Rechtsprechung
BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag - Verfassungsmäßigkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Absenkung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrente für Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres
- Judicialis
SGB VI § 77 Abs 2 Satz 1 Nr 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Absenkung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrente für Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres, Verfassungsmäßigkeit
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Rentenabschlag auch schon vor dem 60. Lebensjahr
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Neuregelung der Rentenberechnung verstößt nicht gegen den verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz
- rente-rentenberater.de (Kurzinformation)
Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten sind korrekt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Rentenabschlag auch schon vor dem 60. Lebensjahr
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 877
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00
Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und …
Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R
Rentenansprüche und -anwartschaften werden vom verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG erfasst (vgl zuletzt BVerfGE 117, 272, 292 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 50 mwN; stRspr).Dabei verengt sich die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in dem Maße, in dem Rentenanwartschaften durch den personalen Anteil eigener Leistungen der Versicherten geprägt sind (vgl zuletzt BVerfGE 117, 272, 294 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 54 mwN; stRspr).
Knüpft der Gesetzgeber an ein bereits bestehendes Versicherungsverhältnis an und verändert er die in dessen Rahmen begründete Anwartschaft zum Nachteil des Versicherten, so ist darüber hinaus ein solcher Eingriff am rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes zu messen, der für die vermögenswerten Güter und damit auch für die rentenrechtliche Anwartschaft in Art. 14 GG eine eigene Ausprägung erfahren hat (vgl zuletzt BVerfGE 117, 272, 294 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 55 mwN).
Sind allein die finanziellen Erwägungen ein legitimer Grund für den Eingriff, so kann offen bleiben, ob auch andere mit der Regelung vom Gesetzgeber verfolgte Ziele für sich oder zusätzlich die in Frage stehende Regelung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 117, 272, 297 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 63).
Ihm steht - wie dies das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut in seinem Beschluss vom 27.2.2007 (BVerfGE 117, 272, 295 f = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 58 f) zum Ausdruck gebracht hat - im Sozialversicherungsrecht wie in allen komplexen, von künftigen Entwicklungen abhängigen Regelungsbereichen ein weiter Einschätzungsspielraum zu.
- BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R
Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. …
Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R
Der Widerspruch des Klägers mit dem Ziel, entsprechend dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.5.2006 (B 4 RA 22/05 R = BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3) eine ungeminderte Rente mit dem Zugangsfaktor von 1, 0 zu erhalten, hatte keinen Erfolg (Widerspruchsbescheid vom 21.3.2007).Der Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 16.5.2006 (B 4 RA 22/05 R - BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3) sei nicht zu folgen.
Das auf einer möglichen "Vorzeitigkeit" der Rente wegen Erwerbsminderung beruhende gegenteilige Konzept des 4. Senats des BSG (BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3, jeweils RdNr 22 f) findet im Gesetz keine Stütze.
Damit weicht der Senat zwar vom Urteil des 4. Senats vom 16.5.2006 ab (BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3); dennoch ist er an der Entscheidung nicht gehindert.
- BSG, 26.06.2008 - B 13 R 9/08 S
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Herabsetzung des Zugangsfaktors bei …
Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R
Ein weiteres systematisches Argument hat der 13. Senat im Beschluss vom 26.6.2008 (B 13 R 9/08 S) aufgezeigt.Der 13. Senat hat auf die Anfrage des erkennenden Senats am 26.6.2008 beschlossen (B 13 R 9/08 S), an der Rechtsprechung des 4. Senats im Urteil vom 16.5.2006 nicht festzuhalten (vgl § 41 Abs. 3 Satz 1 und 2 Sozialgerichtsgesetz - SGG).
- BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der …
Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R
Anwartschaften sind aber wegen des großen Zeitraums zwischen ihrem Erwerb und der Aktivierung des Rentenanspruchs naturgemäß stärker einer Veränderung der für die Rentenberechnung maßgeblichen Verhältnisse unterworfen (vgl BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, jeweils RdNr 43) und genießen nicht denselben eigentumsrechtlichen Schutz wie die Rente. - BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85
Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit …
Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R
Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 75, 348, 357 = SozR 2200 § 555a Nr. 3; stRspr); Entsprechendes gilt für eine Gleichbehandlung trotz Bestehens gewichtiger Unterschiede. - BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe …
Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R
Sie rechtfertigt es, dass der durch sie begründeten rentenrechtlichen Rechtsposition ein höherer Schutz gegen staatliche Eingriffe zuerkannt wird als einer Anwartschaft, soweit sie nicht auf Beitragsleistungen beruht (vgl hierzu BVerfGE 116, 96, 122 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5 RdNr 81;… BVerfGE 100, 1, 33 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3;… kritisch zur Zuordnung der Zurechnungszeit zum Eigentumsschutzbereich im Hinblick auf das Erfordernis der "Eigenleistung" Plagemann in jurisPR-SozR 20/2006 Anm 4). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R
Sie rechtfertigt es, dass der durch sie begründeten rentenrechtlichen Rechtsposition ein höherer Schutz gegen staatliche Eingriffe zuerkannt wird als einer Anwartschaft, soweit sie nicht auf Beitragsleistungen beruht (…vgl hierzu BVerfGE 116, 96, 122 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5 RdNr 81; BVerfGE 100, 1, 33 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3;… kritisch zur Zuordnung der Zurechnungszeit zum Eigentumsschutzbereich im Hinblick auf das Erfordernis der "Eigenleistung" Plagemann in jurisPR-SozR 20/2006 Anm 4). - BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R
Bewertung beitragsfreier Zeiten - Israelische Versicherungszeiten - …
Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R
Er bezieht eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres, denn zum Zeitpunkt des Beginns der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung am 1.3.2005 hatte der im Dezember 1953 geborene Kläger erst das 51. Lebensjahr vollendet (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns Senatsbeschluss vom 17.4.2007 - B 5 RJ 15/04 R, unveröffentlicht; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2). - BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R
Rentenberechnung - belegungsfähiger Gesamtzeitraum - Beginn der Rente - …
Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R
Er bezieht eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres, denn zum Zeitpunkt des Beginns der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung am 1.3.2005 hatte der im Dezember 1953 geborene Kläger erst das 51. Lebensjahr vollendet (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns Senatsbeschluss vom 17.4.2007 - B 5 RJ 15/04 R, unveröffentlicht;… BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2). - BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 42/02 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach …
Auszug aus BSG, 14.08.2008 - B 5 R 140/07 R
Indem die Grundregel des § 77 Abs. 1 SGB VI für die Rentenberechnung zum einen das Alter des Versicherten bei Rentenbeginn oder Tod für maßgebend erklärt und zum anderen das rechnerische Verhältnis zwischen EP und persönlichen EP festlegt, bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass der Zugangsfaktor und somit die nach § 77 Abs. 2, 3 SGB VI zu ermittelnden "Abschläge" oder "Zuschläge" für die gesamte Dauer des ununterbrochenen Rentenbezugs gelten sollen (vgl BSG vom 28.10.2004 - B 4 RA 42/02 R - Juris RdNr 281 ff; Stahl in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 77 RdNr 10, Stand 2/2002; Blüggel in Wannagat, SGB, § 77 SGB VI RdNr 18, Stand 7/2007; Ohsmann/Stolz/Thiede, DAngVers 2003, 171).
- BSG, 02.06.2009 - B 5 R 124/09 B Zur Begründung hat sich das LSG auf die einfachgesetzlichen und verfassungsrechtlichen Erwägungen des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) in den Urteilen vom 14.8.2008 (B 5 R 32/07 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, B 5 R 88/07 R und B 5 R 140/07 R) bezogen.
