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   BSG, 14.11.1968 - 10 RV 471/65   

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BSG, 14.11.1968 - 10 RV 471/65 (https://dejure.org/1968,1391)
BSG, Entscheidung vom 14.11.1968 - 10 RV 471/65 (https://dejure.org/1968,1391)
BSG, Entscheidung vom 14. November 1968 - 10 RV 471/65 (https://dejure.org/1968,1391)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweiswürdigung - Beweiswert einer Urkunde - Einführung neuer Beweismittel - Zulässigkeit einer Restitutionsklage

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 10
  • NJW 1969, 1079
  • MDR 1969, 517
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.12.1967 - 8 RV 517/67

    Restitutionsklage - Maßgebliche Stelle für die Kenntnis des Anfechtungsgrundes -

    Auszug aus BSG, 14.11.1968 - 10 RV 471/65
    190 Dezember 1967 in BSG 27, 259) ano Nach der ausdrücklichen gesetzlichen Vorschrift des @ 71 Abso 5 SGG wird in Angelegenheiten der Kriegsopferversorgung (KOV) das Land durch das LVersorgA vertretene Das LVersorgA ist hiernach für das gesamte durch das SGG geregelte Prozeßverfahren ausschließlich zuständig° Auch zur Beseitigung des rechtskräftigen Urteils des SG Heilbronn vom 3" September 1959 durch Erhebung einer Restitutionsklage, die auch eine Prozeßhandlung nach dem SGG darstellt, ist die ausschließliche Zuständig- keit des LVersorgA als der sachbearbeitenden Stelle gegeben? auf dessen Kenntnis vom Anfechtungsgrund es demnach für die Berechnung der Monatsfrist ankommto Nach den nicht angegriffenen Feststellungen des LSG sind die Versorgungsaktenam 140 Oktober 1960 dem ärztlichen Dienst des LVersorgA vorgelegt wordeno Die Klage ist also.

    Anm° III 3)" Sehr verschieden von der in der Urkunde enthaltenen Erklärung des Ausstellers muß aber eine in der Urkunde wiedergegebene Erklärung eines anderen bewertet werden; ihre formelle und materielle Beweiskraft ist stets ohne gesetzliche Bindung frei zu würdigen (vglo Stein-Jonas aaO Vorbem" III 5 zu @ 415 ZPO)O Wenn also unter den allgemeinen Urkundenbegriff auch ärztliche Gutachten" Krankengeschichten" Atteste und Arztbriefe fallen (vglo Rosenberg" @ 118 Anmo II 2 b; Wieczorek, @ 415 Anmo A II c; Stein-Jonas? Vorbemo III 2 zu 5 415, 5 286 Anmo III 4; EG in HRB 1930 Nr" 1864; BSG 27, 259), so muß auch hier zwischen der Erklärung des Ausstellers, doho des Arztes, und den in der Urkunde wiedergegebenen Erklärungen eines anderen, des Patienten9 unterschieden werden; den Erklärungen des Patienten kommt die in @@415 bis 418 ZPO niedergelegte Beweiskraft nicht zu; sie unterliegen der freien richterlichen Beweiswürdigung (vgla PG aaO)o Auf eine derartige, in der Urkunde wiedergegebene Patientenerklärung stützt aber der Beklagte seine Restitutionsklage°.

  • RG, 15.03.1904 - II 354/03

    1. Ist der § 471 Z.P.O. auch in solchen Fällen anwendbar, in welchen schon zur

    Auszug aus BSG, 14.11.1968 - 10 RV 471/65
    aber um einen außerordentlichen Rechtsbehelf zur Beseitigung der Rechtskraftwirkung von Urteilen (vglo RGZ 57, 235; 96, 52; 135, 123, 129), Rechtsdogmatisch ist kein Grund ersichtlich, warum die Frage des Vorliegens der Statthaftigkeit, die in @@ 579, 580 ZPO ihre besondere, für das Wiederaufnahmeverfahren zugeschnittene Regelung gefunden hat, anders beurteilt die Zulässigkeitsprufung und nicht in mitein-.
  • RG, 01.12.1910 - IV 249/10

