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   BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B   

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https://dejure.org/2013,35862
BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B (https://dejure.org/2013,35862)
BSG, Entscheidung vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B (https://dejure.org/2013,35862)
BSG, Entscheidung vom 14. November 2013 - B 9 SB 84/12 B (https://dejure.org/2013,35862)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 160a Abs 5 SGG, § 15 Abs 1 Nr 4 SGB 10, § 15 Abs 4 SGB 10
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem prozessunfähigen Beteiligten - besonderer Vertreter - Unwirksamkeit der Prozesshandlungen des Prozessunfähigen wegen Nichtgenehmigung - ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem prozessunfähigen Beteiligten - besonderer Vertreter - Unwirksamkeit der Prozesshandlungen des Prozessunfähigen wegen Nichtgenehmigung - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Fürsorgepflicht des Gerichts gegenüber dem prozessunfähigen Beteiligten - besonderer Vertreter - Unwirksamkeit der Prozesshandlungen des Prozessunfähigen wegen Nichtgenehmigung - ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1039
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.10.2011 - B 8 SO 3/11 AR
    Auszug aus BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B
    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundessozialgerichts (BSG) vom 4.10.2011 (B 8 SO 3/11 AR) und vom 12.7.2012 (B 9 SB 4/12 AR) ausgeführt, dass der vom SG bestellte besondere Vertreter, Rechtsanwalt A., auf Anfrage des Senats erklärt habe, dass er die vom Kläger erhobene Berufung sowie die eingereichten Anträge nicht genehmige (Schreiben vom 14.9.2012) .

    Auf die Beschlüsse des BSG vom 4.10.2011 - B 8 SO 3/11 AR - und vom 12.7.2012 - B 9 SB 4/12 AR - kann sich das LSG insoweit nicht berufen, weil es sich dabei nicht um Entscheidungen über statthafte Rechtsmittel gehandelt hat.

  • BSG, 12.07.2012 - B 9 SB 4/12 AR
    Auszug aus BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B
    Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundessozialgerichts (BSG) vom 4.10.2011 (B 8 SO 3/11 AR) und vom 12.7.2012 (B 9 SB 4/12 AR) ausgeführt, dass der vom SG bestellte besondere Vertreter, Rechtsanwalt A., auf Anfrage des Senats erklärt habe, dass er die vom Kläger erhobene Berufung sowie die eingereichten Anträge nicht genehmige (Schreiben vom 14.9.2012) .

    Auf die Beschlüsse des BSG vom 4.10.2011 - B 8 SO 3/11 AR - und vom 12.7.2012 - B 9 SB 4/12 AR - kann sich das LSG insoweit nicht berufen, weil es sich dabei nicht um Entscheidungen über statthafte Rechtsmittel gehandelt hat.

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie hier - darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG) , so müssen zur Bezeichnung des Verfahrensmangels die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargetan werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36) .

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG - ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht - auf dem Mangel beruhen kann, dass also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36) .

  • BSG, 27.07.2021 - B 8 SO 10/19 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Nichtbescheidung eines

    Es obliegt bei einem prozessunfähigen und nicht durch einen Betreuer anderweitig vertretenen Kläger dann dem besonderen Vertreter im Einzelfall zu entscheiden, ob die Führung der Untätigkeitsklage den Interessen und dem Wohl des prozessunfähigen Vertretenen entspricht, und deshalb die Prozessführung zu genehmigen (zu diesem Maßstab BSG vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3 RdNr 8 ff) .
  • BSG, 22.09.2021 - B 9 V 8/21 B

    Versagung von Leistungen nach dem OEG wegen fehlender Mitwirkung; Verfahrensrüge

    Sie wirkt daher im Instanzenzug und damit auch im Beschwerdeverfahren beim BSG fort (vgl Senatsbeschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3 RdNr ) .

    Zwar darf das Gericht eine Handlung des besonderen Vertreters seiner Entscheidung nicht ohne Weiteres zum Nachteil des prozessunfähigen Beteiligten zugrunde legen, wenn die Entscheidung dessen Wünschen und Interessen erkennbar widerspricht (Senatsbeschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3 RdNr 10) .

    Dies entspricht im Übrigen auch den Vorgaben der von der Beschwerde zitierten UN-Behindertenrechtskonvention (vgl Senatsbeschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3 RdNr 9) .

  • BSG, 29.01.2018 - B 10 ÜG 7/17 B

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Zwar hat ein Gericht grundsätzlich darauf zu achten, ob sich die prozessualen Handlungen eines für einen prozessunfähigen Beteiligten gestellten besonderen Vertreters im Rahmen der diesem obliegenden Pflichten gehalten haben (vgl BSG Beschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3 RdNr 10).

    Ebenso wenig ist erkennbar, dass das LSG verfahrensfehlerhaft § 72 Abs. 1 SGG übersehen haben könnte (s oben Hinweis auf BSG Beschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3).

  • BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 33/14 B

    Prozessunfähigkeit eines Beteiligten und Vertreterbestellung; Nicht-Ladung eines

    Insoweit fehlt es bereits an der Darlegung der medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen, nach denen sich das LSG zu diesem Vorgehen hätte veranlasst sehen müssen (zu den Voraussetzungen s zB Senatsbeschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3 RdNr 6).
  • BSG, 29.01.2018 - B 10 ÜG 9/17 B

    Parallelentscheidung zu BSG - B 10 ÜG 8/17 - v. 29.01.2018

    Zwar hat ein Gericht grundsätzlich darauf zu achten, ob sich die prozessualen Handlungen eines für einen prozessunfähigen Beteiligten gestellten besonderen Vertreters im Rahmen der diesem obliegenden Pflichten gehalten haben (vgl BSG Beschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3 RdNr 10).

    Ebenso wenig ist erkennbar, dass das LSG verfahrensfehlerhaft § 72 Abs. 1 SGG übersehen haben könnte (s oben unter Hinweis auf BSG Beschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3).

  • BSG, 29.01.2018 - B 10 ÜG 8/17 B

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Zwar hat ein Gericht grundsätzlich darauf zu achten, ob sich die prozessualen Handlungen eines für einen prozessunfähigen Beteiligten gestellten besonderen Vertreters im Rahmen der diesem obliegenden Pflichten gehalten haben (vgl BSG Beschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3 RdNr 10).

    Ebenso wenig ist erkennbar, dass das LSG verfahrensfehlerhaft § 72 Abs. 1 SGG übersehen haben könnte (s oben Hinweis auf BSG Beschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3).

  • BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 32/14 B

    Entscheidungserheblichkeit der Nichteinholung eines Gutachtens; Rüge der

    Insoweit fehlt es bereits an der Darlegung der medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen, nach denen sich das LSG zu diesem Vorgehen hätte veranlasst sehen müssen (zu den Voraussetzungen s zB Senatsbeschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3 RdNr 6).
  • BSG, 29.01.2018 - B 10 ÜG 10/17 B

    Entschädigung wegen der überlangen Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Zwar hat ein Gericht grundsätzlich darauf zu achten, ob sich die prozessualen Handlungen eines für einen prozessunfähigen Beteiligten gestellten besonderen Vertreters im Rahmen der diesem obliegenden Pflichten gehalten haben (vgl BSG Beschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3).

    Ebenso wenig ist erkennbar, dass das LSG verfahrensfehlerhaft § 72 Abs. 1 SGG übersehen haben könnte (s oben Hinweis auf BSG Beschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3).

  • BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 34/14 B

    Prozessunfähigkeit eines Beteiligten; Bestellung eines besonderen Vertreters;

    Insoweit fehlt es bereits an der Darlegung der medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen, nach denen sich das LSG zu diesem Vorgehen hätte veranlasst sehen müssen (zu den Voraussetzungen s zB Senatsbeschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3 RdNr 6).
  • BSG, 12.12.2014 - B 9 SB 25/14 B

    Nichteinholung eines Gutachtens; Notwendigkeit einer weiteren Beweiserhebung;

    Insoweit fehlt es bereits an der Darlegung der medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen, nach denen sich das LSG zu diesem Vorgehen hätte veranlasst sehen müssen (zu den Voraussetzungen s zB Senatsbeschluss vom 14.11.2013 - B 9 SB 84/12 B - SozR 4-1500 § 72 Nr. 3 RdNr 6).
  • SG Kassel, 30.07.2018 - S 9 AS 235/13
  • BSG, 18.05.2016 - B 8 SO 135/15 B
  • BSG, 10.07.2018 - B 5 R 56/18 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 8 AY 16/14
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