8 Der Kläger weist in der Beschwerdebegründung selbst sinngemäß darauf hin, dass der 5. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 14.8.2008 - B 5 R 32/07 R, B 5 R 88/07 R und B 5 R 140/07 R - entschieden habe, dass die streitige Bestimmung des § 77 Abs. 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) mit der Verfassung in Einklang stehe, nachdem zuvor der 13. Senat des BSG beschlossen habe, an der gegenteiligen Rechtsauffassung des früher für Angelegenheiten der Rentenversicherung zuständigen 4. Senats nicht festzuhalten.
Auch der von dem Kläger geschilderte Umstand, dass gegen das Urteil des 5. Senats des BSG vom 14.8.2008 - B 5 R 140/07 R - Verfassungsbeschwerde eingelegt worden sei, reicht zur Darlegung der erneuten Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht aus.
- BSG, 18.01.2010 - B 5 R 520/09 B 8 Die Klägerin weist in ihrer Beschwerdebegründung (Seite 8 ff) selbst sinngemäß darauf hin, dass der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 14.8.2008 (B 5 R 32/07 R - BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5 und B 5 R 140/07 R - FamRZ 2009, 877) entschieden habe, dass die streitige Bestimmung des § 77 Abs. 2 SGB VI mit der Verfassung in Einklang stehe (…vgl darüber hinaus auch Senatsurteile vom selben Tage B 5 R 88/07 R sowie B 5 R 98/07 R - SozR 4-2600 § 77 Nr. 6 zu Hinterbliebenenrenten).
9 Die Klägerin beruft sich im Wesentlichen sinngemäß darauf, dass die Senatsurteile vom 14.8.2008 in den Verfahren B 5 R 32/07 R und B 5 R 140/07 R rechtsfehlerhaft ("völlig falsch") und demgegenüber die Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 16.5.2006 richtig sei, nach der eine Kürzung des Zugangsfaktors vor Vollendung des 60. Lebensjahres aus § 77 Abs. 2 SGB VI unter Berücksichtigung von Art. 14 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG nicht abgeleitet werden könne.
Auch der Umstand, dass gegen das Senatsurteil vom 14.8.2008 - B 5 R 140/07 R - Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingelegt worden sei (1 BvR 3588/08), reicht nicht aus, um den erneuten Klärungsbedarf der Rechtsfrage darzulegen.
- BSG, 05.08.2009 - B 5 R 278/09 B 1 Mit Beschluss vom 27.4.2009 hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) einen Anspruch des Klägers auf Gewährung von Rente wegen voller Erwerbsminderung unter Zugrundelegung eines Zugangsfaktors von 1.0 verneint und sich zur Begründung auf die Urteile des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14.8.2008 (…BSG SozR 4-2600 § 77 Nr. 5, auch für BSGE vorgesehen; B 5 R 88/07 R und B 5 R 140/07 R) bezogen.
8 Der Kläger weist in der Beschwerdebegründung selbst sinngemäß darauf hin, dass der 5. Senat des BSG in seinen Urteilen vom 14.8.2008 (B 5 R 32/07 R, B 5 R 88/07 R und B 5 R 140/07 R) entschieden habe, dass die streitige Bestimmung des § 77 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) mit der Verfassung in Einklang stehe, nachdem zuvor der 13. Senat des BSG beschlossen habe, an der gegenteiligen Rechtsauffassung des früher für Angelegenheiten der Rentenversicherung zuständigen 4. Senats nicht festzuhalten.
Auch der von dem Kläger geschilderte Umstand, dass gegen das Urteil des 5. Senats des BSG vom 14.8.2008 - B 5 R 140/07 R - Verfassungsbeschwerde eingelegt worden sei, reicht zur Darlegung der erneuten Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage nicht aus.
