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   BSG, 14.06.2018 - B 14 AS 37/17 R   

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BSG, 14.06.2018 - B 14 AS 37/17 R (https://dejure.org/2018,15931)
BSG, Entscheidung vom 14.06.2018 - B 14 AS 37/17 R (https://dejure.org/2018,15931)
BSG, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - B 14 AS 37/17 R (https://dejure.org/2018,15931)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kinderwohngeld - Berücksichtigung als Einkommen beim Kind trotz Wohngeldberechtigung des Elternteils - Kindergeldüberhang - Anrechnung beim Einkommen des Kindergeldberechtigten

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Berücksichtigung von Kinderwohngeld als Einkommen

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kinderwohngeld - Berücksichtigung als Einkommen beim Kind trotz Wohngeldberechtigung des Elternteils - Kindergeldüberhang - Anrechnung beim Einkommen des Kindergeldberechtigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rechtsportal.de

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II unter Berücksichtigung eines Wohngeldbezugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Kinderwohngeld als Einkommen des Kindes

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    E.H. ./. Jobcenter Cottbus

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

Sonstiges

  • Jurion (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Kinderwohngeld/Anrechnung/Kindergeldüberhang - Anmerkung zum Urteil des BSG vom 14.06.2018 - B 14 AS 37/17" von Dr. Roland Derksen, original erschienen in: SGb 2019, 186 - 192.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 126, 70
  • FamRZ 2018, 1898
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BSG, 11.07.2019 - B 14 AS 23/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Unter Berücksichtigung der insoweit maßgeblichen vorrangigen Sozialleistungen kollidiert die Anerkennung eines entsprechend erhöhten SGB II-Unterkunftsbedarfs des Kindes mit diesem Konzept nicht: Soweit die Gewährung von (Kinder-)Wohngeld die Vermeidung einer Hilfebedürftigkeit des Kindes nach dem SGB II voraussetzt (§ 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 iVm Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG, vgl hierzu BSG vom 14.6.2018 - B 14 AS 37/17 R - BSGE 126, 70 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 84, RdNr 17), ist das Kind in Fällen eines Wechselmodells bei beiden Elternteilen Haushaltsmitglied (§ 5 Abs. 4 Satz 1 WoGG) , sodass der erhöhte grundsicherungsrechtliche Unterkunftsbedarf ggf mit einem erhöhten Wohngeldanspruch korrespondiert.

    d) Würde man demgegenüber, wie vom SG für zulässig gehalten, jeweils den gesamten Unterkunftsbedarf ausschließlich bei dem jeweiligen Elternteil berücksichtigen, wäre die Folge, dass das Kind, obwohl es zwei Wohnungen bewohnt, grundsicherungsrechtlich über keinen eigenen Unterkunftsbedarf verfügt, was den tatsächlichen Gegebenheiten nicht entspricht und auch ansonsten - zB im Hinblick auf einen dann bestehenden Kindergeldüberhang nach § 11 Abs. 1 Satz 5 SGB II (vgl hierzu BSG vom 14.6.2018 - B 14 AS 37/17 R - BSGE 126, 70 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 84; vgl zum Kopfteilprinzip zuletzt BSG vom 14.2.2018 - B 14 AS 17/17 R - BSGE 125, 146 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 94) - problematisch sein kann.

  • BSG, 14.05.2020 - B 14 AS 7/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Vor allem bietet ein solcher Vermerk - vom fehlenden Beweiswert abgesehen - mindestens in den nicht selten komplexen Fragen der Einkommensermittlung (vgl letztens etwa BSG vom 26.7.2016 - B 4 KG 2/14 R - BSGE 122, 11 = SozR 4-5870 § 6a Nr. 7, RdNr 13 ff ; BSG vom 25.10.2017 - B 14 AS 35/16 R - BSGE 124, 243 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 82 ; BSG vom 14.6.2018 - B 14 AS 37/17 R - BSGE 126, 70 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 84 ) keine taugliche Entscheidungsgrundlage schon für die anfängliche Leistungsentscheidung und erlaubt jedenfalls keine der Feststellungen, die bei nachträglichen Änderungen im Leistungsbezug in der Regel zu treffen sind.
  • BSG, 19.05.2021 - B 14 AS 57/19 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostennachforderung -

