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   BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94   

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https://dejure.org/1995,2541
BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94 (https://dejure.org/1995,2541)
BSG, Entscheidung vom 14.06.1995 - 3 RK 21/94 (https://dejure.org/1995,2541)
BSG, Entscheidung vom 14. Juni 1995 - 3 RK 21/94 (https://dejure.org/1995,2541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Aussetzung eines Verfahrens - Anforderungen an die Vorlage zum Bundesverfassungsgericht - Festsetzung der Festbeträge von Hörhilfen

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung von Festbeträgen für Hilfsmittel ; Verstoß gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie; Anforderungen an die Kompetenz zur Festsetzung von Hilfsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94
    Der Senat hat bereits entschieden, daß die Arzneimittelhersteller als Leistungserbringer von der Festbetragsfestsetzung in ihrem Grundrecht aus Art. 12 GG betroffen werden (BSG Beschluß vom 14. Juni 1995 - 3 RK 20/94 -).

    Die Annahme des Ministeriums, der Gesetzgeber habe keinem, also weder dem Versicherten noch dem Leistungserbringer eine Anfechtungsberechtigung einräumen wollen, ist mit dem Gesetzeszusammenhang nicht zu vereinbaren, wie im Verfahren 3 RK 20/94 ausgeführt.

    Die Festbetragsfestsetzung für Hilfsmittel ist - wie die für Arzneimittel (vgl hierzu BSG Beschluß vom 16. Juni 1995 - 3 RK 20/94) - verfassungsrechtlich iS der Gewaltenteilung Rechtssetzung.

    Insoweit wird auf die angeführte Entscheidung im Verfahren 3 RK 20/94 verwiesen, die die Verhältnisse im Hilfsmittelbereich einbezieht.

    Hinsichtlich der Klage des Klägers zu 1 wird auch insoweit auf die angeführte Entscheidung im Verfahren 3 RK 20/94 verwiesen.

    Im übrigen gelten die Ausführungen zur Mitwirkung privatrechtlich organisierter Verbände an der Rechtssetzung im Vorlagebeschluß im Verfahren 3 RK 20/94 auch für die Klage des Versicherten.

  • BSG, 21.06.1960 - 3 RK 72/55
    Auszug aus BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94
    Beide Klagen sind ohne Bindung an die gestellten Anträge (§ 123 SGG) nach dem Klageziel, die wirklichen oder scheinbaren Rechtswirkungen des Verwaltungsaktes abzuwenden (BSGE 12, 185, 188 = SozR Nr. 25 zu § 55 SGG), als Anfechtungsklage auszulegen, die sowohl im Falle der bloßen Anfechtbarkeit als auch im Falle der Nichtigkeit zum Erfolg führt.

    Nach dem Klageziel ist eine fristgemäße Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts auch als Anfechtungsklage zu prüfen (BSGE 12, 185, 188 = SozR Nr. 25 zu § 55 SGG).

  • EuGH, 27.06.1991 - C-348/89

    Mecanarte-Metalurgica da Lagoa / Alfandega do Porto

    Auszug aus BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94
    Eine bestimmte Reihenfolge der Vorlagen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben (EuGH NVwZ 1993, 461; BSG Beschluß vom 16. Juni 1993 - 14a RKa 8/92 -).
  • BSG, 15.07.1982 - 5b RJ 86/81

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Gerichtskunde; Verweisungstätigkeit

    Auszug aus BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94
    Da die erhobenen Sprungrevisionen nicht auf Mängel des Verfahrens gestützt werden dürfen (§ 161 Abs. 4 SGG), kann offenbleiben, ob der bei der Feststellung gerichtskundiger Tatsachen in der Regel zur Gewährung des rechtlichen Gehörs erforderliche Hinweis des Gerichts auf die eigene Gerichtskunde (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 4; BSG SozR 1500 § 62 Nr. 11; BVerwG Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 111) unterblieben ist und ob die Kläger dies mit dem Vorbringen, über die tatsächlichen Annahmen des SG zur Gefährdung einer ausreichenden und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten sei nicht gesprochen worden, ausreichend gerügt haben.
  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94
    Das war selbst dann der Fall, wenn die Verfahrensfehlerhaftigkeit schon feststand und die Klärung der materiellen Rechtswidrigkeit weitere Tatsachenfeststellungen erforderte (vgl hierzu BSG SozR Nr. 1 zu § 143 SGG; BSGE 59, 206, 210 = SozR 1300 § 45 Nr. 29; BSG vom 17. April 1986 - 7 RAr 127/84 - Die Beiträge 1986, 254 = USK 8675; BSGE 62, 103, 108 = SozR § 48 Nr. 39; BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34); BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSGE 66, 69, 74 = SozR 4100 § 104 Nr. 19).
  • BSG, 16.06.1993 - 14a RKa 8/92

