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   BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R   

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https://dejure.org/2018,5386
BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R (https://dejure.org/2018,5386)
BSG, Entscheidung vom 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R (https://dejure.org/2018,5386)
BSG, Entscheidung vom 14. März 2018 - B 12 KR 12/17 R (https://dejure.org/2018,5386)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Sozialversicherungspflicht beziehungsweise -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der Informationstechnologie - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Einsatz in Drittunternehmen - Vertragskette - Berücksichtigung weiterer Vertragsbeziehungen bei ...

  • Wolters Kluwer

    Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit bei der Leistungserbringung im Bereich der Informationstechnologie in Drittunternehmen auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit; Anforderungen an ...

  • rewis.io

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der Informationstechnologie - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Einsatz in Drittunternehmen - Vertragskette - Berücksichtigung weiterer Vertragsbeziehungen bei Statusfeststellung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit bei der Leistungserbringung im Bereich der Informationstechnologie in Drittunternehmen auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen

  • datenbank.nwb.de

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der Informationstechnologie - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - Einsatz in Drittunternehmen - Vertragskette - Berücksichtigung weiterer Vertragsbeziehungen bei Statusfeststellung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 671
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Aufenthaltsort - Familienhaushalt

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R
    Hierdurch hat die Klägerin die nach § 66 Abs. 2 S 1 SGG aufgrund unterlassener Rechtsbehelfsbelehrung geltende Jahresfrist für den Widerspruch gewahrt (so bereits zu einer vergleichbaren Fallgestaltung BSG Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R - BSGE 90, 143, 146 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 5 S 30 f).

    Es kann offenbleiben, ob eine Zurückverweisung an die Vorinstanz allein zum Zweck der Nachholung des Vorverfahrens erfolgen könnte (BSG Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 13/12 R - BSGE 112, 170 = SozR 4-1500 § 54 Nr. 27, RdNr 7 ff; Röhl in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 170 RdNr 35; aA BSG Urteil vom 21.11.2002 - B 3 KR 13/02 R - BSGE 90, 143, 145 f = SozR 3-2500 § 37 Nr. 5 S 30 wenn hinsichtlich eines Teiles des Verfahrensgegenstandes im Revisionsverfahren durchentschieden werden kann).

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R
    Insoweit ist zu beachten, dass sich das Weisungsrecht eines Arbeitgebers je nach den Umständen auch darauf erstrecken kann, dass der Beschäftigte zur Arbeitsleistung in die Betriebe von Endkunden entsandt wird, da die Dienstleistung auch dann fremdbestimmt bleibt (zur Beschäftigung in einem Dreiecksverhältnis vgl bereits BSG Urteil vom 4.6.1998 - B 12 KR 5/97 R - SozR 3-2400 § 7 Nr. 13, SozR 3-2200 § 441 Nr. 2 ) .
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 14/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer selbstständigen Aerobic-Trainerin

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R
    Es liegen keine revisionsrechtlich verwertbaren Feststellungen vor, wenn das Berufungsgericht den Vortrag der Beteiligten lediglich inhaltlich referiert oder den Text der Entscheidungsgründe des SG wörtlich wiedergibt ("copy-and-paste"), sofern nicht erkennbar ist, welche Tatsachen es seiner Entscheidung aufgrund eigener Erkenntnis zugrunde gelegt hat (vgl BSG Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12; BSG Urteil vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - Juris RdNr 12; BSG Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R - SozR 4-3500 § 35 Nr. 3 RdNr 17) .
  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zum Ganzen zB BSG Urteil vom 16.8.2017 - B 12 KR 14/16 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 31 RdNr 17 mwN und BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 30 RdNr 21 mwN, jeweils auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen; BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr 13 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG Beschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R
    Wird in einem solchen Fall ein wegen der Feststellung eines Tatbestandselements unvollständiger Verwaltungsakt durch einen weiteren Verwaltungsakt um das fehlende Element zu einer vollständigen Feststellung ergänzt, liegt darin eine insgesamt erneuernde Feststellung mit der Folge, dass der zweite Verwaltungsakt den ersten iS von § 96 Abs. 1 SGG (iVm § 153 Abs. 1 SGG) ersetzt (BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 13) .
  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten der Räumung einer Wohnung bei Umzug in ein

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R
    Es liegen keine revisionsrechtlich verwertbaren Feststellungen vor, wenn das Berufungsgericht den Vortrag der Beteiligten lediglich inhaltlich referiert oder den Text der Entscheidungsgründe des SG wörtlich wiedergibt ("copy-and-paste"), sofern nicht erkennbar ist, welche Tatsachen es seiner Entscheidung aufgrund eigener Erkenntnis zugrunde gelegt hat (vgl BSG Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12; BSG Urteil vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - Juris RdNr 12; BSG Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R - SozR 4-3500 § 35 Nr. 3 RdNr 17) .
  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, dh den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG Urteil vom 23.5.2017 - B 12 KR 9/16 R - SozR 4-2400 § 26 Nr. 4 RdNr 24 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R
    Während des erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahrens hat die Beklagte daher den Bescheid vom 1.3.2012 erlassen und notwendige Feststellungen zum Vorliegen von Versicherungspflicht und zur Bezeichnung des Rechtsverhältnisses im Verfügungssatz "ergänzt" (vgl BSG Urteil vom 11.3.2009 - B 12 R 11/07 R - BSGE 103, 17 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2, Leitsatz und RdNr 11 ff; BSG Urteil vom 4.6.2009 - B 12 R 6/08 R - Juris RdNr 13 ff) .
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R
    Es liegen keine revisionsrechtlich verwertbaren Feststellungen vor, wenn das Berufungsgericht den Vortrag der Beteiligten lediglich inhaltlich referiert oder den Text der Entscheidungsgründe des SG wörtlich wiedergibt ("copy-and-paste"), sofern nicht erkennbar ist, welche Tatsachen es seiner Entscheidung aufgrund eigener Erkenntnis zugrunde gelegt hat (vgl BSG Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 12; BSG Urteil vom 22.6.2005 - B 12 RA 14/04 R - Juris RdNr 12; BSG Urteil vom 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R - SozR 4-3500 § 35 Nr. 3 RdNr 17) .
  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R
    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 17 mwN) .
  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 99/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 13/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versicherter - Krankenkasse - Klage auf

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BSG, 16.03.2017 - B 10 LW 1/15 R

    Nachholung einer Anhörung im zurückverwiesenen Berufungsverfahren

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

  • BSG, 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R

    Sozialversicherungspflicht - ehrenamtlich tätiger Kreishandwerksmeister mit

  • BSG, 04.09.2018 - B 12 KR 11/17 R

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nebst

    § 7a SGB IV ermächtigt nicht zur bloßen (unzulässigen) Elementenfeststellung einer abhängigen Beschäftigung, sondern verpflichtet nach ständiger Rechtsprechung zur Feststellung der Versicherungspflicht ( vgl BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 12/17 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 34 RdNr 15 mwN ) .

    Revisionsrechtlich verwertbare Feststellungen liegen dann nicht vor, wenn das Berufungsgericht den Vortrag der Beteiligten lediglich inhaltlich referiert und nicht erkennbar ist, welche Tatsachen es seiner Entscheidung aufgrund eigener Erkenntnis zugrunde gelegt hat ( BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 12/17 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 34 RdNr 27 ff ) .

  • BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R

    Kein Ausschluss von Sozialversicherungspflicht durch Vertragsbeziehung mit

    Nach ständiger Senatsrechtsprechung sind, wenn eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten erbracht wird, im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens auch diese weiteren Rechtsbeziehungen zu betrachten (vgl BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 KR 12/17 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 34 RdNr 33; BSG Urteil vom 4.6.2019 - B 12 R 12/18 R - juris RdNr 14) .
  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 49/18 R

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des

    Dies setzt voraus, dass der Regelungsgegenstand des weiteren Verwaltungsakts mit dem des früheren identisch ist (stRspr; vgl letztens etwa BSG vom 14.3.2018 - B 12 KR 12/17 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 34 RdNr 17) .

    e) Das ist nicht anders zu sehen, weil eine Feststellung zum Grund eines Ersatzanspruchs nach § 34 Abs. 1 SGB II als unzulässige Elementenfeststellung ausgeschlossen ist und dem Leistungsbescheid deshalb eine erneuernde Feststellungswirkung derart zukommt, dass der Grundlagenbescheid durch ihn nach § 96 Abs. 1 SGG ersetzt wird (hierzu letztens BSG vom 14.3.2018 - B 12 KR 12/17 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 34 RdNr 15 mwN) ; so liegt es - anders als vom LSG zugrunde gelegt - nicht (dazu sogleich 4.) .

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