeben, welche Rechtsfrage sich stellt, dass diese noch nicht geklärt ist, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfrage aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine Klärung erwarten lässt (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59 und 65).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 8 SO 85/15 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nur, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31): Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39; SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BVerfG, 24.10.2000 - 1 BvR 1412/99

    Keine Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung einer

    Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 8 SO 85/15 B
    Dies erfordert es, dass der Beschwerdeführer den nach seiner Auffassung vom Revisionsgericht einzuschlagenden Weg der Nachprüfung des angefochtenen Urteils und damit insbesondere den Schritt darlegt, der die Entscheidung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage notwendig macht (dazu BVerfG SozR 3-1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 21.09.2010 - B 12 KR 17/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung des Verfahrensmangels - Verletzung von §

    Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 8 SO 85/15 B
    Mit dem Vorwurf, das LSG habe das rechtliche Gehör (§ 62 SGG) und insoweit insbesondere seine Hinweispflichten (vgl § 106 SGG) verletzt, weil es in der mündlichen Verhandlung nicht klargestellt habe, dass es die ärztliche Stellungnahme berücksichtigen werde, können die Voraussetzungen einer Rüge nach § 103 SGG nicht umgangen werden (vgl nur BSG, Beschluss vom 21.9.2010 - B 12 KR 17/10 B).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 8 SO 85/15 B
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann ein anwaltlich vertretener Beteiligter dabei nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (vgl nur BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN).
  • BSG, 10.09.1998 - B 7 AL 36/98 R

    Revisionsbegründung - Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 8 SO 85/15 B
    Um mit Erfolg geltend zu machen, dass durch die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs der Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) verletzt worden ist, muss ein Beschwerdeführer wegen § 557 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO), der über § 202 SGG anwendbar ist (vgl nur BSG, Urteil vom 10.9.1998 - B 7 AL 36/98 R - mwN), schlüssig vortragen, dass die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (vgl zuletzt BSG, Beschluss vom 13.10.2015 - B 13 R 227/15 B - mwN).
  • BSG, 13.10.2015 - B 13 R 227/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - Ablehnung eines

    Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 8 SO 85/15 B
    Um mit Erfolg geltend zu machen, dass durch die Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs der Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz) verletzt worden ist, muss ein Beschwerdeführer wegen § 557 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO), der über § 202 SGG anwendbar ist (vgl nur BSG, Urteil vom 10.9.1998 - B 7 AL 36/98 R - mwN), schlüssig vortragen, dass die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs nicht nur fehlerhaft, sondern greifbar gesetzwidrig und damit willkürlich war (vgl zuletzt BSG, Beschluss vom 13.10.2015 - B 13 R 227/15 B - mwN).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.07.2015 - L 5 SO 25/15

    Sozialamt muss keine Gleitsichtbrille zahlen

    Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 8 SO 85/15 B
    L 5 SO 25/15 (LSG Rheinland-Pfalz).
  • SG Mainz, 16.12.2014 - S 16 SO 8/14

    Gleitsichtbrille kann nach § 31 SGB XII übernommen werden

    Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 8 SO 85/15 B
    S 16 SO 8/14 (SG Mainz).
  • BSG, 25.06.1980 - 1 BA 23/80

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BSG, 14.03.2016 - B 8 SO 85/15 B
    Klärungsfähig ist eine Rechtsfrage nur, wenn sie für den zu entscheidenden Fall rechtserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31): Über die aufgeworfene Rechtsfrage müsste das Revisionsgericht also - in Ergänzung zur abstrakten Klärungsbedürftigkeit - konkret-individuell sachlich entscheiden können (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 39; SozR 1500 § 160a Nr. 31).
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