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   BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R   

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https://dejure.org/2018,5383
BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R (https://dejure.org/2018,5383)
BSG, Entscheidung vom 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R (https://dejure.org/2018,5383)
BSG, Entscheidung vom 14. März 2018 - B 12 R 3/17 R (https://dejure.org/2018,5383)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Sozialversicherungspflicht - Instrumentalmusiklehrer (hier: Gitarrenlehrer) an einer städtischen Musikschule auf honorarvertraglicher Basis - Bindung an Rahmenlehrpläne - Vereinbarung eines selbstständigen Dienstverhältnisses - gelebtes Vertragsverhältnis - abhängige ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Musikschullehrers in einem freien Dienstverhältnis zu einer kommunalen Musikschule; Keine persönliche Abhängigkeit und Weisungsunterworfenheit im Wege einer "funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess"

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Sozialversicherungspflicht - Instrumentalmusiklehrer (hier: Gitarrenlehrer) an einer städtischen Musikschule auf honorarvertraglicher Basis - Bindung an Rahmenlehrpläne - Vereinbarung eines selbstständigen Dienstverhältnisses - gelebtes Vertragsverhältnis - abhängige ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7 Abs. 1 ; SGB VI § 2 Abs. 1 S. 1
    Keine Sozialversicherungspflicht eines Musikschullehrers in einem freien Dienstverhältnis zu einer kommunalen Musikschule

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur Sozialversicherungspflicht

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Versicherungs- und Beitragsrecht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur Sozialversicherungspflicht ...

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Musikschullehrer - Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur Sozialversicherungspflicht

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Musiklehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur Sozialversicherungspflicht

  • versr.de (Kurzinformation)

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur Sozialversicherungspflicht

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur Sozialversicherungspflicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beachtung von Lehrplanwerken führt bei Musikschullehrern nicht zur Sozialversicherungspflicht - Lehrer und kommunale Musikschule haben freies Dienstverhältnis vereinbart und gelebt

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Stadt A. ./. DRV Bund und Beigeladene

    Beitragsrecht, Krankenversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 125, 177
  • NZS 2018, 470
 
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Wird zitiert von ... (142)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 792/16

    Musikschullehrer - Honorarvertrag

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R
    Im Gegenteil nimmt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung an, dass Lehrer an Musikschulen nur dann als Arbeitnehmer anzusehen sind, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder im Einzelfall festzustellende Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Grad der persönlichen Abhängigkeit gegeben ist (vgl aktuell zu Musikschullehrern BAG Urteil vom 21.11.2017 - 9 AZR 117/17 - Juris; BAG Urteil vom 17.10.2017 - 9 AZR 792/16 - Juris; BAG Urteil vom 27.6.2017 - 9 AZR 851/16 - Juris; BAG Urteil vom 27.6.2017 - 9 AZR 852/16 - Juris mwN) .

    Danach führt eine Vertragsformulierung, in der die Vertragsparteien vereinbart haben, dass die Musikschullehrer bei der Gestaltung und Durchführung ihres Unterrichtes frei und an Weisungen der Musikschule nicht gebunden sind und die Vertragspartner über die dem Unterricht zugrunde zu legenden Lehrpläne (Lehrpläne des Verbandes deutscher Musikschulen oder andere Lehrpläne) Einvernehmen herstellen, nicht zur Annahme von Weisungsrechten (vgl BAG Urteil vom 17.10.2017 - 9 AZR 792/16 - Juris RdNr 20) .

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R
    Dem Willen der Vertragsparteien, keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begründen zu wollen, kommt nach der Rechtsprechung des BSG aber indizielle Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine abhängige Beschäftigung sprechen (vgl BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 26 mwN) .

    Anhaltspunkte dafür, dass der Vertragsschluss und die darin übereinstimmend getroffenen Regelungen allein aufgrund eines erheblichen Ungleichgewichts der Verhandlungspositionen oder unter Ausnutzung besonderer Umstände des Beigeladenen zu 1. (denkbar wären zB geschäftliche Unerfahrenheit, Ausnutzung einer akuten Zwangslage bzw Notsituation) zustande gekommen sind (vgl BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 26 mwN) , liegen nicht vor.

