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   BSG, 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R   

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https://dejure.org/2018,15773
BSG, 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R (https://dejure.org/2018,15773)
BSG, Entscheidung vom 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R (https://dejure.org/2018,15773)
BSG, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - B 9 V 4/17 R (https://dejure.org/2018,15773)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Soziales Entschädigungsrecht - Erhöhung der Pflegezulage - angemessene Kosten - arbeitsvertraglich tätige Pflegekraft in Rente - Versicherungsfreiheit der Pflegekraft in der Renten- und Arbeitslosenversicherung - kein Abschlag in Höhe eines fiktiven ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Pflegezulage im sozialen Entschädigungsrecht; Rechtmäßigkeit einer Erstattung der Kosten für die fiktiven Arbeitnehmerbeitragsanteile einer berenteten Pflegekraft

  • rewis.io

    Soziales Entschädigungsrecht - Erhöhung der Pflegezulage - angemessene Kosten - arbeitsvertraglich tätige Pflegekraft in Rente - Versicherungsfreiheit der Pflegekraft in der Renten- und Arbeitslosenversicherung - kein Abschlag in Höhe eines fiktiven ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Pflegezulage im sozialen Entschädigungsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Soziales Entschädigungsrecht - Erhöhung der Pflegezulage - angemessene Kosten - arbeitsvertraglich tätige Pflegekraft in Rente - Versicherungsfreiheit der Pflegekraft in der Renten- und Arbeitslosenversicherung - kein Abschlag in Höhe eines fiktiven ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Soziales Entschädigungsrecht; Blindengeld- und Schwerbehindertenrecht

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    B. G. und I. G. ./. Land Berlin

    Soziales Entschädigungsrecht

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 12/01 R

    Pflegezulage - erhöhte Pflegezulage - Blindheit - hilflos - fremde Hilfe -

    Auszug aus BSG, 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R
    Hierfür böten die AVR der Caritas eine geeignete Beurteilungsgrundlage (Hinweis auf Senatsurteil vom 18.9.2003 - B 9 V 12/01 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 1) .

    Als Erhöhungsbetrag werden danach diejenigen angemessenen Kosten übernommen, die der Beschädigte tatsächlich aufwenden muss, um die erforderliche Pflege und Wartung für sich sicherzustellen (vgl Senatsurteil vom 2.12.2010 - B 9 V 2/10 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 5 RdNr 41; Senatsurteil vom 18.9.2003 - B 9 V 12/01 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 15; Senatsurteil vom 2.7.1997 - 9 RV 7/96 - SozR 3-3100 § 35 Nr. 7 S 16) .

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "angemessenen Kosten" in § 35 Abs. 2 S 1 BVG für Pflege und Wartung durch eine Fremdpflegeperson bedarf jedoch insbesondere im Hinblick auf eine Gleichbehandlung der Beschädigten einer weiteren Konkretisierung (vgl Senatsurteil vom 2.12.2010 - B 9 V 2/10 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 5 RdNr 41; Senatsurteil vom 18.9.2003 - B 9 V 12/01 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 14) .

    Diese dürfen dann jedoch nicht zu Beträgen führen, die unter denjenigen liegen, die ein Beschädigter unter orts- bzw arbeitsmarktüblichen Bedingungen für eine (qualifizierte) (Haus-)Pflegekraft typischerweise aufwenden muss (vgl Senatsurteil vom 18.9.2003 - B 9 V 12/01 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 14) .

    Im Fall ihrer Anwendung darf die Versorgungsverwaltung dann aber von deren Festlegungen auch nicht mehr ohne Weiteres abweichen (Senatsurteil vom 18.9.2003 - B 9 V 12/01 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 Leitsatz und RdNr 16) .

    Der Senat hat - wie oben ausgeführt - in seinem Urteil vom 18.9.2003 (B 9 V 12/01 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 Leitsatz und RdNr 16) bereits entschieden, dass die AVR der Caritas (in der jeweils gültigen Fassung) einen geeigneten Bewertungsmaßstab für eine angemessene Vergütung einer Pflegekraft iS des § 35 Abs. 2 S 1 BVG darstellen, von dem im Fall ihrer Anwendung nicht ohne Weiteres abgewichen werden darf.

    dd) Hieran anschließend erscheint es zudem äußerst fraglich, ob eine solche (von den AVR der Caritas abweichende) besondere Entgeltvereinbarung überhaupt - wie vom Senat gefordert (vgl Senatsurteil vom 18.9.2003 - B 9 V 12/01 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 14) - orts- bzw arbeitsmarktüblichen Vergütungsbedingungen im häuslichen Pflegebereich entsprechen würde.

  • BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R

    Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - Pflegepauschale -

    Auszug aus BSG, 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R
    Angemessen seien die tatsächlich erforderlichen Kosten für Wartung und Pflege (Hinweis auf Senatsurteil vom 2.12.2010 - B 9 V 2/10 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 5) .

    Als Erhöhungsbetrag werden danach diejenigen angemessenen Kosten übernommen, die der Beschädigte tatsächlich aufwenden muss, um die erforderliche Pflege und Wartung für sich sicherzustellen (vgl Senatsurteil vom 2.12.2010 - B 9 V 2/10 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 5 RdNr 41; Senatsurteil vom 18.9.2003 - B 9 V 12/01 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 15; Senatsurteil vom 2.7.1997 - 9 RV 7/96 - SozR 3-3100 § 35 Nr. 7 S 16) .

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "angemessenen Kosten" in § 35 Abs. 2 S 1 BVG für Pflege und Wartung durch eine Fremdpflegeperson bedarf jedoch insbesondere im Hinblick auf eine Gleichbehandlung der Beschädigten einer weiteren Konkretisierung (vgl Senatsurteil vom 2.12.2010 - B 9 V 2/10 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 5 RdNr 41; Senatsurteil vom 18.9.2003 - B 9 V 12/01 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 14) .

    Dies gilt auch für die zwischen den Beteiligten hier allein streitige Höhe der Vergütung der fremden Pflegekraft (vgl Senatsurteil vom 2.12.2010 - B 9 V 2/10 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 5 RdNr 41) .

  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - begünstigter Personenkreis - Bezug von

    Auszug aus BSG, 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R
    Dadurch wirkt sich sowohl der nach bisherigen Recht für die Rentenhöhe wirkungslos gebliebene "isolierte" Arbeitgeberbeitragsanteil nach § 172 Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGB VI (vgl BSG Urteil vom 21.3.2007 - B 11a AL 9/06 R - SozR 4-4170 § 2 Nr. 1 RdNr 22) als auch der dann von den Beschäftigten (wieder) zu tragende Arbeitnehmerbeitragsanteil rentensteigernd aus (vgl Begründung der Fraktionen CDU/CSU und SPD vom 27.9.2016 zum Entwurf des Flexirentengesetzes, BT-Drucks 18/9787 S 2, 22 f, 30) .
  • BAG, 06.11.1996 - 5 AZR 334/95

    Rückzahlung von Fort- und Weiterbildungskosten nach AVR-Caritas

    Auszug aus BSG, 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R
    Hinsichtlich der Vergütung fanden auf das Arbeitsverhältnis zwischen G und S kraft einzelvertraglicher Vereinbarung die AVR der Caritas Anwendung (vgl hierzu BAG Urteil vom 6.11.1996 - 5 AZR 334/95 - BAGE 84, 292, 286) .
  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 7/96

    Pauschale Pflegezulage für Beschädigte

    Auszug aus BSG, 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R
    Als Erhöhungsbetrag werden danach diejenigen angemessenen Kosten übernommen, die der Beschädigte tatsächlich aufwenden muss, um die erforderliche Pflege und Wartung für sich sicherzustellen (vgl Senatsurteil vom 2.12.2010 - B 9 V 2/10 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 5 RdNr 41; Senatsurteil vom 18.9.2003 - B 9 V 12/01 R - SozR 4-3100 § 35 Nr. 1 RdNr 15; Senatsurteil vom 2.7.1997 - 9 RV 7/96 - SozR 3-3100 § 35 Nr. 7 S 16) .
  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus BSG, 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R
    Erreicht werden soll, dass Arbeitgeber Altersrentner nicht nur um des mit der Beitragsfreiheit verbundenen Lohnkostenvorteils wegen bevorzugt beschäftigen (vgl Begründung der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP vom 7.3.1989 zum Entwurf des RRG 1992, BT-Drucks 11/4124 S 185; Begründung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 27.9.1988 zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung des gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand, BT-Drucks 11/2990 S 22 f; zur Verfassungsmäßigkeit der Vorgängerregelungen des § 172 Abs. 1 SGB VI in § 1386 RVO = § 113 AVG BVerfG Urteil vom 16.10.1962 - 2 BvL 27/60 - BVerfGE 14, 312 = SozR Nr. 1 zu Art. 108 GG; vgl aber den durch das Rentenflexigesetz vom 8.12.2016 <BGBl I 2838> mit Wirkung zum 1.1.2017 eingefügten § 346 Abs. 3 S 3 SGB III, wonach § 346 Abs. 1 S 1 SGB III bis zum 31.12.2021 nicht anzuwenden ist , und zu den mit Wirkung vom 1.1.2017 durch das Rentenflexigesetz erfolgten Änderungen bei der Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit von Regelaltersrentner s unter ee) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.10.2023 - L 4 VG 9/21
    Bei der für eine Erhöhung der Pflegezulage nach § 35 Abs. 2 BVG erforderlichen Prüfung, ob für die vom Beschädigten angestellte Pflegekraft angemessene Kosten aufgewendet werden, sei die Versorgungsverwaltung nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 18.09.2003 - B 9 V 12/01 R - und vom 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R) grundsätzlich berechtigt, bei der vergütungsmäßigen Bewertung der beschäftigten Pflegekraft die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritas-Verbandes zugrunde zu legen.

    Als Erhöhungsbetrag werden diejenigen angemessenen Kosten übernommen, die der Beschädigte tatsächlich aufwenden muss, um die erforderliche Pflege und Wartung für sich sicherzustellen ( BSG , Urteil vom 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R, juris Rn. 17 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2021 - L 2 R 746/19

    Keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung als nicht

    Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels verfolgte der Gesetzgeber das grundlegende (neue) Ziel, die Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern zu verbessern und attraktiver zu gestalten (vgl. BT-Drucks. 18/9787, Seiten 1, 2, 22, sowie BSG, Urteil vom 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R, Rn. 29 bei juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2018 - L 13 VG 30/18

    Kein Anspruch auf erhöhte Pflegezulage im sozialen Entschädigungsrecht bei

    Letztlich ist zu berücksichtigen, dass auch das BSG den Rückgriff auf die Arbeitsvertragsrichtlinien des Caritas-Verbandes dem Grunde nach gebilligt hat (BSG, Urteil v. 14.06.2018 - B 9 V 4/17 R, Rn. 19; BSG, Urteil v. 18.09.2003 - B 9 V 12/01 R).
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