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   BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 79/03 R   

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BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 79/03 R (https://dejure.org/2004,5052)
BSG, Entscheidung vom 14.07.2004 - B 11 AL 79/03 R (https://dejure.org/2004,5052)
BSG, Entscheidung vom 14. Juli 2004 - B 11 AL 79/03 R (https://dejure.org/2004,5052)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - kapitalbildende Lebensversicherung - Übergangsregelung - laufende Bewilligung - Teilnahme an einer von vornherein auf 3 Monate befristeten Rehabilitationsmaßnahme mit Übergangsgeldbezug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe bei Bedürftigkeit; Berücksichtigung einer Lebensversicherung bei der Arbeitslosenhilfe; Lebensversicherung zur Alterssicherung

  • Judicialis

    SGB III § 190; ; SGB III § 193; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 20 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Laufende Bewilligung nach § 4 AlhiV 2002

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2005, 443 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

    Nach § 6 Abs. 2 Satz 2 AlhiV 1974 war Vermögen nicht verwertbar, soweit sein Inhaber in der Verfügung beschränkt ist und die Aufhebung der Beschränkung nicht erreichen kann (vgl hierzu BSG SozR 4-4220 § 4 Nr. 1 und BSG SozR 4-4220 § 6 Nr. 2; vgl auch Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 12 RdNr 99, Stand II/2007).
  • BSG, 03.05.2005 - B 7a/7 AL 84/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung -

    Dies folge auch aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. Juli 2004 (Hinweis auf die Entscheidung B 11 AL 79/03 R).

    Auch aus dem Urteil des 11. Senats des BSG vom 14. Juli 2004 (SozR 4-4220 § 4 Nr. 1) kann entgegen der Rechtsansicht des Klägers nichts anderes folgen, weil die dort angestellten rechtlichen Erwägungen zu § 4 AlhiV 2002 ersichtlich eine andere Fallgestaltung - Aufhebung einer Bewilligung von Alhi wegen Bezugs von Übergangsgeld mit anschließender "Neubewilligung" - betrafen.

  • BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 73/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - keine

    Die Voraussetzungen der Übergangsvorschrift des § 4 AlhiV 2002 liegen hier - wie bereits das LSG zu Recht ausgeführt hat - auf Grund des Ablaufs des Bewilligungsabschnitts zum 20. Februar 2002 nicht vor (vgl auch Senatsurteil vom 14. Juli 2004 - B 11 AL 79/03 R - veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 09.06.2004 - B 11 AL 275/03 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage bei der Verletzung von

    Die Beantwortung der Rechtsfrage, die bereits Gegenstand der anhängigen Revisionssache B 11 AL 79/03 R sei, werde der Rechtssicherheit dienen.

    Insofern ist auch der Hinweis auf ein anhängiges anderes Revisionsverfahren (B 11 Al 79/03 R), in dem andere Einzelumstände vorliegen können, unbehelflich.

  • BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 25/07 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Wertpapier- bzw

    Er kann sich daher auch nicht auf das Senatsurteil vom 14. Juli 2004 (B 11 AL 79/03 R = SozR 4-4220 § 4 Nr. 1) berufen, weil sich dieses nur mit der Frage befasst hat, ob es für die Anwendung der Übergangsregelung genügt, wenn die Voraussetzungen für einen Alhi-Anspruch in der Zeit vom 1. Oktober 2001 bis zum 31. Dezember 2001 zeitweise vorliegen und der Alhi-Bezug danach gewissermaßen unterbrochen ist (vgl auch BSG SozR 4-4220 § 1 Nr. 4 RdNr 9).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2006 - L 10 B 81/06

    Verwertung einer Kapitallebensversicherung als besonderer Härtefall i. S. von §

    Zum Nachweis legte er ua das in seinem gegen die Bundesagentur für Arbeit geführten Rechtsstreit ergangene Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. Juli 2004 - B 11 AL 79/03 R - vor, wonach die Verwertung der besagten Kapitallebensversicherung als unzumutbar im Sinne von § 6 Abs. 3 Satz 1 der Arbeitslosenhilfe-Verordnung vom 7. August 1974 in der bis Ende 2001 geltenden Fassung (AlhiV 1974) angesehen wurde.

    Im Hinblick auf die bereits im Februar 2001 vorliegende Relation zwischen Rückkaufswert und Summe der eingezahlten Beträge (vgl Urteil des LSG Berlin vom 2. September 2003 - L 6 AL 16/03 - und die hierzu ergangene Entscheidung des BSG vom 14. Juli 2004 - B 11 AL 79/03 R -) dürfte eine offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung nicht gegeben sein, hierzu müssten jedoch noch entsprechende Auskünfte der Versicherungsgesellschaft vom SG eingeholt werden.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.03.2006 - L 10 B 81 06

    Pflicht zum Einsatz des Vermögens in Form einer Kapitallebensversicherung vor dem

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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2004 - L 12 AL 156/03

    Arbeitslosenversicherung

    Gegen das Urteil des LSG Berlin ist Revision eingelegt worden, die unter dem Aktenzeichen B 11 AL 79/03 R beim Bundessozialgericht anhängig ist.
  • LSG Hessen, 22.09.2004 - L 6 AL 656/03
    Es liegt auch nicht ein Fall der Übergangsvorschrift des § 4 AlhiVO vor, da es sich bei der vom Kläger begehrten Bewilligung ab 28. Februar 2002 um einen neuen Bewilligungsabschnitt handelt (vgl. Urteil des BSG vom 14. Juli 2004 - B 11 AL 79/03 = Juris Nr. KSRE063721505).
  • BSG, 24.01.2012 - B 11 AL 64/11 B
    4 b) Nicht schlüssig ist ferner das Vorbringen, ein der Entscheidung des LSG zu entnehmender Rechtssatz zu § 1 Abs. 2 Satz 1 AlhiV 2002 bzw zur Übergangsvorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 1 AlhiV 2002 stehe im Widerspruch zum Urteil des BSG vom 14.7.2004 - B 11 AL 79/03 R - (SozR 4-4220 § 4 Nr. 1).
  • SG Duisburg, 29.06.2007 - S 7 AS 56/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BSG, 27.06.2011 - B 11 AL 57/11 B
  • LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 AL 789/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2005 - L 8 AL 37/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2009 - L 7 AL 103/06
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