Rechtsprechung
   BSG, 14.11.1974 - 8 RU 216/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,7282
BSG, 14.11.1974 - 8 RU 216/73 (https://dejure.org/1974,7282)
BSG, Entscheidung vom 14.11.1974 - 8 RU 216/73 (https://dejure.org/1974,7282)
BSG, Entscheidung vom 14. November 1974 - 8 RU 216/73 (https://dejure.org/1974,7282)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,7282) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verletztengeld - Minderung der Erwerbsfähigkeit durch die Folgen eines Arbeitsunfalls - Vermengung der Unternehmerversicherung mit einer Arbeitnehmerversicherung - Der zu einer Versicherungsleistung verpflichtete Versicherungsträger - Versicherungsschutz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.03.1974 - 8 RU 81/73

    Arbeitsunfähigkeit infolge eines Arbeitsunfalls - Anspruch auf Verletztengeld -

    Auszug aus BSG, 14.11.1974 - 8 RU 216/73
    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 21. März 1974 - 8 RU 81/73 -, das zur Veröffentlichung vorgesehen ist, entschieden hat, werden einerseits in der Krankenversicherung mehrere Beschäftigungen in der Weise zusammengefaßt, daß bei mehrfach beschäftigten Arbeitnehmern grundsätzlich die Löhne aus allen versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen zu berücksichtigen sind und gilt andererseits dieser Grundsatz auch für den JAV (Urteil S. 6).

    Dieses Ergebnis ist allein systemgerecht und sinnvoll, wie sich überdies auch aus folgender Erwägung ergibt: Hätte sich nämlich der Unfall des Klägers auf dem Wege von einer Tätigkeit ereignet, die er überwiegend für die G.F.I. verrichtet hätte, so wäre für die Entschädigung des Klägers allein die Beigeladene zuständig gewesen und sie hätte der Berechnung der Leistungen nach § 571 Abs. 1 Satz 1 RVO das gesamte Arbeitseinkommen sowohl als Geschäftsführer der G.F.I. als auch als Inhaber des Einzelhandelsgeschäftes zugrunde legen müssen (siehe auch das bereits zitierte, zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 21. März 1974 - 8 RU 81/73).

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 14.11.1974 - 8 RU 216/73
    Nach der ständigen Rechtsprechung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) (vgl. u. a. BSG 5, 168, 175; 12, 65, 68; 24, 216, 218; 27, 233, 236; BSG in SozR Nr. 2 zu § 631 RVO aF) ist den Anspruchsberechtigten gegenüber auch dann, wenn Versicherungsschutz durch verschiedene Träger der Unfallversicherung in Betracht kommt, immer nur ein einziger Versicherungsträger leistungspflichtig (siehe auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Stand April 1974, Bd. II S. 500 b; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., Stand September 1974, Anm. 2 zu § 648).

    Dieser Auffassung des Senats steht auch nicht die Entscheidung des 2. Senats in BSG 5, 168, 175 entgegen.

  • BSG, 06.04.1960 - 2 RU 198/57
    Auszug aus BSG, 14.11.1974 - 8 RU 216/73
    Für die hier vertretene Auffassung spricht aber vor allem auch die Regelung in dem bereits zitierten § 1739 RVO, wonach die beteiligten Versicherungsträger in Fällen der vorliegenden Art die Möglichkeit haben, die Entschädigungslast unter sich zu verteilen (vgl. dazu auch BSG 12, 65, 70).
  • BGH, 19.03.1957 - VI ZR 277/55

    Arbeitsunfall

    Auszug aus BSG, 14.11.1974 - 8 RU 216/73
    Aus obigem ergibt sich auch, daß eine Gesamtschuldnerschaft der in Betracht kommenden Versicherungsträger i. S. der §§ 421, 426 Bürgerliches Gesetzbuch ausscheidet (BSG 12, 70; aA. Krebs, Sgb 1956, 179, 181, der dies nicht hinreichend berücksichtigt; nicht ganz eindeutig Haueisen, JZ 1958, 129, 130) [BGH 19.03.1957 - VI ZR 277/55].
  • BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59

    Geschäftsführer einer GmbH - Mitunternehmerschaft des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus BSG, 14.11.1974 - 8 RU 216/73
    Diese Versicherung beruht zwar nicht auf § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO, da es angesichts der Höhe seiner Geschäftsanteile von 75 v.H. des Stammkapitals an dem rechtlichen Erfordernis der persönlichen Abhängigkeit von der GmbH fehlte (siehe BSG 23, 83, 84, 85; BSG in SozR Nr. 30 zu § 539 RVO Bl. Aa 44 Rücks. mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung des 2. Senats bezüglich der beitragsrechtlichen Behandlung einer GmbH).
  • BSG, 29.11.1972 - 2 RU 186/71
    Auszug aus BSG, 14.11.1974 - 8 RU 216/73
    Daß dieser Grundsatz für mehrfach beschäftigte Unternehmer überhaupt keine Geltung beanspruchen könnte, ist nicht ersichtlich, zumal die durch einen Arbeitsunfall ineinem Unternehmen verursachte Arbeitsunfähigkeit den Verletzten gleichzeitig in seinemzweiten Unternehmerberuf oder in seinem daneben ausgeübten Arbeitnehmerberuf arbeitsunfähig macht (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1972 - 8/2 RU 186/71 in SozR Nr. 11 zu § 1504 RVO).
  • BGH, 27.11.1957 - IV ZR 28/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 14.11.1974 - 8 RU 216/73
    Haueisen hat zu einem solchen Sachverhalt an sich zu Recht die Frage gestellt, "warum denn eigentlich der Verletzte nicht auch Ansprüche gegenmehrere Versicherungsträger haben kann ..." (JZ 1958, 130), und auch Krebs meint aaO S. 181, es sei nicht angängig, die Tätigkeit willkürlich dem einen oder anderen Betrieb zuzurechnen, vielmehr hätten "beide Berufsgenossenschaften einzutreten".
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht