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   BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B   

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https://dejure.org/2012,13530
BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B (https://dejure.org/2012,13530)
BSG, Entscheidung vom 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B (https://dejure.org/2012,13530)
BSG, Entscheidung vom 14. Mai 2012 - B 8 SO 78/11 B (https://dejure.org/2012,13530)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung der Breitenwirkung

  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung der Breitenwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.12.1993 - 7 BAr 112/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B
    Einzelfälle oder nur gelegentlich auftauchende Vergleichsfälle rechtfertigen die Zulassung der Revision nicht (BSG, Beschluss vom 6.12.1993 - 7 BAr 112/93 - mwN) .
  • BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 22.90

    Sozialhilfe - Auskunft - Verwaltungsverfahren - Mitwirkung - Auskunftsverlangen -

    Auszug aus BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B
    Daneben liege eine Divergenz zu der Entscheidung des BVerwG vom 21.1.1993 - 5 C 22/90 - vor.
  • BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 28.75

    Ausbildungsförderung - Unterhaltsanspruch - Überleitungsanzeige - Negativ-Evidenz

    Auszug aus BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B
    Die Rechtsauffassung des LSG sei auch mit der Entscheidung des BVerwG vom 6.11.1975 - V C 28.75 - und den Entscheidungen BVerwGE 56, 300 ff, und 87, 217 ff unvereinbar.
  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 61.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung

    Auszug aus BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B
    Die Rechtsauffassung des LSG sei auch mit der Entscheidung des BVerwG vom 6.11.1975 - V C 28.75 - und den Entscheidungen BVerwGE 56, 300 ff, und 87, 217 ff unvereinbar.
  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 6/80

    Leistungsbescheide bei Lehrstellenwechsel werden Gegenstand des Verfahrens

    Auszug aus BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B
    Schließlich widerspreche das Urteil des LSG auch der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), das in seiner Entscheidung vom 23.6.1981 - 7 RAr 6/80 - ausdrücklich auf die Rechtsprechung des BVerwG zur Negativevidenz Bezug nehme.
  • BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung

    Auszug aus BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B
    Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Abweichung (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67 S 91) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss er mithin eine konkrete Rechtsfrage aufwerfen, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (so genannte Breitenwirkung) darlegen (vgl nur: BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15

    1. Prüfung der Negativevidenz bei vermeintlich höchstrichterlich geklärter

    § 52 Abs. 2 GKG eröffnet eine solche Möglichkeit nicht, wenn die Bestimmung des konkreten Streitwerts nach der Bedeutung der Sache nicht möglich ist (Bundessozialgericht, Beschl. v. 14.5.2012 - BSG Aktenzeichen B 8 SO 78/11 B -, juris Rn. 12; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen - Urt. v. 26.1.2015 - Aktenzeichen L 20 SO 12/14 -, juris Rn. 54).
  • BSG, 07.03.2017 - B 2 U 140/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - gesetzliche Unfallversicherung - Klage auf

    Nur in Einzelfällen oder nur in gelegentlich auftauchenden Vergleichsfällen sich stellende Rechtsfragen rechtfertigen die Zulassung der Revision nicht, auch wenn sie noch nicht höchstrichterlich entschieden sind (vgl BSG vom 14.5.2012 - B 8 SO 78/11 B - Juris; BSG vom 6.12.1993 - 7 BAr 112/93 - mwN) .

    Es muss daher der Beschwerdebegründung zu entnehmen sein, dass den aufgezeigten Fragen über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung für eine Mehrzahl ähnlich gelagerter Prozesse zukommen könnte (vgl BSG vom 14.5.2012 - B 8 SO 78/11 B - Juris; BSG vom 26.1.2012 - B 5 R 334/11 B - NZS 2012, 428) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2015 - L 20 SO 12/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Kein Übergang von Ansprüchen gegen einen nach

    Ein Abschlag ist auf den Auffangstreitwert für Auskunftsansprüche nicht vorzunehmen; denn § 52 Abs. 2 GKG eröffnet diese Möglichkeit nicht, wenn die Bestimmung eines konkreten Streitwerts nach der Bedeutung nicht möglich ist (vgl. BSG, Beschluss vom 14.05.2012 - B 8 SO 78/11 B Rn. 12).
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