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BSG, 14.07.1993 - 6 BKa 53/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensmangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 12/89
Unterlassen einer notwendigen Beiladung, Honorarkürzungsbescheid aufgrund einer …
Auszug aus BSG, 14.07.1993 - 6 BKa 53/91
Ferner ist unter teilweiser Aufgabe der im Urteil vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 12/89 -(BSGE 69, 138 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 6) vertretenen Rechtsansicht entschieden worden, daß auch bei Einzelleistungskürzungen eine Schätzung des unwirtschaftlichen Mehraufwandes entbehrlich ist, wenn dem Arzt nach der Kürzung ein Honorarbetrag belassen wird, der weiterhin im Bereich des offensichtlichen Mißverhältnisses liegt. - BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 3/92
Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeit - Schätzung - Unwirtschaftlicher …
Auszug aus BSG, 14.07.1993 - 6 BKa 53/91
Zu dieser Problematik hat sich der Senat zwischenzeitlich in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 3/92 - geäußert. - BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 34/90
Unwirtschaftlichkeit - Kassenarzt - Statistische Prüfung
Auszug aus BSG, 14.07.1993 - 6 BKa 53/91
Bei Sparten- und Einzelleistungsvergleichen können zwar höhere Grenzwerte als bei einem Gesamtvergleich in Betracht gezogen werden, sind aber nicht zwangsläufig veranlaßt (vgl zuletzt BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 11 S 57 f). - BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93
Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit
Auszug aus BSG, 14.07.1993 - 6 BKa 53/91
Dabei ist nach der Rechtsprechung des BSG (vgl ua Urteil vom 30. März 1993 - 3 RK 1/93 -) die Vorschrift des § 193 Abs. 4 SGG in der durch Art. 15 Nr. 2 des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I S 2266) geänderten Fassung in Verfahren, in denen das Rechtsmittel vor dem 1. Januar 1993 eingelegt worden ist, nicht anzuwenden.