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   BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 92/17 B   

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https://dejure.org/2018,22757
BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 92/17 B (https://dejure.org/2018,22757)
BSG, Entscheidung vom 14.06.2018 - B 9 SB 92/17 B (https://dejure.org/2018,22757)
BSG, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - B 9 SB 92/17 B (https://dejure.org/2018,22757)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensfehlers einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ; Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung nach vorheriger Anhörung

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung - vorherige Anhörung - Stellungnahme eines Beteiligten - keine weitere Rückmeldung des Gerichts erforderlich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung - vorherige Anhörung - Stellungnahme eines Beteiligten - keine weitere Rückmeldung des Gerichts erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 9/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 92/17 B
    Insoweit bedarf es keinen Darlegungen dazu, ob die Entscheidung des LSG auf diesem Verfahrensfehler beruhen kann, da die Verletzung von § 153 Abs. 4 SGG zu einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts ohne ehrenamtliche Richter führt und es sich um einen absoluten Revisionsgrund gemäß § 202 SGG iVm § 547 Nr. 1 ZPO handelt (vgl BSG Beschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 9/13 B - Juris RdNr 7 mwN).

    Ändert sich nach einer solchen Anhörung die Prozesslage wesentlich, etwa durch eine entsprechende Äußerung des betroffenen Beteiligten, so hat eine erneute Anhörung zu erfolgen (BSG Beschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 9/13 B - Juris RdNr 4 mwN).

  • BSG, 29.06.2017 - B 9 SB 3/17 S
    Auszug aus BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 92/17 B
    Der Senat hat der Klägerin antragsgemäß mit am 5.12.2017 zugestelltem Beschluss vom 22.11.2017 Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt und Rechtsanwalt K. aus K. beigeordnet (B 9 SB 3/17 BH).
  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 92/17 B
    Das Berufungsgericht ist nicht in jedem Fall zu einer weiteren Anhörungsmitteilung verpflichtet, wenn ein Beteiligter von der Gelegenheit zur Äußerung Gebrauch macht (vgl BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - Juris RdNr 9).
  • BSG, 14.02.2019 - B 9 SB 51/18 B

    Zurückweisung als Bevollmächtigter im Widerspruchsverfahren

    Der Kläger zeigt nicht auf, aus welchem Grund das Berufungsgericht dennoch verpflichtet gewesen sein sollte, ihn darauf hinzuweisen, dass sein Vortrag das Gericht nicht veranlasst habe, seine Absicht aufzugeben, durch Beschluss zu entscheiden, oder ihm vor dem angekündigten Beschluss mitzuteilen, wie es den Vortrag würdigt (vgl Senatsbeschluss vom 14.6.2018 - B 9 SB 92/17 B - Juris RdNr 8) .
  • BSG, 14.02.2019 - B 9 SB 49/18 B

    Zurückweisung als Bevollmächtigter in einem Verwaltungsverfahren

    Der Kläger zeigt nicht auf, aus welchem Grund das Berufungsgericht dennoch verpflichtet gewesen sein sollte, ihn darauf hinzuweisen, dass sein Vortrag das Gericht nicht veranlasst habe, seine Absicht aufzugeben, durch Beschluss zu entscheiden, oder ihm vor dem angekündigten Beschluss mitzuteilen, wie es den Vortrag würdigt (vgl Senatsbeschluss vom 14.6.2018 - B 9 SB 92/17 B - Juris RdNr 8) .
  • LSG Baden-Württemberg, 29.08.2018 - L 3 AL 2612/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streit über die Wirksamkeit einer

    Denn eine neue prozessuale Lage ist hierdurch nicht eingetreten (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 14.06.2018, B 9 SB 92/17 B, juris).
  • BSG, 02.02.2021 - B 10 EG 2/20 B

    Höheres Elterngeld im Wege eines Überprüfungsverfahrens

    Allerdings vermag der Senat - wiederum aufgrund der fehlenden Darlegung des Sach- und Streitstands durch die Beschwerde - nicht zu beurteilen, ob die Klägerin beim LSG substantiierte Beweisanträge (vgl BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - juris RdNr 9) gestellt hat, welche die Prozesssituation entscheidungserheblich geändert haben (vgl Senatsbeschluss vom 14.6.2018 - B 9 SB 92/17 B - juris RdNr 7 f) und deshalb möglicherweise eine wiederholte Anhörung nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG erfordert hätten.
  • BSG, 30.01.2020 - B 9 V 40/19 B

    Anspruch auf Opferentschädigung wegen der Folgen psychischer Traumata

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist eine erneute Anhörung gemäß § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG erforderlich, wenn sich nach der ersten Anhörungsmitteilung die Prozesssituation entscheidungserheblich ändert (vgl zB Senatsbeschluss vom 14.6.2018 - B 9 SB 92/17 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 11 RdNr 13; BSG Beschluss vom 15.7.2009 - B 13 RS 46/09 B - juris RdNr 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.11.2018 - L 3 AL 2612/18
    Denn eine neue prozessuale Lage ist hierdurch nicht eingetreten (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 14.06.2018, B 9 SB 92/17 B, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2020 - L 9 AS 4248/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - nicht unverzüglich gestelltes

    Denn eine neue prozessuale Lage ist hierdurch nicht eingetreten (vgl. hierzu BSG, Beschluss vom 14.06.2018 - B 9 SB 92/17 B -, Juris Rn. 6 ff.).
  • BSG, 11.07.2022 - B 9 V 3/22 B

    Anspruch auf Opferentschädigung; Verfahrensrüge im

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (zB BSG Beschluss vom 30.1.2020 - B 9 V 40/19 B - juris RdNr 8; BSG Beschluss vom 14.6.2018 - B 9 SB 92/17 B - juris RdNr 6; BSG Beschluss vom 10.10.2017 - B 12 KR 37/17 B - juris RdNr 9; BSG Beschluss vom 20.10.2010 - B 13 R 63/10 B - SozR 4-1500 § 153 Nr RdNr ) ist eine erneute Anhörung gemäß § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG erforderlich, wenn sich nach der ersten Anhörungsmitteilung die Prozesssituation entscheidungserheblich ändert.
  • BSG, 25.04.2023 - B 9 V 15/22 BH

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Zu Recht hat das LSG in dem angefochtenen Beschluss auch darauf hingewiesen, dass durch die nochmals eingereichte persönliche Stellungnahme des Klägers in Form eines Ausdrucks seiner E-Mail vom 5.5.2022 an seinen Prozessbevollmächtigten keine Änderung der Prozesslage eingetreten sei, die eine nochmalige Anhörung erforderlich gemacht hätte, weil diese keinen neuen Vortrag oder neue Tatsachen enthalten hat (vgl hierzu zB BSG Beschluss vom 14.6.2018 - B 9 SB 92/17 B - juris RdNr 6 mwN) .
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