- BSG, 18.01.2010 - B 13 R 483/09 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen für das Vorliegen einer Divergenz
Zur Begründung hat es sich dabei auf die Urteile des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14.8.2008 berufen (B 5 R 32/07 R, B 5 R 88/07 R, B 5 R 140/07 R sowie B 5 R 98/07 R zu Hinterbliebenenrenten) .Sofern der Kläger mit seinem Bemerken, dass gegen die Entscheidung des 5. Senats vom 14.8.2008 (B 5 R 140/07 R) inzwischen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht unter dem Az 1 BvR 3588/08 eingelegt worden sei, möglicherweise (sinngemäß) auch eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG geltend machen möchte, ersetzt solch ein pauschaler Hinweis die auch hier notwendige Darlegung zur Klärungsbedürftigkeit nicht und rechtfertigt keine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (…vgl hierzu ausführlich BSG vom 25.9.2002, SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 ff) .
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.2009 - L 9 R 3441/07
Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag …
Der 5. Senat des BSG hat in den Urteilen vom 14.8.2008 (…B 5 R 32/07 R, zur Veröffentlichung in SozR und BSGE vorgesehen; B 5 R 88/07 R und B 5 R 140/07 R, sämtliche in JURIS) - entschieden, dass die bei der Berechnung von Erwerbsminderungsrenten angewandte Absenkung des Zugangsfaktors auch bei einem Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten vom Gesetz gedeckt ist.Dies gilt auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass gegen das Urteil des BSG vom 14.8.2008 - B 5 R 140/07 R - inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist (1 BvR 3588/08).
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.01.2011 - L 22 R 17/10 Das BSG hat im Urteil vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R (vgl. auch die weiteren Urteile vom selben Tag B 5 R 88/07 R, B 5 R 140/07 R und B 5 R 98/07 R) dazu wie folgt ausgeführt:.
Ein Ruhen des Verfahrens nach § 202 SGG i. V. m. § 251 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) kommt auch im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BSG vom 14. August 2008 - B 5 R 140/07 R beim BVerfG (1 BvR 3588/08) nicht in Betracht, denn die Beklagte hat nicht gleichfalls wie die Klägerin das Ruhen des Verfahrens als insoweit unabdingbare Voraussetzung beantragt.
- BSG, 20.07.2009 - B 13 R 149/08 R Die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten vor Beginn des 60. Lebensjahrs seien nicht verfassungswidrig (Hinweise auf Terminsberichte zu den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 14.8.2008, B 5 R 32/07 R, B 5 R 88/07 R, B 5 R 140/07 R und B 5 R 98/07 R und auf Urteile des LSG Nordrhein-Westfalen vom 23.6.2008, L 3 R 43/08, des LSG Hessen vom 24.8.2007, L 5 R 228/06, sowie des LSG Niedersachsen-Bremen vom 20.9.2007, L 2 R 415/07).
Denn hinsichtlich des behaupteten Verstoßes des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI gegen das GG teilt die Klägerin lediglich ihre eigene Rechtsauffassung mit; auf Gedankengänge des LSG und dort zitierte bzw im Wortlaut wiedergegebene ober- und höchstrichterliche Rechtsprechung (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.9.2007, L 2 R 415/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.6.2008, L 3 R 43/08; LSG Hessen, Urteil vom 24.8.2007, L 5 R 228/06; BSG, Urteile vom 14.8.2008, B 5 R 32/07 R, B 5 R 88/07 R, B 5 R 140/07 R und B 5 R 98/07 R) geht sie nicht ansatzweise ein.
- BSG, 01.02.2010 - B 13 R 515/09 B Insbesondere haben die für Streitigkeiten aus der Rentenversicherung zuständigen Senate des BSG (der 5. und der 13. Senat) übereinstimmend unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung des 4. Senats des BSG vom 16.5.2006 (…BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3) entschieden, dass Rentenabschläge auch bei Renten wegen Erwerbsminderung anfallen und dies mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BSG vom 14.8.2008, B 5 R 140/07 R, FamRZ 2009, 877; B 5 R 88/07 R, veröffentlicht in Juris;… B 5 R 32/07 R, BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5; BSG vom 25.11.2008, B5R 112/08 R, veröffentlicht in Juris).