    Restitutionsklage

    Auszug aus BSG, 14.11.1968 - 10 RV 471/65
    die besonderen Statthaftigkeitsgründe (@@ 579, 580 ZPO) hingewiesen, wenngleich diese zur Zulässigkeit gehören° Hätte der Gesetzgeber bei der Vorabentscheidung nach @ 590 Abs, 2 Satz 1 ZPO nur die Zulässigkeit schlechthin erwähnt, so hätte die Gefahr bestanden, daß darunter nur die allgemeinen ZulässigkeitsvorauSsetzungen (Form, Frist) verstanden werden, Tatsächlich soll aber die für das Wiederaufnahmeverfahren wesentliche Frage, ob überhaupt ein Grund für die Nichtigkeit oder Restitution gegeben ist, vorab entschieden werden können, bevor in die erneute Verhandlung über die Hauptsache eingetreten wird, Im Gegensatz zu dieser Auffassung hat das RG in einer Entscheidung (RGZ 75, 53), die später als grundlegend angesehen und wiederholt zitiert werden ist, auf eine "vom Gesetz gewollte dreifache Gliederung der auf erhobene - 24.
  • BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55

    Gewährung von Waisenrente - Rechtskräftige Feststellung der Unehelichkeit eines

    Auszug aus BSG, 14.11.1968 - 10 RV 471/65
    Auffassung an, daß Urkunden, insbesondere ärztliche Gutachten und Arztberichte, dann keinen Wiederaufnahmegrund " im Sinne des @ 580 Nr° 7 b ZPO darstellen, wenn sie einen Zeugen- oder Sachverständigenbeweis ersetzen sollen und die Zeugen bzw, Sachverständigen für das schwebende Wiederaufnahmeverfahren zur Verfügung stehen, Das BSG hat bereits in einer Entscheidung (SOZR SGG @ 179 Nr, 6 = BSG 18, 186 - dort zur Berücksichtigung von neuen Tatsachen im Revisionsvcrfahren -) hervorgehoben, gerade der Fall " daß sich ein Beteiligter erst in der Revisionsinstanz auf eine aufgefundene oder für ihn verfügbar geworé neu.
  • BGH, 14.02.1952 - IV ZR 137/51

    Beischreibungsvermerk im Geburtsregister

    Auszug aus BSG, 14.11.1968 - 10 RV 471/65
    einen Restitutionsgrund zu gewinnen auch BGHZ 65, 69; 5, 240, 247), Nur wenn sich diese Bedenken nach der "jeweiligen verfahrensrechtlichen Lage des anhängigen Rechtsstreits" (so BGHZ 5, 248) ausräumen ließen, könne auch die erst in der Revisionsinstanz für den Beteiligten verfügbar gewordene Urkunde im Sinne des @ 580 Nr, 7 b ZPO einen Restitutionsgrund darstelleno Zu einem Abweichen von dieser Rechtsprechung besteht um so weniger Veranlassung, da auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) (Bdo 6, 247 : NJW 1958, 2155) und der Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger "Rechtsprechung (BGHZ 1, 218; 5, 157; 31, " 551; 54, 77; 38, 333) die sehr eingeschränkte Anwendungsmöglichkeit des @ 580 Nr() 7 b ZPO gebilligt haben, Demnach sind weder das vertrauensärztliche Gutachten noch der Arztbrief des Dr° H::z:.als Urkunden im Sinne des @ 580 Nr° 7 b ZPO anzusehen und können daher auch keinen Restitutionsgrund bilden°.
  • BGH, 26.02.1951 - IV ZR 102/50

    Erbkundliches Gutachten. Restitutionsklage

    Auszug aus BSG, 14.11.1968 - 10 RV 471/65
    einen Restitutionsgrund zu gewinnen auch BGHZ 65, 69; 5, 240, 247), Nur wenn sich diese Bedenken nach der "jeweiligen verfahrensrechtlichen Lage des anhängigen Rechtsstreits" (so BGHZ 5, 248) ausräumen ließen, könne auch die erst in der Revisionsinstanz für den Beteiligten verfügbar gewordene Urkunde im Sinne des @ 580 Nr, 7 b ZPO einen Restitutionsgrund darstelleno Zu einem Abweichen von dieser Rechtsprechung besteht um so weniger Veranlassung, da auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) (Bdo 6, 247 : NJW 1958, 2155) und der Bundesgerichtshof (BGH) in ständiger "Rechtsprechung (BGHZ 1, 218; 5, 157; 31, " 551; 54, 77; 38, 333) die sehr eingeschränkte Anwendungsmöglichkeit des @ 580 Nr() 7 b ZPO gebilligt haben, Demnach sind weder das vertrauensärztliche Gutachten noch der Arztbrief des Dr° H::z:.als Urkunden im Sinne des @ 580 Nr° 7 b ZPO anzusehen und können daher auch keinen Restitutionsgrund bilden°.
  • RG, 04.02.1932 - VI 337/31

    1. Bedarf es bei der Restitutionsklage des Antritts und der Erhebung des

    Auszug aus BSG, 14.11.1968 - 10 RV 471/65
    aber um einen außerordentlichen Rechtsbehelf zur Beseitigung der Rechtskraftwirkung von Urteilen (vglo RGZ 57, 235; 96, 52; 135, 123, 129), Rechtsdogmatisch ist kein Grund ersichtlich, warum die Frage des Vorliegens der Statthaftigkeit, die in @@ 579, 580 ZPO ihre besondere, für das Wiederaufnahmeverfahren zugeschnittene Regelung gefunden hat, anders beurteilt die Zulässigkeitsprufung und nicht in mitein-.
  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

    Auszug aus BSG, 14.11.1968 - 10 RV 471/65
    Aussage oder Erklärung Zeugen vorzuziehen sein (vglo RG 4, 378; 46, 412; so auch @ 294 und insbesondere % 377 Abs, 5 und 4 ZPO), sofern das Gericht nicht die " schriftliche Erklärung des Zeugen für ausreichend erachtet° Dieses - teilweise - Zurücktreten des Urkundenbeweises hinter den Zeugenbeweis ist das entscheidende Kriterium -" für die Beurteilung des hier vorliegenden Falles, Es können nämlich nicht alle Urkunden im Sinne der @@475 ff ZPO als Urkunden für eine Restitutionsklage nach @ 580 Nr, 7 b ZPO verwertet werden° Das geht aus den Grundsätzen des Wiederaufnahmeverfahrens hervor° Schon der Vorprozeß hat dem obersten Zweck jedes Prozeßverfahrens gedient, nämlich der materiellen Gerechtigkeit zum Siege zu verhelfen und den Rechtsfrieden schnell und endgültig wiederherzustellen (vgl, BGH 38, 333)o Das Interesse der Allgemeinheit, Rechtsstreitigkeiten durch gerichtliche Entscheidung zum Abschluß.
  • BSG, 10.09.1997 - 9 RV 2/96

    Aufbau und Zulässigkeit des Wiederaufnahmeverfahrens, Restitutionsklage bei

    Das Wiederaufnahmeverfahren ist dreistufig aufgebaut (Abgrenzung zu BSG vom 14.11.1968 - 10 RV 471/65 = BSGE 29, 10, 17ff = SozR Nr. 3 zu § 580 ZPO).

    Der Senat weicht mit seiner Auffassung vom dreigliedrigen Aufbau des Wiederaufnahmeverfahrens (vgl bereits beiläufig BSGE 63, 33, 35 = SozR 1300 § 44 Nr. 33) nicht von der Entscheidung des 10. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14. November 1968 - 10 RV 471/65 - (BSGE 29, 10, 17 ff = SozR Nr. 3 zu § 580 ZPO) ab.

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 53/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Denn die Statthaftigkeit der Wiederaufnahmeklage setzt - neben weiteren Prozessvoraussetzungen - die schlüssige Darlegung eines gesetzlichen Wiederaufnahmegrundes voraus (vgl BSGE 81, 46, 47 zur Abgrenzung von BSGE 29, 10, 17 ff; vgl auch BSGE 63, 33, 35; Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 179 RdNr 9) .
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2009 - L 6 VJ 3978/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Restitutionsklage

    Es geht nicht an, auf diesem Weg den im Restitutionsverfahren sonst nicht zugelassenen Zeugen- und Sachverständigenbeweis zu ersetzen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.04.1973 - 4 U 246/72 - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 14.11.1968 - 10 RV 471/65 - NJW 1969, 1079).

    Die Entdeckung anderer Beweismittel fällt nicht darunter, mögen sie auch schriftlich niedergelegt sein (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.04.1973 - 4 U 246/72 - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 14.11.1968 - 10 RV 471/65 - NJW 1969, 1079).

  • LSG Hessen, 15.01.2020 - L 3 U 76/17
    Die Regelung ist nicht anwendbar für andere Beweismittel (wie z. B. Zeugen), für Urkunden nur, soweit es der Zweck der Vorschrift zur Wiederaufnahme erfordert (vgl. BSGE 29, 10, 14).

    Entscheidend ist, dass durch die Urkunde für jedermann augenfällig wird, dass das Urteil unrichtig ist (vgl. BSGE 29, 10, 13 BGHZ 46, 300, 303).

  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 868/77
    Die Benutzung eines schriftlich niedergelegten Sachverständigengutachtens würde daher einem Sachverständigenbeweis gleichkoirmen und damit zur Zulassung eines in § 580 ZPO nicht genannten Beweismittels führen (vgl. auch BSG Urteil vom 14. November 1968 - 10 RV 471/65 - AP Nr. 8 zu § 580 ZF0).
  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 75/92

    Überprüfung der grundsätzlich unzulässigen Berufung in vollem Umfang durch das

    Voraussetzung für die Zulässigkeit der Berufung ist nämlich weiter, daß ein wesentlicher Verfahrensmangel auch tatsächlich vorlag (ständige Rechtsprechung, vgl zB BSG SozR 1500 § 150 Nr. 18; BSGE 29, 10, 19).
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 42/07 B
    Denn diese Rechtsfrage ist bereits durch das BSG - in verneinendem Sinne - entschieden (BSGE 29, 10, 11 ff = SozR Nr. 3 zu § 580 ZPO S Da 2 ff; s auch BGH, Urteil vom 26.5.1965 - Az IV ZR 149/64 - LM Nr. 16 zu § 580 Nr. 7b ZPO; OVG Bremen, NJW 1990, 2337; OLG Koblenz, Urteil vom 26.11.2007 - Az 12 U 1452/06 - Juris RdNr 8; in diesem Sinne auch Braun in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl 2007, § 580 ZPO RdNr 48, 49 - insbesondere auch zum Ausschluss erst nachträglich errichteter Urkunden, sofern es sich nicht um Geburtsurkunden handelt).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 8/93
    Der Senat vermag dem LSG und dem Kläger aber nicht darin zu folgen, daß die Berufung ungeachtet dessen nach § 150 Nr. 2 SGG aF zulässig war, weil die vom Kläger gerügten wesentlichen Verfahrensmängel auch tatsächlich vorgelegen hätten (BSGE 29, 10, 19 [BSG 14.11.1968 - 10 RV 471/65]; BSG SozR 1500 § 150 Nr. 18).
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 86/80
    tatsächlich (BSGE 29, 10, 19; BSG SozR 1500 ä 150 "Nr. 11 und 18), gerügt Wird (& 150 Nr. 2 SGG).
  • AG Brandenburg, 01.06.2004 - 31 (32) C 79/04

    Statthaftigkeit einer Restitutionsklage; Verstoß der Übereignung eines

    Fehlt aber somit dem Urteil des EGMR eine der in § 580 Nr. 7b ZPO geforderten Eigenschaften, ist der Rechtsbehelf der Restitutionsklage nicht statthaft (Bundessozialgericht, BSGE 29, Seite 10; Bundessozialgericht, Entscheidung vom 25. August 1982, Aktenzeichen: 12 RK 62/81; VGH München, NVwZ 1993, Seiten 92 f.).
  • BSG, 25.08.1982 - 12 RK 62/81
  • BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 57/79

    Neufestsetzung der Rente - Rentenhöhe - Geeignetheit einer Urkunde -

  • BGH, 11.03.1980 - IX ZB 295/78

    Zulässigkeit einer Restitutionsklage im Hinblick auf das Vorliegen einer

  • LSG Hessen, 29.10.1975 - L 5 V 441/75

    Statthaftigkeit einer Restitutionsklage

  • BSG, 11.06.1968 - 10 RV 873/65
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