    Gesundheitsreform - Kassenzahnarzt - Zulassung

    Auszug aus BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94
    Eine bestimmte Reihenfolge der Vorlagen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben (EuGH NVwZ 1993, 461; BSG Beschluß vom 16. Juni 1993 - 14a RKa 8/92 -).
  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

    Auszug aus BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94
    Das war selbst dann der Fall, wenn die Verfahrensfehlerhaftigkeit schon feststand und die Klärung der materiellen Rechtswidrigkeit weitere Tatsachenfeststellungen erforderte (vgl hierzu BSG SozR Nr. 1 zu § 143 SGG; BSGE 59, 206, 210 = SozR 1300 § 45 Nr. 29; BSG vom 17. April 1986 - 7 RAr 127/84 - Die Beiträge 1986, 254 = USK 8675; BSGE 62, 103, 108 = SozR § 48 Nr. 39; BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34); BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSGE 66, 69, 74 = SozR 4100 § 104 Nr. 19).
  • BSG, 06.03.1991 - 5 RJ 68/89

    Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs bei Sitzungsniederschriften und

    Auszug aus BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94
    Da die erhobenen Sprungrevisionen nicht auf Mängel des Verfahrens gestützt werden dürfen (§ 161 Abs. 4 SGG), kann offenbleiben, ob der bei der Feststellung gerichtskundiger Tatsachen in der Regel zur Gewährung des rechtlichen Gehörs erforderliche Hinweis des Gerichts auf die eigene Gerichtskunde (vgl BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 4; BSG SozR 1500 § 62 Nr. 11; BVerwG Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 111) unterblieben ist und ob die Kläger dies mit dem Vorbringen, über die tatsächlichen Annahmen des SG zur Gefährdung einer ausreichenden und wirtschaftlichen Versorgung der Versicherten sei nicht gesprochen worden, ausreichend gerügt haben.
  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93

    Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete

    Auszug aus BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94
    Die Begrenzung des Kassenanteils auf 20 DM für Brillengestelle in § 36 Abs. 4 Satz 1 SGB V gilt auch für die auf das Brillengestell entfallenden Dienstleistungen, wie vom Senat bereits entschieden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 und BSG Urteil vom 12. April 1995 - 3 RK 6/93 - für SozR vorgesehen).
  • BSG, 09.11.1989 - 11 RAr 39/89

    Beschäftigungsverhältnis eines Alleingesellschafters einer GmbH,

    Auszug aus BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94
    Das war selbst dann der Fall, wenn die Verfahrensfehlerhaftigkeit schon feststand und die Klärung der materiellen Rechtswidrigkeit weitere Tatsachenfeststellungen erforderte (vgl hierzu BSG SozR Nr. 1 zu § 143 SGG; BSGE 59, 206, 210 = SozR 1300 § 45 Nr. 29; BSG vom 17. April 1986 - 7 RAr 127/84 - Die Beiträge 1986, 254 = USK 8675; BSGE 62, 103, 108 = SozR § 48 Nr. 39; BSGE 63, 37, 43 = SozR 1300 § 45 Nr. 34); BSG SozR 4100 § 103 Nr. 42; BSGE 66, 69, 74 = SozR 4100 § 104 Nr. 19).
  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 6/93

    Begrenzung der Leistungspflicht der Krankenkassen für Brillengestelle

  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 127/84
  • BSG, 28.11.1985 - 11b/7 RAr 128/84

    Vermögensdisposition - Verwaltungsakt - Disposition - Unterhaltsgeld

  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Arbeitslosengeld - Rücknahme eines rechtswidrigen