Allein der Umstand, dass gegen die Urteile des BSG vom 14.8.2008 (B 5 R 140/07 R) und vom 25.11.2008 (B 5 R 112/08 R) Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingelegt worden ist (1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09), rechtfertigt die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache nicht (…vgl ausführlich BSG vom 25.9.2002, SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 ff).
- LSG Baden-Württemberg, 05.03.2012 - L 11 R 2936/11 Nach Hinweis des Senats, dass sowohl der 5. Senat des BSG am 14.08.2008 (B 5 R 32/07 R; B 5 R 88/07 R; B 5 R 98/07 R und B 5 R 140/07 R) als auch der 13. Senat des BSG am 26.06.2008 (B 13 R 9/08 R) die zu dieser Rechtsfrage anhängigen Revisionen zurückgewiesen habe und der Rechtsprechung des 4. Senats nicht gefolgt worden sei, haben die Beteiligten das Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf die Verfassungsbeschwerde (Az: 1 BvR 1262/10) beantragt.
Lediglich ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nicht nur das BSG in mehreren Urteilen (vom 14.08.2008 in den Verfahren B 5 R 32/07 R, B 5 R 88/07 R, B 5 R 98/07 R und B 5 R 140/07 R und Beschluss vom 26.06.2008 in dem Verfahren B 13 R 11/08 S) ausführlich dargelegt hat, dass die Regelung des § 77 Abs. 2 SGB VI nicht gegen das GG verstößt, sondern nunmehr auch das BVerfG entschieden hat, dass die Absenkung des Zugangsfaktors bei der Berechnung der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei vorzeitigem Renteneintritt verfassungsgemäß ist (…Beschluss vom 11.01.2011, 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09, BVerfGE 128, 138 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 9).
- BSG, 17.09.2009 - B 5 R 336/09 B Zur Begründung hat es sich dabei auf die Urteile des erkennenden Senats vom 14.8.2008 berufen (B 5 R 32/07 R, B 5 R 88/07 R, B 5 R 140/07 R sowie B 5 R 98/07 R zu Hinterbliebenenrenten).
Auch der Umstand, dass gegen das Senatsurteil vom 14.8.2008 - B 5 R 140/07 R - Verfassungsbeschwerde beim BVerfG eingelegt worden sei (1 BvR 3588/08), reicht nicht aus, um die erneute Klärungsbedürftigkeit der angedeuteten Rechtsfrage darzulegen.
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11
- LSG Baden-Württemberg, 17.11.2009 - L 9 R 5785/08
- BSG, 22.07.2015 - B 5 R 28/15 B
Rente wegen voller Erwerbsminderung im Zugunstenverfahren; Formulierung einer …
- BSG, 10.12.2015 - B 5 R 286/15 B
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2009 - L 13 R 38/09
- BSG, 18.07.2017 - B 13 R 17/17 R
Vertretungszwang vor dem BSG
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2011 - L 1 R 582/11
- SG Berlin, 13.10.2008 - S 16 R 26/08
Abschlagsfreie Berechnung einer Erwerbsminderungsrente; Grundregel für die …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2015 - L 10 R 328/13
- BSG, 04.03.2014 - B 13 R 429/13 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 1 R 472/09
- BSG, 15.07.2010 - B 13 R 507/09 B
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2011 - L 10 R 4688/10
- BSG, 24.01.2011 - B 13 R 377/10 B
- BSG, 14.08.2009 - B 5 R 226/09 B
- LSG Baden-Württemberg, 12.03.2013 - L 11 R 5070/12
- BSG, 20.01.2010 - B 13 R 473/09 B
- BSG, 27.11.2009 - B 5 R 386/09 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 1 R 532/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2011 - L 2 R 366/09