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   BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 10/92   

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BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 10/92 (https://dejure.org/1993,10199)
BSG, Entscheidung vom 14.07.1993 - 6 RKa 10/92 (https://dejure.org/1993,10199)
BSG, Entscheidung vom 14. Juli 1993 - 6 RKa 10/92 (https://dejure.org/1993,10199)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entziehung der Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung - Beanstandung der Abrechnungen eines Kassenarztes - Umfang der gerichtlichen Prüfungskompetenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.04.1986 - 6 RKa 6/85

    Kassenarzt

    Auszug aus BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 10/92
    Das Urteil des Berufungsgerichts beruhe auf einer Abweichung von der Entscheidung des BSG in BSGE 60, 76 [BSG 15.04.1986 - 6 RKa 6/85].

    Im besonderen ist eine Abweichung der Rechtsansicht, die für das LSG in seiner Entscheidung leitend ist, von dem Urteil des BSG vom 15. April 1986 - 6 RKa 6/85 - (BSGE 60, 76 [BSG 15.04.1986 - 6 RKa 6/85] = SozR 2200 § 368a Nr. 15) nicht festzustellen.

  • BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 4/76
    Auszug aus BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 10/92
    Denn es hat mit seiner Erwägung lediglich die durch die Rechtsprechung des BSG eröffnete Möglichkeit, ein nachträgliches Wohlverhalten eines Arztes bei der Prüfung einer Entziehung zu berücksichtigen (s BSGE 33, 161, 164 = SozR Nr. 35 zu § 368a RVO; BSGE 43, 250, 254 = SozR 2200 § 368a Nr. 3; BSG in ArztR 1980, 325 ff), für den vorliegenden Fall verneint, weil der Kläger eben kein solches positives Verhalten an den Tag gelegt hat.
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 10/92
    Der Kläger hat es nur insoweit angefochten, als seine Berufung zurückgewiesen worden ist (allgemein zur Frage der Zuständigkeit für eine Entscheidung, wie sie der Zulassungausschuß mit Bescheid vom 9. Oktober 1991 getroffen hat, vgl Urteil des Senats vom 27. Januar 1993, 6 RKa 40/91, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 30.03.1993 - 3 RK 1/93

    Rechtwegverweisung - Nichtärztlicher Psychotherapeut - Erstattungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 10/92
    Eine Auferlegung der außergerichtlichen Kosten des Beklagten im Revisionsverfahren auf den auch mit der Revision unterlegenen Kläger kommt nicht in Betracht, weil die mit Wirkung vom 1. Januar 1993 in das Gesetz eingefügte Vorschrift des § 193 Abs. 4 Satz 2 SGG auf Rechtsmittelverfahren, in denen das Rechtsmittel vor diesem Zeitpunkt eingelegt worden ist, keine Anwendung findet (Urteil des 3. Senats des BSG vom 30. März 1993 - 3 RK 1/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 19.10.1971 - 6 RKa 15/70

    Widerruf einer Beteiligung an einer Ersatzkassenpraxis als Facharzt -

    Auszug aus BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 10/92
    Denn es hat mit seiner Erwägung lediglich die durch die Rechtsprechung des BSG eröffnete Möglichkeit, ein nachträgliches Wohlverhalten eines Arztes bei der Prüfung einer Entziehung zu berücksichtigen (s BSGE 33, 161, 164 = SozR Nr. 35 zu § 368a RVO; BSGE 43, 250, 254 = SozR 2200 § 368a Nr. 3; BSG in ArztR 1980, 325 ff), für den vorliegenden Fall verneint, weil der Kläger eben kein solches positives Verhalten an den Tag gelegt hat.
  • BSG, 18.02.1980 - 10 BV 109/79

    Rechtliches Gehör - Verhindertes Vorbringen - Bezeichnung -

    Auszug aus BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 10/92
    Der Kläger hat schließlich auch nicht, wie für eine beachtliche Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erforderlich, näher dargetan, daß das Gericht bei Berücksichtigung der (dem Kläger angeblich verwehrten) Hinweise zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 36).
  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R

    Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der

    Es ist ferner darzulegen, zu welchem Ergebnis nach Auffassung des Revisionsklägers die für erforderlich gehaltenen Ermittlungen geführt hätten und dass hieraus die Möglichkeit folgt, dass das Gericht ohne den geltend gemachten Verfahrensfehler anders entschieden hätte (BSG Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - BSGE 123, 50 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 30, RdNr 14; BSG Urteil vom 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R - BSGE 117, 192 = SozR 4-1500 § 163 Nr. 7, RdNr 21; BSG Urteil vom 14.7.1993 - 6 RKa 10/92 - Juris RdNr 26) .
  • BSG, 02.04.2014 - B 6 KA 58/13 B

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - gröbliche

    Auch können in Zulassungsentziehungsverfahren, die auf ständig wiederkehrendes unwirtschaftliches Behandlungs- oder Verordnungsverhalten gestützt werden, bestandskräftige Entscheidungen über Honorarkürzungen wegen Unwirtschaftlichkeit verwertet werden (stRspr, vgl zB BSGE 34, 252, 253 = SozR Nr. 36 zu § 368a RVO; BSG Urteil vom 14.7.1993 - 6 RKa 10/92 - USK 93142 S 772 f; ebenso betr Disziplinarverfahren zB BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 6 S 22 und BSG Beschluss vom 9.12.2004 - B 6 KA 70/04 B - Juris; ebenso zur Bestandskraft aufgrund gerichtlichen Vergleichs BSG Beschlüsse vom 28.8.1996 - 6 BKa 22/96 - Juris RdNr 5, und vom 9.12.2004 - B 6 KA 70/04 B - Juris RdNr 8) .
  • LSG Bayern, 05.10.2011 - L 12 KA 56/08

    Vertragsarzt - kein Entfallen eines Pflichtverstoßes bei vermeintlicher

    Häufigkeit und Dauer der fehlerhaften Abrechnung lassen auf eine mangelhafte Anleitung und Überwachung des Personals sowie eine fehlende sorgfältige Kontrolle der Abrechnung schließen (vergleiche BSG vom 14. Juli 1993, 6 RKa 10/92).
  • LSG Hessen, 18.11.1998 - L 7 KA 645/98

    Disziplinarmaßnahme - Vertragsarzt - Pflichtverstoß - Begründung -

    Umfang und Dauer dieses Verstoßes würden ausreichen, eine Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung entsprechend § 95 Abs. 6 SGB 10 zu rechtfertigen (vgl. Urteil des BSG vom 14. Juli 1993 - 6 RKa 10/92 = USK 93142).
  • LSG Bayern, 19.09.2001 - L 12 KA 141/99
    Auch wenn die Fehler tatsächlich durch eine beim Kläger angestellte Hilfskraft verursacht sein sollten, ist dieses Verhalten als grobe Pflichtverletzung des Klägers einzustufen, da ihm das Verhalten der Hilfskraft unter Heranziehung des Rechtsgedankens aus § 278 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zuzurechnen ist (BSG, Beschluss vom 14. Juli 1993, Az.: 6 RKa 10/92).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2012 - L 3 KA 54/09
    So hat die Klägerin das fehlerhafte Verhalten ihrer Hilfskräfte bei der Erfüllung vertragsärztlicher Pflichten nach dem Rechtsgedanken aus § 278 S 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wie eigenes Verschulden zu vertreten (vgl hierzu BSG, Urteil vom 14. Juli 1993 - 6 RKa 10/92).
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