  • BSG, 27.07.1989 - 11 RAr 7/88

    Verfügbarkeit eines Studenten, Rücknahme eines Verwaltungsaktes wegen fehlender

  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 25/93

    Rentenüberleitung - Übergangsrente - Einigungsvertrag

  • BSG, 18.11.1980 - GS 3/79

    Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung

  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91

    Sozialgerichtsverfahren - Sprungrevision - Form - Zustimmungserklärung des

  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

  • BSG, 06.10.1994 - GS 1/91

    Verwaltungsverfahren - Anhörung - Ermessen - Verwaltungsakt

  • BSG, 09.02.1995 - 3 RK 22/94

    Besetzung des Spruchkörpers bei Streitigkeiten über die Festsetzung von

  • BSG, 10.03.1994 - 2 RU 22/93

    Erstattung der Kosten für eine stationäre Heilbehandlung - Voraussetzungen für

  • BSG, 13.02.1964 - 3 RK 94/59

    Beendigung der Versicherungspflicht - Beurlaubung der werdenden Mutter

  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 14. Juni 1995 (3 RK 21/94) -.
  • BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 2/09 R

    Krankenversicherung - keine Versicherungspflicht bei Anspruch auf Krankenhilfe

    Nachdem der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Beschluss vom 18.11.1980 (GS 3/79, BSGE 51, 23 = SozR 1500 § 161 Nr. 27) entschieden hatte, dass das Revisionsgericht an einen nachträglichen Beschluss des SG über die Zulassung der Sprungrevision auch bei dessen Fehlerhaftigkeit gebunden ist, jedenfalls soweit eine wirksame Entscheidung ohne schwerste Mängel vorliegt, haben der 1. und 3. Senat des BSG nachträgliche Beschlüsse über die Zulassung der Revision durch das SG als bindend angesehen, obwohl eine formgerechte Zustimmungserklärung nach ihrer Auffassung nicht vorlag, und damit eine eigene Prüfungskompetenz verneint (vgl BSG, Urteil vom 30.1.1985, 1 RA 5/84, SozR 1500 § 161 Nr. 31, zu einer dem Antrag nicht beigefügten Zustimmungserklärung, und Beschluss vom 14.6.1995, 3 RK 21/94, USK 95167, zu einer nach damaliger Auffassung nicht der Schriftform entsprechenden Zustimmungserklärung) .
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 36/94

    Zulassung von Heilmittelerbringern

    Deshalb kann die Sprungrevision sehr wohl auf Verfahrensverstöße gestützt werden, die allein prozessuale Konsequenzen aus einer fehlerhaften materiell-rechtlichen Beurteilung des Erstgerichts sind, wie zB die Abweisung der Klage als unzulässig statt als unbegründet, infolge falscher Auslegung des § 54 Sozialgerichtsgesetz (SGG) (BSG Beschluß vom 14. Juni 1995 - 3 RK 21/94 - DOK 1995, 504; BSG Urteil vom 9. September 1986 - 4b RV 9/86; BSG SozR 1500 § 161 Nr. 26; Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 161 RdNr 10).
  • BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Festbetrag - Klagebefugnis einer

    Sie haben geltend gemacht, die Festbetragsfestsetzung durch Allgemeinverfügung (Verwaltungsakt) statt durch Rechtsverordnung sei mit dem Grundgesetz (GG) unvereinbar, und sich dabei auf die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 14. Juni 1995 in den Verfahren 3 RK 20/94 (NZS 1995, 502), 3 RK 21/94 und 3 RK 23/94 berufen.
  • SG Gelsenkirchen, 11.05.1998 - S 10 U 71/98

    Arbeitsunfall - zerstörte Brille - Naturalrestitution - keine

    Er teilt ferner mit, daß die Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Bundessozialgerichts in der Streitsache 3 RK 21/94 vom 14.06.1995 vom Bundesverfassungsgericht auf seine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werde.

    Die Beklagte verpflichtet sich, nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich oder dem rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens 3 RK 21/94 bzw. 3 RK 23/94 den Anspruch des Klägers erneut zu bescheiden.