    Die mit der verpflichtenden Beantragung vorrangigen Wohngelds beabsichtigte Besserstellung der Kinder kehrte sich aber wegen der grundsicherungsrechtlichen Zuordnung des Kinderwohngelds als Einkommen des Kindes (trotz der Anspruchsinhaberschaft des mietenden Elternteils; zum Ganzen BSG vom 14.6.2018 - B 14 AS 37/17 R - BSGE 126, 70 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 84, RdNr 18 f) in ihr Gegenteil um, würde die Übernahmefähigkeit einer kopfteilig auch ihren Bedarf erhöhenden Heizkostennachforderung mit der Begründung fehlender durchgängiger Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II verneint.
  • BGH, 28.10.2020 - XII ZB 512/19

    Behandlung des Kinderzuschlags unterhaltsrechtlich in voller Höhe als Einkommen

    Denn der Kinderzuschlag ist eine zweckgebundene Leistung, mit der der Gesetzgeber Eltern, deren eigener Bedarf durch ihr Einkommen oder Vermögen zumindest im Wesentlichen (vgl. § 6 a Abs. 1a BKGG) gedeckt ist, davor bewahren will, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beantragen zu müssen, um den notwendigen Lebensunterhalt ihrer minderjährigen Kinder sicherstellen zu können (vgl. BSG FamRZ 2018, 1898 Rn. 17; Staudinger/Klinkhammer BGB [2018] § 1602 Rn. 67; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 10. Aufl. § 1 Rn. 684; BT-Drucks. 15/1516 S. 83).
  • BSG, 30.10.2019 - B 4 KG 1/19 R

    Kinderzuschlag nach § 6a BKGG 1996 - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit -

    Diese Vorschrift enthält nur eine (persönliche) Zurechnungsregelung im Hinblick auf die einzelnen Mitglieder eines Haushalts aufgrund differenziert geregelter Leistungsausschlüsse, entzieht das Wohngeld aber nicht von vornherein einer Einkommensberücksichtigung in anderen Sozialleistungsbereichen (vgl BSG vom 14.6.2018 - B 14 AS 37/17 R - BSGE 126, 70 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 84, RdNr 22 ff).

    Die gesetzgeberische Annahme, der SGB II-Bedarf des Kindes werde durch Kinderzuschlag, Kindergeld und Wohngeldanteil gedeckt, ist Teil eines Regelungskonzepts, den Lebensunterhalt von Kindern von SGB II-Leistungsbeziehern möglichst außerhalb des SGB II-Leistungssystems zu sichern (vgl hierzu im Einzelnen im Hinblick auf das Kinderwohngeld BSG vom 14.6.2018 - B 14 AS 37/17 R - BSGE 126, 70 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 84, RdNr 17) .

    Im Übrigen schließen sich Wohngeldleistungen und Leistungen nach dem SGB II - anders als seinerzeit Kinderzuschlag und Leistungen nach dem SGB II - nicht (mehr) zwingend wechselseitig aus, weil die anfängliche strikte Trennung der beiden Leistungssysteme (vgl hierzu BSG vom 2.12.2014 - B 14 AS 56/13 R - SozR 4-4200 § 40 Nr. 8 RdNr 11) in den vergangenen Jahren teilweise aufgegeben worden ist, indem nunmehr auch ein vom Wohngeld ausgeschlossener Wohngeldberechtigter für ein mit ihm zusammenlebendes Haushaltsmitglied Wohngeld beantragen kann, wenn hierdurch dessen Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II vermieden oder beseitigt wird (§ 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 iVm Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchst a) WoGG idF des Gesetzes vom 22.12.2008, BGBl I 2963; vgl zum sog Kinderwohngeld insoweit BSG vom 14.6.2018 - B 14 AS 37/17 R - BSGE 126, 70 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 84; vgl zu weiteren Fällen eines nach dem WoGG nicht ausgeschlossenen Parallelbezugs Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 11 RdNr 592, Stand Januar 2015) .

