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   BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B   

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BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B (https://dejure.org/2021,37650)
BSG, Entscheidung vom 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B (https://dejure.org/2021,37650)
BSG, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - B 6 KA 48/20 B (https://dejure.org/2021,37650)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Entschädigung gegen eine Kassenzahnärztliche Vereinigung Gewährung eines Härtefallzuschlags Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Entschädigung gegen eine Kassenzahnärztliche Vereinigung; Gewährung eines Härtefallzuschlags; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (43)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2020 - L 3 KA 2/19
    Auszug aus BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B
    Klage und Berufung des Klägers hiergegen blieben erfolglos (Urteil des SG Hannover vom 28.11.2018 - S 35 KA 9/16; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 11.3.2020 - L 3 KA 2/19) .

    Der Senat habe bereits mit Beschluss vom 11.3.2020 ( L 3 KA 2/19 R) bestandskräftig entschieden, dass der Kläger für das hier streitbefangene Jahr 2000 einen derartigen Zuschlag aus der allgemeinen (ungeschriebenen) Härtefallklausel nicht beanspruchen könne.

    Dies beruht darauf, dass hier bereits eine gesonderte (rechtskräftige) Entscheidung über den Härtefallantrag des Klägers ergangen war (Beschluss des LSG vom 11.3.2020 - L 3 KA 2/19; dazu noch RdNr 19) .

    Hiervon ist nämlich aufgrund der Rechtskraft des Urteils des LSG Niedersachsen-Bremen vom 11.3.2020 ( L 3 KA 2/19) auszugehen.

    Das LSG hat in seiner Entscheidung vom 11.3.2020 ( L 3 KA 2/19) geklärt, dass dem Kläger ein Härtefallzuschlag aus der in den HVM hineinzuinterpretierenden generellen (ungeschriebenen) Härtefallregelung für das Jahr 2000 nicht zusteht.

    Die daraufhin ergangene (erneute) Ablehnungsentscheidung der Beklagten hat das LSG in seiner Entscheidung vom 11.3.2020 ( L 3 KA 2/19) mit der Begründung bestätigt, dass eine Prüfung der konkreten wirtschaftlichen Verhältnisse - und damit die Feststellung einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Notlage - nicht möglich gewesen sei.

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

    Auszug aus BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B
    a) Der Kläger entnimmt den Urteilen des Senats vom 21.10.1998 ( B 6 KA 71/97 R - BSGE 83, 52 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28) und vom 29.6.2011 ( B 6 KA 20/10 R - juris) den Rechtssatz, dass in einen HVM eine (ungeschriebene) allgemeine Härtefallklausel hineinzulesen ist, um auf deren Grundlage sonst unverhältnismäßige und/oder gleichheitswidrige Belastungen im Einzelfall zu kompensieren.

    Zwar hat der Senat in der Entscheidung vom 29.6.2011 ( B 6 KA 20/10 R - juris RdNr 19; vgl auch BSG Urteil vom 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R - BSGE 83, 52, 61 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 210) ausgeführt, dass im Hinblick auf den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit im Wege der ergänzenden gesetzeskonformen Auslegung eine ungeschriebene generelle Härtefallklausel in den Honorarverteilungsbestimmungen hineinzuinterpretieren sei, wenn ein HVM keine oder eine zu eng gefasste Härtefallklausel enthalte.

    Vielmehr hat der Senat den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit, aus welchem er das Erfordernis einer generellen Härtefallklausel abgeleitet hat, stets auf Art. 12 Abs. 1 iVm Art. 3 Abs. 1 GG gestützt ( BSG Urteil vom 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R - BSGE 83, 52, 57 f = SozR 4-2500 § 85 Nr. 28 S 206 f; vgl auch BSG Urteil vom 24.10.2018 - B 6 KA 28/17 R - SozR 4-2500 § 87b Nr. 18 RdNr 18; BSG Urteil vom 15.7.2020 - B 6 KA 12/19 R - BSGE 130, 290 = SozR 4-2500 § 87b Nr. 26, RdNr 21) .