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R
    b) Fehlen zwingende gesetzliche Rahmenvorgaben und kann die im vorliegenden Fall zu prüfende Tätigkeit als Lehrer sowohl in der Form einer Beschäftigung als auch in der einer selbstständigen Tätigkeit erbracht werden (vgl § 2 Abs. 1 S 1 SGB VI; hierzu auch BSG Urteil vom 12.2.2004 - B 12 KR 26/02 R - USK 2004-25 mwN) , kommt den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer/Auftragnehmer und Arbeitgeber/Auftraggeber zwar keine allein ausschlaggebende, so doch eine gewichtige Rolle zu.
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R
    In allen Rechtszügen war der Auffangstreitwert festzusetzen (vgl zB BSG Urteil vom 11.3.2009 - B 12 R 11/07 R - BSGE 103, 17 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 RdNr 30; BSG Urteil vom 4.6.2009 - B 12 R 6/08 R - USK 2009-72; BSG Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R - Die Beiträge Beilage 2014, 387, 400) , weil Gegenstand des Rechtsstreits nicht (auch) eine Beitrags(nach)forderung war.
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zum Ganzen zB BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr 13 mwN; BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr 15 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG Beschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .
  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zum Ganzen zB BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr 13 mwN; BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr 15 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG Beschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R
    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zum Ganzen zB BSG Urteil vom 30.4.2013 - B 12 KR 19/11 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 21 RdNr 13 mwN; BSG Urteil vom 29.8.2012 - B 12 KR 25/10 R - BSGE 111, 257 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 17, RdNr 15 mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG Beschluss vom 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R
    In allen Rechtszügen war der Auffangstreitwert festzusetzen (vgl zB BSG Urteil vom 11.3.2009 - B 12 R 11/07 R - BSGE 103, 17 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 RdNr 30; BSG Urteil vom 4.6.2009 - B 12 R 6/08 R - USK 2009-72; BSG Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R - Die Beiträge Beilage 2014, 387, 400) , weil Gegenstand des Rechtsstreits nicht (auch) eine Beitrags(nach)forderung war.
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R
    In allen Rechtszügen war der Auffangstreitwert festzusetzen (vgl zB BSG Urteil vom 11.3.2009 - B 12 R 11/07 R - BSGE 103, 17 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 RdNr 30; BSG Urteil vom 4.6.2009 - B 12 R 6/08 R - USK 2009-72; BSG Urteil vom 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R - Die Beiträge Beilage 2014, 387, 400) , weil Gegenstand des Rechtsstreits nicht (auch) eine Beitrags(nach)forderung war.
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 852/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

    Auszug aus BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R
    Im Gegenteil nimmt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung an, dass Lehrer an Musikschulen nur dann als Arbeitnehmer anzusehen sind, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder im Einzelfall festzustellende Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderliche Grad der persönlichen Abhängigkeit gegeben ist (vgl aktuell zu Musikschullehrern BAG Urteil vom 21.11.2017 - 9 AZR 117/17 - Juris; BAG Urteil vom 17.10.2017 - 9 AZR 792/16 - Juris; BAG Urteil vom 27.6.2017 - 9 AZR 851/16 - Juris; BAG Urteil vom 27.6.2017 - 9 AZR 852/16 - Juris mwN) .
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17

    Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Dem Willen der Vertragsparteien kommt nach der Rechtsprechung des Senats jedoch generell nur dann überhaupt eine potentielle Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen (vgl BSG Urteil vom 13.7.1978 - 12 RK 14/78 - SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 38 f; zur Situation eines non-liquet BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - BSGE 125, 177 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 36, RdNr 13 ; Schlegel in Küttner, Personalbuch, 26. Aufl 2019, Arbeitnehmer RdNr 82) .
  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Dem Willen der Vertragsparteien kommt nach der Rechtsprechung des Senats jedoch generell nur dann überhaupt eine potentielle Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen (vgl BSG Urteil vom 13.7.1978 - 12 RK 14/78 - SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 38 f; zur Situation eines non-liquet BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - BSGE 125, 177 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 36, RdNr 13 ; Schlegel in Küttner, Personalbuch, 26. Aufl 2019, Arbeitnehmer RdNr 82) .
  • BSG, 28.06.2022 - B 12 R 3/20 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Lehrerin an einer städtischen

    Allenfalls wenn nach der Gesamtabwägung aller Umstände diese gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine abhängige Beschäftigung sprechen, kann im Einzelfall dem Willen der Vertragsparteien eine gewichtige indizielle Bedeutung zukommen (vgl BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - BSGE 125, 177 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 36, RdNr 13 ) .

    Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe und ausgehend von den nicht mit Revisionsrügen angegriffenen und daher bindenden (§ 163 SGG) Feststellungen des LSG überwiegen nach dem Gesamtbild der Tätigkeit der Beigeladenen - anders als in der Senatsentscheidung zum Gitarrenlehrer vom 14.3.2018 (B 12 R 3/17 R - BSGE 125, 177 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 36) - die Indizien für eine abhängige Beschäftigung.

    Zwar handelt es sich insoweit lediglich um Rahmenvorgaben (vgl BSG Urteil vom 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - BSGE 125, 177 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 36, RdNr 20 f) , doch ist für eine selbstständige Tätigkeit nur Raum, wenn die bestehende Weisungsfreiheit die Tätigkeit insgesamt als eine unternehmerische kennzeichnet.

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