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   BSG, 14.10.2020 - B 4 AS 14/20 R   

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https://dejure.org/2020,30340
BSG, 14.10.2020 - B 4 AS 14/20 R (https://dejure.org/2020,30340)
BSG, Entscheidung vom 14.10.2020 - B 4 AS 14/20 R (https://dejure.org/2020,30340)
BSG, Entscheidung vom 14. Oktober 2020 - B 4 AS 14/20 R (https://dejure.org/2020,30340)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11a Abs 1 Nr 1 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss eines Sofortbonus nach Stromanbieterwechsel

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss eines Sofortbonus nach Stromanbieterwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss eines Sofortbonus nach Stromanbieterwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bonuszahlung des Stromanbieters auf SbG-II Leistungsbezug anzurechnen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bonus eines Stromanbieters ist bei Hartz IV anzurechnen!

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Sofortbonus ist Einkommen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Jobcenter dürfen Strombonus bei Hartz IV-Leistung berücksichtigen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Jobcenter dürfen Strombonus beim Leistungsanspruch berücksichtigen

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    W. R.. ./. Jobcenter Märkischer Kreis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 23.08.2011 - B 14 AS 185/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Rückerstattung

    Auszug aus BSG, 14.10.2020 - B 4 AS 14/20 R
    Es ist vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt (modifizierte Zuflusstheorie; stRspr; siehe nur BSG vom 23.8.2011 - B 14 AS 185/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 42 RdNr 10; zuletzt BSG vom 24.6.2020 - B 4 AS 7/20 R - juris RdNr 28, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .

    Diese Zahlung ist, auch wenn sie als "Sofortbonus" für einen Stromanbieterwechsel erbracht wird, eine Geldeinnahme iS des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II (so auch BSG vom 23.8.2011 - B 14 AS 185/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 42 RdNr 13, zur Rückerstattung von Vorauszahlungen) .

    Nichts anderes folgt entgegen der Auffassung des Klägers aus dem Urteil des BSG vom 23.8.2011 (B 14 AS 185/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 42) .

    Darin hat das BSG zwar Rückzahlungen von Stromkosten, die auf Vorauszahlungen in Zeiträumen beruhen, in denen Hilfebedürftigkeit nach §§ 7, 9 SGB II bestand, nach Sinn und Zweck des § 11 Abs. 1 und § 20 SGB II nicht als zu berücksichtigendes Einkommen angesehen, da "Leistungen nach diesem Buch" anrechnungsfrei bleiben (BSG vom 23.8.2011 - B 14 AS 185/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 42 RdNr 15 ff, unter Hinweis auf die Ausnahmeregelung in § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II aF, jetzt § 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II) .

    Verhalte sich der Betreffende während des Abrechnungszeitraums wirtschaftlich und verbrauche wenig Strom, sei es geboten, Einnahmen, die aus Einsparungen bei den Regelbedarfen resultierten, von der Berücksichtigung als Einkommen freizustellen (vgl BSG vom 23.8.2011 - B 14 AS 185/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 42 RdNr 15 ff) .

  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 7/20 R

    Sozialleistungen: Betriebskostenerstattungen anrechenbar?

    Auszug aus BSG, 14.10.2020 - B 4 AS 14/20 R
    Es ist vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, es sei denn, rechtlich wird ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt (modifizierte Zuflusstheorie; stRspr; siehe nur BSG vom 23.8.2011 - B 14 AS 185/10 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 42 RdNr 10; zuletzt BSG vom 24.6.2020 - B 4 AS 7/20 R - juris RdNr 28, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) .
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