    So hat der Senat als mögliche Anwendungsfälle überraschende Veränderungen der Versorgungsstruktur durch Ausscheiden eines von wenigen Zahnärzten in der Region oder die Änderung der Behandlungsausrichtung einer zahnärztlichen Praxis genannt ( BSG Urteil vom 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R - SozR 3-2500 § 85 Nr. 27 S 196; BSG Urteil vom 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R - BSGE 83, 52, 61 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 210) .

  • BSG, 30.01.2001 - B 6 KA 45/00 B

    Rechtsnatur des Honorarverteilungsmaßstabes, Honorarverteilungsgerechtigkeit

    Auszug aus BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B
    Es sei bereits geklärt, dass die Verteilung der Gesamtvergütung an die Vertragszahnärzte auf Grundlage der Vorgaben in § 85 Abs. 4 SGB V und des jeweils gültigen HVM schon dem Grunde nach keinen Eingriff in das über Art. 14 GG geschützte Eigentum darstelle, sondern umgekehrt Grundlage einer Begünstigung - hier: in Form der Vergütung für erbrachte vertragszahnärztliche Leistungen - sei (Hinweis auf BSG Beschluss vom 30.1.2001 - B 6 KA 45/00 B - juris) .

    Vielmehr bezieht sich das LSG auf eine Entscheidung des Senats, wonach die Verteilung der Gesamtvergütung an die Vertragszahnärzte auf der Grundlage der Vorgaben des § 85 SGB V und des jeweils gültigen HVM keinen Eingriff in das über Art. 14 GG geschützte Eigentum darstellt (vgl BSG Beschluss vom 30.1.2001 - B 6 KA 45/00 B - juris) .

    Eine 'Enteignung' im Sinne von Art. 14 Abs. 3 GG , welche durch den Entzug einer konkreten Rechtsposition gekennzeichnet ist (vgl BVerfGE 112, 93, 109) , kann durch eine Inhaltsbestimmung des Honorarteilhabeanspruchs eines Vertragszahnarztes als Grundlage einer Begünstigung von vornherein nicht hervorgerufen werden (s auch Senatsbeschluss vom 30.1.2001 - B 6 KA 45/00 B - juris RdNr 5).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 148/06
    Auszug aus BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B
    Das LSG hat auf die Berufung des Klägers die Beklagte verurteilt, den Härtefallantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden (Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 12.5.2010 - L 3 KA 148/06) .

    Bereits in dem dieser Entscheidung vorangegangenen Ausgangsverfahren gegen die Bescheide der Beklagten, mit welchen der Antrag des Klägers auf Gewährung eines Härtefallzuschlags abgelehnt wurde (Bescheid vom 19.4.2002; Widerspruchsbescheid vom 19.8.2002; Urteil des SG vom 25.10.2006 - S 35 KA 1411/02) , hat das LSG - nach Verneinung eines Anspruchs aufgrund der Härtefallklausel nach § 2a HVM 2000 - die Beklagte zur Neubescheidung des Antrags im Hinblick auf Ansprüche aus einer generellen (ungeschriebenen) Härtefallklausel verurteilt (Urteil des LSG vom 12.5.2010 - L 3 KA 148/06) .

    Vielmehr führt die Beklagte in dem Bescheid vom 16.4.2015 aus, dass die Frage der Gewährung eines Härtefallzuschlags Gegenstand des (weiteren) Verwaltungsverfahrens zur Umsetzung des Bescheidungsurteils des LSG vom 12.5.2010 ( L 3 KA 148/06) sei.

  • BSG, 08.02.2006 - B 6 KA 25/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Verwendung des

    Auszug aus BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B
    Der für das Jahr 2000 geltende HVM führe - wie schon der in 1999 geltende HVM - dagegen bei umsatzstarken Praxen zu überproportionalen Abschlägen (Hinweis auf BSG Urteil vom 8.2.2006 - B 6 KA 25/05 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 23) .