    ------------------------------------------------------------------ Anlage 3 Gericht: BSG 3. Senat Datum: 1995 14 Az: 3 RK 21/94 NK: SGB 5 § 36 Abs. 1 Fassung: 1988 20, SGB 5 § 36 Abs. 3 Fassung: 1988 20, GG Art. 12 Abs. 1 Fassung: 1968 24, GG Art. 80 Abs. 1 Fassung: 1949 23, GG Art. 20 Abs. 2 Fassung: 1949 23, GG Art. 20 Abs. 3 Fassung: 1949 23, SGB 5 § 35 Fassung: 1988 20 Titelzeile (Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich) Orientierungssatz: Verstößt § 36 iVm § 35 hinsichtlich der Festsetzung von Festbeträgen für Hilfsmittel gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie (Art. 20 GG), gegen Art. 80 GG und gegen Art. 12 GG, weil die Festsetzung nicht als Rechtsnorm durch dazu legitimierte Rechtsetzungsorgane, sondern durch Verwaltungsbehörden erfolgt? Fundstelle: SozSich 1995, 274-275 (Leitsatz 1 und Gründe) ------------------------------------------------------------------ Gericht: BSG 3. Senat Datum: 1995 14 Az: 3 RK 23/94 NK: SGB 5 § 36 Abs. 1 Fassung: 1988 20, SGB 5 § 36 Abs. 3 Fassung: 1988 20, GG Art. 12 Abs. 1 Fassung: 1988 20, GG Art. 80 Abs. 1 Fassung: 1988 20, GG Art. 20 Abs. 2 Fassung: 1988 20, GG Art. 20 Abs. 3 Fassung: 1988 20, SGB 5 § 35 Fassung: 1988 20 Titelzeile (Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich) Orientierungssatz: Verstößt § 36 iVm § 35 SGB 5 hinsichtlich der Festsetzung von Festbeträgen für Hilfsmittel deswegen gegen die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie (Art. 20 GG) sowie gegen Art. 12 GG, weil die Festsetzung nicht als Rechtsnorm durch dazu legitimierte Rechtsetzungsorgane, sondern durch Verwaltungsbehörden erfolgt? Fundstelle: RegNr 21976 (BSG-Intern) ------------------------------------------------------------------ Gericht: SG Hamburg Datum: 1996 11 Az: 23 KR 355/90 NR: SGB 5 § 36 Abs. 2, SGB 5 § 35, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 12 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 2 Titelzeile (Zur Verfassungsmäßigkeit der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich) Orientierungssatz: Verstößt § 36 iVm § 35 SGB 5 hinsichtlich der Festsetzung von Festbeträgen für Hilfsmittel gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie (Art. 20 GG) und gegen Art. 12 GG? Fundstelle: Bibliothek BSG Rechtszug: nachgehend BVerfG 1997 29 1 BvL 3/96 .

  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 23/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich

    Dass eine Regelung durch Verordnung nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil die Festbetragsfestsetzung für Hilfsmittel auf der zweiten Stufe jeweils auf Landesebene erfolgt, hat der Senat im Verfahren 3 RK 21/94 deutlich gemacht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2003 - L 16 KR 22/99

    Krankenversicherung

    Das Bundessozialgericht habe mit Beschlüssen vom 14.06.1995 - 3 RK 20/94, 3 RK 21/94, 3 RK 23/94 - die Verfahren nach Art. 100 Grundgesetz ausgesetzt.
  • SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 372/07

    Anspruch auf eigenanteilsfreie Versorgung mit dem Arzneimittel Sortis(R)

    Da eine Klage direkt gegen die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Festbetragsgruppenbildung durch § 35 Abs. 7 Satz 4 SGB V ausgeschlossen ist und die Klägerin auf eine isolierte Klage direkt gegen den Spitzenverband Bund der Krankenkassen wegen der Festbetragsfestsetzung verzichtet hat (vgl. § 29 Abs. 4 Nr. 3 des Sozialgerichtsgesetzes [SGG] in der ab dem 01.04.2008 geltenden Fassung, im Übrigen § 57 Abs. 4 SGG; eine Klagebefugnis bejahend: Bundessozialgericht, Beschluss vom 14.06.1995, Az. 3 RK 21/94; verneinend: Beck jurisPK-SGB V § 35 Rn. 42), kann die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen allenfalls inzident im Rahmen der vorliegenden Anfechtungs- und Leistungsklage überprüft werden.
  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvL 3/96

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Das Sozialgericht teile die Auffassung des Bundessozialgerichts zur Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Vorschriften in seinen Vorlagebeschlüssen an das Bundesverfassungsgericht vom 14. Juni 1995 (3 RK 20/94, 3 RK 21/94 und 3 RK 23/94).
  • LSG Sachsen, 31.08.2001 - L 1 B 61/00

    Aussetzung eines Verfahrens zur Aufhebung der Festsetzung von Festbeträgen für

    In diesem Fall hätte das SG das Verfahren nach Artikel 100 Abs. 1 Grundgesetz aussetzen müssen, und zwar unabhängig von den drei Vorlagebeschlüssen des BSG vom 14. Juni 1995 (Az: 3 RK 20/94 - Festbeträge für Wirkstoff "Nifedipin", 3 RK 21/94 - Hörhilfen, 3 RK 23/94 - Festbeträge für Sehhilfen).
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