  • BSG, 21.03.2019 - B 14 AS 42/17 R

    Berücksichtigung des sog. Kindergeldüberhangs als Einkommen beim Anspruch auf

    c) Soweit die Klägerin hiernach grundsicherungsrechtlich auf den bedarfsdeckenden Einsatz des von ihr bezogenen Kindergelds verwiesen ist, weil es insoweit nach den Feststellungen des LSG nicht für die Bedarfsdeckung der aufgrund insgesamt bedarfsdeckenden Einkommens nicht hilfebedürftigen Tochter benötigt wird, steht dem auch § 1612b Abs. 1 BGB nicht entgegen (vgl zur Berücksichtigung des Kindergeldüberhangs im Einzelnen BSG vom 14.6.2018 - B 14 AS 37/17 R - vorgesehen für BSGE und SozR 4-4200 § 11 Nr. 84, RdNr 29 ff) .
  • BSG, 27.02.2019 - B 8 SO 13/17 R

    Anspruch auf Leistungen für den Aufenthalt in einem Wohnheim nach dem SGB XII

    § 1612b BGB regelt zivilrechtlich zu beurteilende Fragen des familienrechtlichen Ausgleichs im Rahmen der Festsetzung des Kindesunterhalts, nicht aber die öffentlich-rechtliche Einkommensanrechnung im Rahmen der Sozialhilfe, weshalb die Zweckbindung des § 1612b BGB für die Verwendung des Kindergelds nur familienrechtliche Wirkungen hat (BGH vom 14.12.2016 - XII ZB 207/15 - juris RdNr 10 f = FamRZ 2017, 633; vgl auch Bundesverwaltungsgericht vom 17.12.2003 - 5 C 25/02 - juris RdNr 11) und auf diese beschränkt bleibt (vgl BSG vom 14.6.2018 - B 14 AS 37/17 R - juris RdNr 32, für BSGE und SozR 4-4200 § 11 Nr. 84 vorgesehen) .
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.01.2019 - L 14 AS 524/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Inhaber des Anspruchs auf das hier bezogene sog. Kinderwohngeld (vgl. BSG, Urteil vom 14. Juni 2018 - B 14 AS 37/17 R - Rn. 16 f.) ist zwar nach der Konzeption des Wohngeldgesetzes (WoGG) grundsätzlich der Wohnungsmieter, § 1 Abs. 2 Alt. 1 WoGG, hier also die Mutter der Klägerinnen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.10.2020 - L 32 AS 1255/18
    Zweck der Vorschrift ist der Einsatz des Kindergeldes zum Lebensunterhalt des Kindes, soweit das Kind des Kindergeldes dafür bedarf, während das Kindergeld, soweit es dafür nicht benötigt wird, dem Lebensunterhalt des Kindergeldberechtigten dienen soll (BSG, Urteil vom 14.06.2018, B 14 AS 37/17 R, RdNr. 26).
  • OVG Sachsen, 20.07.2021 - 3 D 73/20

    Rücknahme der Wohngeldbewilligung bei Einkommensanrechnung des Wohngelds im

    Wohngeld stellt Einkommen i. S. v. § 11 Abs. 1 SGB II dar und ist im Zeitpunkt seines tatsächlichen Zuflusses als solches zu berücksichtigen (SächsLSG, Beschl. v. 17. Februar 2021 - L 10 AS 16/19 NZB -, juris Rn. 39 ff.; BSG, Urt. v. 14. Juni 2018 - B 14 AS 37/17 R -, juris Rn. 21 a. E.).
  • OLG Bamberg, 31.03.2021 - 2 WF 44/21

    Zuordnung des Kinderzuschlags in voller Höhe als Einkommen -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2021 - 12 Ta 198/21

    Prozesskostenhilfe - Einkommen - Kindergeld - Kinderzuschlag

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2019 - L 19 AS 1221/18
  • SG München, 22.06.2022 - S 2 AS 495/21

    Leistungen, Einkommen, Arbeitslosengeld, Bescheid, Grundsicherung, Bewilligung,

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