    "Auch aus Art. 14 Abs. 1 GG kann kein Anspruch auf Erhaltung von Verdienstchancen hergeleitet werden (BSGE 96, 1 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 22, jeweils RdNr 27, 30 bzw BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, jeweils RdNr 23, 27 - mwN zur Rspr des BVerfG).

    Bereits in dem Urteil vom 8.2.2006 ( B 6 KA 25/05 R - BSGE 96, 53 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 23, RdNr 38) , das den auch hier streitigen HVM der Beklagten betraf und das der Kläger in seiner Beschwerdebegründung nicht erwähnt, hat der Senat ausgeführt, dass eine generelle (ungeschriebene) Härtefallklausel dann anzunehmen ist, wenn ein HVM keine oder eine zu eng gefasste Härtefallklausel enthält.

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 20/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - einfache Beiladung der

    Auszug aus BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B
    a) Der Kläger entnimmt den Urteilen des Senats vom 21.10.1998 ( B 6 KA 71/97 R - BSGE 83, 52 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28) und vom 29.6.2011 ( B 6 KA 20/10 R - juris) den Rechtssatz, dass in einen HVM eine (ungeschriebene) allgemeine Härtefallklausel hineinzulesen ist, um auf deren Grundlage sonst unverhältnismäßige und/oder gleichheitswidrige Belastungen im Einzelfall zu kompensieren.

    Zwar hat der Senat in der Entscheidung vom 29.6.2011 ( B 6 KA 20/10 R - juris RdNr 19; vgl auch BSG Urteil vom 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R - BSGE 83, 52, 61 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 210) ausgeführt, dass im Hinblick auf den Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit im Wege der ergänzenden gesetzeskonformen Auslegung eine ungeschriebene generelle Härtefallklausel in den Honorarverteilungsbestimmungen hineinzuinterpretieren sei, wenn ein HVM keine oder eine zu eng gefasste Härtefallklausel enthalte.

    In der von dem Kläger in Bezug genommenen Entscheidung vom 29.6.2011 ( B 6 KA 20/10 R - juris RdNr 20) hat der Senat ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die Annahme eines Härtefalls eng zu ziehen seien, wenn der Honorarverteilungsvertrag Regelungen enthalte, mit denen besondere Versorgungsstrukturen bzw existenzbedrohende Honorarminderungen schon berücksichtigt würden.

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 47/10 B
    Auszug aus BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B
    Die sowohl vom Kläger als auch von der Beklagten hiergegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Senat zurückgewiesen (Beschluss vom 9.2.2011 - B 6 KA 47/10 B) .

    Im Übrigen hat der Senat betont, dass die Klärung, ob die Voraussetzungen für eine stillschweigend anzunehmende generelle Härtefallklausel erfüllt sind, eine Frage der Subsumtion im Einzelfall sei, die nicht zu einer Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung führen könne (vgl den die Beteiligten dieses Verfahrens betreffenden Beschluss des Senats vom 9.2.2011 - B 6 KA 47/10 B - RdNr 31) .

  • SG Hannover, 25.10.2006 - S 35 KA 1411/02
    Auszug aus BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B
    Das SG hat die daraufhin erhobene Klage abgewiesen (Urteil des SG Hannover vom 25.10.2006 - S 35 KA 1411/02) .

    Bereits in dem dieser Entscheidung vorangegangenen Ausgangsverfahren gegen die Bescheide der Beklagten, mit welchen der Antrag des Klägers auf Gewährung eines Härtefallzuschlags abgelehnt wurde (Bescheid vom 19.4.2002; Widerspruchsbescheid vom 19.8.2002; Urteil des SG vom 25.10.2006 - S 35 KA 1411/02) , hat das LSG - nach Verneinung eines Anspruchs aufgrund der Härtefallklausel nach § 2a HVM 2000 - die Beklagte zur Neubescheidung des Antrags im Hinblick auf Ansprüche aus einer generellen (ungeschriebenen) Härtefallklausel verurteilt (Urteil des LSG vom 12.5.2010 - L 3 KA 148/06) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2010 - L 3 KA 280/04
    Auszug aus BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B
    Berufung und Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers blieben ohne Erfolg (Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 12.5.2010 - L 3 KA 280/04; Beschluss des Senats vom 9.2.2011 - B 6 KA 55/10 B) .

    Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung des Senats ist das LSG in seinem Urteil vom 12.5.2010 ( L 3 KA 280/04) zu dem Ergebnis gekommen, dass der Kläger wegen der im Jahr 2000 unter den Honoraranforderungen liegenden Vergütung für die von ihm erbrachten vertragszahnärztlichen Leistungen sich in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten "befunden haben könnte", und hat dementsprechend die Beklagte verurteilt, nach Klärung der konkreten wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers, den Antrag auf Leistungen aus der Härtefallklausel neu zu bescheiden.

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

    Auszug aus BSG, 14.07.2021 - B 6 KA 48/20 B
    b) Soweit der Kläger seine Beschwerde auf abweichende Rechtssätze des LSG zu Entscheidungen des BVerfG vom 28.7.2020 ( 1 BvR 2133/08 - juris) , vom 30.6.2020 ( 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17 - BVerfGE 155, 238 ) , vom 23.5.2018 ( 1 BvR 97/14, 1 BvR 2392/14 - BVerfGE 149, 86 ) und vom 17.12.2013 ( 1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08 - BVerfGE 134, 242 ) stützt, hat er bereits keine Divergenz iS des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG bezeichnet.

    a) Soweit der Kläger im Zusammenhang mit seiner Divergenzrüge im Hinblick auf die Entscheidung des BVerfG vom 30.6.2020 ( 1 BvR 1679/17, 1 BvR 2190/17 - BVerfGE 155, 238 - juris) wohl auch Verfahrensmängel geltend machen will, wenn er ausführt: "Wenn man die bindenden Gründe des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 2020 als Gebot zur Verfahrensgestaltung begreift, dann wäre dieses durch die angefochtene Entscheidung verletzt", lässt sich der Beschwerde schon nicht entnehmen, welche Verfahrensnorm das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang verletzt haben soll.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2018 - L 3 KA 106/16
  • BSG, 05.06.2013 - B 6 KA 32/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsvertrag - Berücksichtigung

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B

    (Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für

  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 43/08 B
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 21.10.1958 - 6 RKa 9/58
  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 65/97 R

    Vertragszahnarzt - Honorarverteilungsmaßstab - Kontingentgrenze - Härteregelung -

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ohne Fristsetzung für Stellungnahme,

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 214/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 13.06.2013 - B 13 R 454/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - versehentliches Übergehen eines

  • BVerfG - 1 BvR 321/12 (anhängig)
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

  • BSG, 15.10.2020 - B 6 KA 16/20 B

    Verpflichtung zur Teilnahme am vertragszahnärztlichen Bereitschaftsdienst

  • BSG, 15.07.2015 - B 6 KA 28/14 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsregelung - Berechnung des

  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

    Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 21/07 B

    Honorarverteilung in der Kassenzahnärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit eines

  • BVerfG, 29.09.2020 - 1 BvR 1456/12

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer Vollstreckungsanordnung bezüglich des

  • BSG, 03.03.2000 - B 2 U 4/00 B

    Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile bei materiell-rechtlichen Vorfragen

  • BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 1804/03

    Stiftung 'Erinnerung'

  • BVerfG, 25.10.2004 - 1 BvR 1437/02

    Verfassungsrechtliche Anforderungen im Feld von zahnärztlichen

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 55/10 B
  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 43/17 B

    Vertragsarztrecht; Genehmigung zur Verlegung des Vertragsarztsitzes;

  • BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08

    Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer

  • BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als

  • BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 8/05 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - progressiver Anstieg von

  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 28/17 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Bemessung des

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 12/19 R

    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen

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